Hallo zusammen,
ich bin seit 2022 als Softwareentwickler bei einer Leiharbeitsfirma angestellt. Seit Beginn meiner Beschäftigung bin ich beim selben Kunden im Einsatz und habe so gut wie keinen Kontakt zu meiner Firma, außer wenn es um Urlaubsanträge und Krankmeldungen geht. Mein Einsatz wird jedes Mal projektbezogen um drei Monate verlängert (ich weiß, das ist schlecht). Ich habe ein gutes Verhältnis zum Kunden und war z. B. mit dem Abteilungsleiter schon auf Ausflügen usw. Er hat auch ab Februar eine Erhöhung des Stundensatzes genehmigt, daher bin ich mehr oder weniger sicher, dass mein Einsatz nächstes Jahr verlängert wird.

Jetzt zum eigentlichen Problem: Seit November habe ich das Gefühl, dass meine Firma mich loswerden will. Ich habe merkwürdige E-Mails von HR wegen Krankmeldungen und Urlaub bekommen. Anfang Dezember habe ich einen Urlaubsantrag für Januar gestellt. Ich wollte 10 Tage nehmen, so wie in den Vorjahren auch.

Dann bekam ich am Freitagvormittag vor Weihnachten eine E-Mail, in der stand, dass mein Urlaub nicht genehmigt werden könne, weil man mir keine Urlaubstage gewähren könne, die mir nicht „zustehen“. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit der Leiharbeitsfirma und 30 Tage Jahresurlaub. In den letzten Jahren war das auch nie ein Problem, solange der Urlaub mit dem Kunden abgestimmt war. Auf meine Nachfragen und Anrufe am Freitag hat niemand reagiert. Am Montag bekam ich dann eine E-Mail, in der HR meinte, dass mir nur 7,5 Tage zustehen, vermutlich weil mein Einsatz Ende März 2026 endet (soll laut Kunde aber verlängert werden).

Ich musste mich dann schnell entscheiden, weil ab dem nächsten Tag alle im Urlaub waren. Mir wurde vorgeschlagen, für den Rest unbezahlten Urlaub zu beantragen. Das habe ich schließlich gemacht (in der E-Mail habe ich geschrieben, dass ich mit der Berechnung der Urlaubstage nicht einverstanden bin und dass die Entscheidung rein pragmatisch war).

Was soll ich jetzt tun? Ich habe beschlossen, so schnell wie möglich etwas anderes zu suchen (hätte ich wohl früher tun sollen). Da der Arbeitsmarkt im Moment schwierig ist, kann das aber dauern. Falls ich vorher gekündigt werde: Kann ich rechtlich etwas dagegen tun? Dürfen die mich einfach so kündigen, wenn mein Projekt nicht verlängert wird? Darf der AG mir den Urlaub verweigern, ohne den Grund zu erklären, und meine Anrufe einfach ignorieren?

Die ganze Geschichte stresst mich extrem und ich kann meinen Urlaub gerade überhaupt nicht genießen. Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und danke euch im Voraus.

  • Konkrete Schritte zur Aufklärung:

    • prüf die E-Mails, um sicherzustellen, dass beide Seiten hier von neuem Urlaub in 2026 reden und nicht von Resturlaub (sicher ist sicher).

    • nimm bei weiteren E-Mails zwischen dir und HR deine Führungskraft mit in CC (nicht den Kunden-Abteilungsleiter!) und ggf. deine private E-Mail in BCC für den Fall, dass es tatsächlich eklig werden sollte und dir ggf. der Geschäftszugang entzogen wird.

    • sprich mit deiner FK!! Vielleicht löst sich das Problem da schon direkt in Luft auf.

    • kläre die Vertragsform: ist es ein Werkvertrag, dann bitte deine FK/Teamleiter um das Lastenheft. Hier sollten deine konkreten Aufgaben drin stehen, bzw. bei agilen Geschichten, wie du deine Arbeitspakete erhältst etc.

    • vergleiche Soll mit Ist deines Arbeitsalltags.

    • führe ein klärendes Gespräch mit deiner FK, um deiner Firma zuvor zu kommen, falls es Diskrepanzen gibt. Erarbeitet einen Plan, wie ihr Compliance zukünftig einhalten könnt (falls das tatsächlich das Problem ist). Klärt anschließend den Kunden auf, dass auch er etwas am bisherigen Umgang ändern muss, wenn das Projekt weitergeht.

