Hallo liebes /r/wohnen,

ich brauche mal eure Einschätzung zu einer Übergabesituation. Ich habe knapp zwei Jahre in meiner Wohnung (Erstbezug) gewohnt. Mein Mietvertrag läuft noch bis Ende Januar, ich bin aber bereits ausgezogen. Ein Nachmieter steht für den 01. Februar auch schon fest.

Die Situation:

Ich habe die Wände nicht farbig gestrichen, aber es gibt nach zwei Jahren normale Gebrauchsspuren:

- Diverse kleinere Flecken (die Wände/Farbe sind extrem empfindlich).

- Drei Bohrlöcher im Flur (Garderobe). Diese habe ich zugespachtelt und abgeschliffen.

Das Problem mit der Farbe:

Die Wohnung ist nicht in Standard-Weiß gestrichen. Ich habe beim Vermieter den Farbcode angefragt, diesen aber nirgends im Handel (auch nicht beim Hersteller direkt) finden können. Über eBay habe ich schließlich einen Eimer organisiert, aber die Farbe weicht trotz gleicher Bezeichnung minimal ab. Man sieht die ausgebesserten Stellen jetzt leider, wenn man genauer hinschaut.

Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Vertrag halte ich für wirksam. Ich habe auch kein Problem damit, etwas zu tun, will aber nach nur zwei Jahren ungerne die komplette Wohnung streichen müssen, nur weil der spezielle Farbton nicht exakt getroffen werden kann.

Dazu meine Fragen:

  1. Anforderungsniveau: Muss die Wand bei Rückgabe wirklich "wie neu" aussehen, oder werden leichte Farbunterschiede bei fachgerecht verschlossenen Bohrlöchern nach zwei Jahren als vertragsgemäße Abnutzung akzeptiert?

  2. Unmögliche Farbbeschaffung: Wie wird es rechtlich bewertet, wenn der Vermieter einen speziellen Farbton verwendet, den man als Mieter im freien Handel gar nicht nachkaufen kann?

  3. Zeitpunkt der Ausbesserung: Da die Übergabe kurz vor knapp stattfindet: Muss mir der Vermieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren, falls er mit meinen Ausbesserungen nicht zufrieden ist, oder kann er direkt die Kaution für eine Malerfirma belasten?

Ich habe wenig Lust auf Stress bei der Übergabe, sehe es aber auch nicht ein, die gesamte Wohnung wegen drei Dübellöchern zu renovieren.

Ansonsten habe ich einen kleinen Schaden an der Wand verursacht aber dieser ist gemeldet bei meiner Versicherung als auch beim Vermieter. 😮‍💨

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KI/Deepl zum Formulieren genutzt.

  • Maler hier Was soll das bitte für ein Farbton sein der im „Freien Handel“ nicht zu kaufen sei? 😅🙈

    Frag mal die Ikea Möbelfarbtöne

  • Unmögliche Farbbeschaffung: Wie wird es rechtlich bewertet, wenn der Vermieter einen speziellen Farbton verwendet, den man als Mieter im freien Handel gar nicht nachkaufen kann?

    Aus rechtlicher Perspektive egal, solang es neutral, hell und deckend ist. (unter neutral wird in dem Kontext gängigerweise jede Mischung von Weiß, Weiß mit Schwarz oder Weiß mit Braun verstanden)

    Allerdings schuldest du eine fachgerechte Ausführung in in mittlerer Art und Güte und ein punktuelles Ausbessern einzelner Bereiche einer Wand gehört hier nicht dazu, sprich: du solltest schon die ganze betroffene Wand streichen.

    Zeitpunkt der Ausbesserung: Da die Übergabe kurz vor knapp stattfindet: Muss mir der Vermieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren, falls er mit meinen Ausbesserungen nicht zufrieden ist, oder kann er direkt die Kaution für eine Malerfirma belasten?

    Da es sich hierbei dann um eine vertragliche Pflichtverletzung handeln würde, müsste er dir eine ausreichende Frist zur Nachbesserung gewähren. Direkt Schadenersatz verlangen (und dafür die Kaution heranziehen) könnte er nur, wenn du deutlich zu erkennen gegeben hast, das du eine Nachbesserung final ablehnst. Wenn die Frist über das Vertragsende hinausgeht, kann er allerdings eine Nutzungsentschädigung für diese Zeit verlangen.

    Aber ich kann ja schlecht die Wand in einer Farbe machen und die anderen Wände in der bestehenden Farbe lassen. Würde ja bedeuten das ich die gesamte Wohnung am Ende streichen müsste.

