Moin Leute,

hatte jemand von euch schonmal den Fall, dass ein Mieter Schimmel meldet, aber dann verweigert, zur Ursachenforschung Messgeräte wie Datenlogger für Feuchte und Temperatur einzusetzen, um ggf. feststellen zu können, woher die Feuchtigkeit kommt, ob ein Raum z.b. auffällig feuchter ist als alle anderen und die Suche nach einem potenziellen Baumangel einzugrenzen?

Was ist wenn der Mieter diese Geräte einfach verweigert und stattdessen weiter fordert den Schimmel zu beseitigen und 60% Miete mindert?

Ich meine mal in einem vergleichbaren Fall gelesen zu haben, dass der Mieter damit seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und damit jegliches Recht auf Minderung verwirkt bis zu dem Zeitpunkt wo die Mitwirkung wieder ermöglicht wird. Würdet ihr das auch so sehen?

Gibt’s ggf. Urteile dazu?

Freue mich auf eine rege Beteiligung zu dem Thema.

  • Normalerweise hast du als Vermieter wieder Anspruch auf die volle Miete ab dem Zeitpunkt zu dem der Mieter die mitwirkung verweigert z.B. den Zutritt von Handwerkern blockiert.

    An deiner Stelle würde ich nach den Feiertagen auf jeden Fall deinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen mit Hinweis auf den Mietvertrag in dem auch irgendwas von Mitwirkungspflicht z.B. Duldung von Handwerkern zur Mängelbeseitigung usw. stehen sollte.

    Scheint auf jeden Fall ein schwieriger Geselle zu sein.

    Da würde ich auf die eigene Anwendung von Loggern und Messgeräten verzichten und direkt einen Fachmann beauftragen.

    Ich würde auch ab hier NICHTS mehr mündlich klären, sondern immer schriftlich. Per mail, Messenger oder Brief.

    Dann hast du, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, wenigstens was in der Hand und vermutlich Anspruch auf Nachzahlung der (sehr wahrscheinlich) unrechtmäßigen Mietminderung.

    Ich hoffe für dich, dein Mieter hat nur eine Sozialphobie oder so und ist kein Messie, dem es peinlich ist Handwerker reinzulassen.