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  • gilt vermutlich wie immer ausreichende Güte reicht. Sofern ihr nicht Wasserleitungen in der Wand legt, sondern Flexschläuche an bestehende Eckventile etc anschließt sind Fachfirmenklauseln egal. Es gab dann einfach nichts fachpflichtiges, ihr habt keine "Leitungsarbeiten" vorgenommen die darunter fallen würden.

    Ausnahme ist immer Strom und Gas, die sind zwar einfach selbst anzuschließen, aber nicht erlaubt. Wenn Herd bleibt habt ihr das aber nicht.

    Zum Thema Strom etwas wichtiges:

    Man steht immer mit einem Bein im Knast. Manipulation der Stromleitung in welcher Art auch immer, selbst Anschließen an Drähten (mein Freund die Deckenlampe) macht einen haftbar. Das schlimme ist, dass es sogar so verboten ist, dass im Falle eines Schadens nicht mal mehr die Haftpflicht zahlt, weil es so fahrlässig ist.

    Natürlich ist das heutzutage durch FI Schalter deutlich sicherer z.b. ne Leitung zu splitten oder eine neue Steckdose zu legen, aber ohne Zertifikat steht ihr quasi im Knast.

    Ich kenne zum Glück einen Elektriker, der mit attestiert hat, dass die Modifikationen fachgerecht und sicher sind.

    Wer keinen Elektriker kennt, sollte das besser lassen.

    Und generell: Strom macht klein, schwarz und hässlich.

  • What? das ist mir neu - ich war bis zuletzt bei der Howoge und habe auch eine Ikea Küche (ohne Herd aber mit Spüle) reingebaut.

    Habe mich ehrlicherweise nicht näher informiert, aber hab da auch nie etwas von gehört, dass das nötig sei - und bei der Vorabnahme vor dem Auszug hat es die Dame auch nicht gestört oder so.

  • Frage das mal wegen der rechtlichen Korrektheit bei r/legaladviceGerman.

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Die Howoge kümmert sich kaum um das Grundlegendste. Außerdem ist man frei in seiner Wahl. Wenn man es sich zutraut, dann darf man alles, bis auf die Sachen, die Laien auch normal nicht machen dürfen. Also Gas- und manche Elektrizitätssachen, da bekommt man dann auch tatsächlich was von der Fachfirma, damit man im Schadensfall nachweisen kann, dass das alles korrekt erledigt wurde, die sind dann dafür verantwortlich.

    Definitiv ist man frei bei der Wandbemalung, das muss nur zur Wohnungsübergabe bei Auszug in einem solchen Zustand sein, dass man sofort drin wohnen könnte. Aber da du ja sogar die Erstbemalung machen musstest, brauchst du da gar nicht zu tun.

    Bin gerade ein bisschen geschockt, dass die Howoge jetzt auch noch bei ihren Verträgen völlig überzieht und dann die neuen Wohnungen noch nicht mal richtig bezugsfertig sind. Kannst dich schon freuen. Jeder Brief, den man von denen bekommt, klingt wie eine Drohung. Wenn Sie nicht das und das tun, dann werden Pech und Schwefel vom Himmel fallen und sie werden noch nach dem Jüngsten Tag in der Hölle schmoren. Und wenn du selbst was vorbringst, dann aber … oh, oh. Immer sehr freundlich bleiben, sonst werden sie schnell persönlich.

    Ja, soweit ich richtig verstanden habe, bin ich im Grunde genommen, aufgrund des unrenovierten Status der Wohnung zu Beginn eig. von der Pflicht befreit, Wand und bla wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Lediglich der Boden müsste im Zweifelsfalle wieder raus. Und ja die Wohnung wurde als “bezugsfertig” verkauft, war jedoch echt komplett runter gerattert. Mit den ganzen extra Abmachungen, die hier jetzt noch überall verlangt werden, fühle ich mich echt über den Tisch gezogen

  • Hast Du die Vereinbarung schon unterschrieben? Falls nicht - brauchst Du sie wirklich? Ich kenne solche Vereinbarungen nur für den Austausch einer bestehenden Küche, bei dem die alte Küche entsorgt wird. Die Frage ist doch, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt, mit der sie Dir hier zusätzliche Regelungen zum Gebrauch der Wohnung reindrücken können. Das kann vermutlich nur ein Anwalt einschätzen - geh zum Mieterverein, den wirst Du eh öfters mal brauchen, dazu gleich ein Zehnerset Briefmarken für Einwurf-Einschreiben ;)

    Nein habe ich noch nicht. Werde damit wahrscheinlich auch erstmal zum Mieterverein gehen.

    Aber mir wurde damals bei der Übergabe gesagt, dass ich bei größeren baulichen Veränderungen halt vorher immer zuerst nach Erlaubnis fragen sollte. Dazu zählte jetzt halt auch die Küche