    Zwecks der Übergabe versuche ich dann mal Mitte Januar auszuhandeln, dass noch etwas Zeit bleibt

    Aber ich kann ja schlecht die Wand in einer Farbe machen und die anderen Wände in der bestehenden Farbe lassen. Würde ja bedeuten das ich die gesamte Wohnung am Ende streichen müsste.

    Doch, genau dies. Einen absolut identischen Farbton in der ganzen Wohnung kann ein Vermieter nicht verlangen. Es ist nur wichtig, das sie im Gesamteindruck einer renovierten Wohnung entspricht und in neutralen,hellen & deckendenden Farben fachgerecht in mittlerer Art&Güte gestrichen wurde.

    Sprich: streich(aber eben nicht nur punktuell/fleckig ausbessern) alle jene Wände, welche Gebrauchsspuren aufweisen und fertig. Ich würde halt sicherheitshalber diejenige Wände, welche noch okay sind, an den Kanten abkleben, so das du nicht aus versehen drüberstreichst.

    Doch ordentllick abkleben in die ecken und mit der farbe die 1 wand streichen. Wann es nur minimal.abweicht, die fertif effekt ist halt das der licht anders fallt. Das fällt weniger aug als nit punktual streichen

  • Ibka, aber hatten mal einen Erstbezug übernommen. Eigentümer ist eine große Immo Firma.

    Der Hausmeister von denen hat denen nichts in Rechnung gestellt, obwohl überall Flecken sind von den Korrekturen.  Die Farbe wird immer abweichen, wenn die schon etwas auf der Tapete war. Das bekommt man nicht hin. 

    Ich würde mir da keine all zu großen Gedanken machen, sofern du alles gewissenhaft gemacht hast. Neustreichen, solange die Wohnung nicht verwohnt ist, würde ich als unverhältnismäßig ansehen. 

    War bei uns genauso. Überall Flecken, nachdem der Erstbezug nach 3 Jahren raus ist. Wir mussten die komplette Wohnung neu streichen, für die Hausverwaltung war es okay so…

    Ist hier tbh ähnlich. Es ist zwar eine Hausverwaltung zwischen aber der Eigentümer ist eine große Immo Firma.

    Ich habe halt auch keine Preisvorstellung wie teuer das werden könnte. ChatGPT hat mal 1,5k für eine 80 qm Wohnung ausgespuckt aber bin halt kein Handwerker und habe keinen Kontakt zu welchen im Freundeskreis. Das Ungewisse macht mir nur zu schaffen

  • Was spricht dagegen für möglichst früh im Januar einen Abnahmetermin mit dem Hausmeister zu machen? Gibts Differenzen ist genug Zeit das handwerklich oder rechtlich zu Regeln

    Zeit.

    Die Wohnung soll grundgereinigt übergeben werden und ich denke das ich zumindest einen Tag am Wochenende benötige.

    Ich werde aber, wie in einem anderen Kommentar erwähnt, mal Mitte Januar (09-10.01.?) versuchen ein Termin zu finden

  • Welcher "Schaden" ist denn hier entstanden? Auf dem Foto erkenne ich nur einen Farbunterschied durch "Drüberpinseln"?

    Und welche Versicherung? (Eine Privathaftpflicht greift bei Personen-/Sach-/Vermögensschäden, aber nicht für Kosten bei unterlassener Erfüllung vertraglich vereinbarter Pflichten.)

    Auf dem "ausgebessertem Foto" ist halt nur noch der Farbunterschied zu erkennen. Also fix die Wand streichen und das sollte okay sein

    Habe ich schon gut hinbekommen 😂

    Ich habe es blöderweise bereits bei der Versicherung gemeldet, da ein Freund mir das empfohlen hat. Im Nachgang bereue ich es etwas

    Das ist halt eindeutig nicht renovierter Zustand. So kannst du die Wohnung nicht übergeben.

    Du musst nicht zwangsläufig nach zwei Jahren alles Renovieren. Wie immer kommt es auf den Zustand an. Wenn die Wohnung noch akzeptabel ist, sprich Zustand gut und ohne Fehler, dann musst du nichts machen. Aber einzelne Stellen überstreichen klappt fast nie, und du hast es jetzt schlimmer gemacht. Du musst mindestens die komplette Wand streichen.

    Das ist auch unabhängig vom restlichen. Das ist beim Auszug passiert und wird über die Haftpflichtversicherung ablaufen. Dumm gelaufen