(berlin.de)
Pressemitteilung vom 22.12.2025
„Die Beschlüsse der BVV sind sachgerecht und unter voller Geschäftsfähigkeit der Bezirksverordneten gefasst“, so BVV-Vorsteher Gregor Hoffmann (CDU) zu den Anwürfen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Weiter führt er aus: „Unterschiedliche politische Auffassungen dürfen nicht zur Diskreditierung eines ganzen Organs bzw. dessen Mitgliedern führen. Dies schadet der Demokratie und verunglimpft ehrenamtliches politisches Engagement jedes einzelnen Mitglieds der BVV.“
Die stellvertretende Vorsteherin, Kerstin Zimmer (Die Linke), ergänzt: „Ein unsachliches und unehrliches Vorgehen ohne Vorlegen von Beweisen kann als Verleumdung empfunden werden. Die veröffentlichten Formulierungen sind empörend. Darüber hinaus erscheint die Formulierung zusätzlich diskriminierend, sofern sie ausschließlich auf Männer bezogen worden sei, denn B90/Grüne legen sonst immer großen Wert auf gegenderte Sprache, was diesmal nicht der Fall ist.“
Das Vorstandsmitglied Jutta Feige (SPD) ergänzt: „Seit 30 Jahren ist mir kein Beschluss der BVV in ‚betrunkenem Zustand‘ bekannt geworden. Dies müsse nun nachgewiesen werden, da andernfalls eine Beleidigung des Organs und der Bezirksverordneten nicht ausgeschlossen werden könne. Soweit darf eine politische Kommunikation nicht führen.“
Hintergrund sind Veröffentlichungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die nach Rückfrage von der gesamten Fraktion geteilt werden und aus deren Perspektive keiner Distanzierung bedürfen, jedoch die Politiker der BVV als „betrunken“ beschreiben und einen regelmäßigen Alkoholkonsum unterstellen.
Vorsteher Gregor Hoffmann: „Mehrheitlich sieht der Vorstand hier einen Verstoß gegen die Würde der BVV und wird die Maßnahmen nach der Geschäftsordnung hinsichtlich der ‚üblen Nachrede‘ und ‚schweren Beleidigung‘ im Sinne der Ordnungsbestimmungen in seiner Januarsitzung beraten.“