    • erkundige dich unverbindlich beim Kunden, ob dein Projekt überhaupt weitergeht. Ggf. will die Fachabteilung zwar, aber hat keine Mittel oder sie wollen gar nicht mehr.

    • erkundige dich auch unauffällig, ob der Kunde überhaupt Mitarbeiter einstellen/übernehmen darf in der aktuellen Situation. Frag nicht direkt danach, da sie sonst ggf. Angst haben, dass du dich einklagen willst, falls es tatsächlich Complianceverstöße gibt.

    Zu deinen anderen Fragen: sie dürfen dir ohne klare Verfehlung nicht kündigen. Projektlose Zeit allein ist kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung. Bei einer unbefristeten Anstellung hast du vollen Anspruch auf deinen Urlaub. Andere Genehmigungen unterliegen der internen Praxis oder der Entscheidung deiner Führungskraft, von daher binde diese mit ein und kläre das als erstes. Ggf. gab es in den letzten Monaten aber auch eine neue Urlaubsregelung, die an dir vorbeiging. Check dazu das Intranet oder deine E-Mails. Viel Erfolg!

  • Dein Arbeitgeber ist die Leiharbeutsfirma, nicht die Kundenfirma. Selbst wenn das aktuelle Projekt auslaufen sollte, hast du den Urlaubsanspruch für das Jahr, solange dir keine Kündigung deines Arbeitgebers vorliegt. Nur dann würde sich dein Urlaubsanspruch verringern.

    Interessant finde ich, dass du seit 2022 beim gleichen Kunden arbeitest, ich dachte immer 18 Monate wären die Höchstgrenze.

    Hast du die Möglichkeit beim Kundenbetrieb unterzukommen? Kann sein, dass die dich quasi abkaufen müssen (Übernahmegebühr), aber dich direkt anzustellen wäre günstiger für die.

    Für mich klingt das auch so als würden sie dich entweder loswerden wollen oder als wären sie sich noch nicht sicher, ob sie dich dort weiter beschäftigen können. Du kannst ja mal ganz frech nachfragen, warum sie nur bis Projektende rechnen, kann aber auch nach hinten losgehen.

    Ist "projektbezogene Arbeit".

    Gestaltet sich rechtlich anders als echte ANÜ. Wird in der Praxis aber häufig nur deswegen so genannt um die 3 Monate Warteperiode nach 18 Monaten nicht zu haben.

    Wenn das Projektarbeit im Werkvertrag ist und keine Arbeitnehmerüberlassung, dann kann hier theoretisch unbegrenzt verlängert werden und es gibt keine Cool Downs. Eine Befristung zwischen 18 und 48 Monaten (firmen-/kundenabhängig) gibt es nur bei AÜ.

    Sollte es tatsächlich ein Werkvertrag sein, dann klingeln in OPs Bericht die Alarmglocken bzgl. der Themen Integration und Weisung. Ausflüge mit dem Kunden, falls beruflich und nicht durch den Vorgesetzten der Leiharbeitsfirma freigegeben, sowie Gehaltsabsprachen mit dem Kunden sind ein klares Indiz für Integration beim Kunden, was im WV verboten ist. Je nach Schwere reden wir hier von einem Complianceverstoß ... Was evtl. ein Grund wäre sich von dem Mitarbeiter trennen zu wollen, bevor es jemand merkt.

    Was sind hier konkret die möglichen Befürchtungen der Firma? Frage für einen Freund, der kannte einen, …

    Das kann unterschiedliche Folgen haben je nachdem wie die Sachlage ist. Das reicht in leichten Fällen von Nachschulung des Mitarbeiters und der FK bis zur Sperre des Dienstleisters als Lieferant beim Kunden.

    Bei vollständiger Integration des Leiharbeiters (Weisungsempfang und Behandlung wie interne Mitarbeiter) durch das Kundenunternehmen und mangelnder Integration beim Dienstleister könnte es ggf. auch so ausgelegt werden, dass der Mitarbeiter bereits direkt für den Kunden arbeitet. Dies könnte u.U. genutzt werden, um sich beim Kunden in eine Festanstellung einzuklagen ... Und das will keines der beiden Unternehmen.

    Leider ist eine Übernahme im Moment nicht möglich, da es einen Einstellungsstopp in der Abteilung gibt. Letztes Jahr wollte ich mich für eine freigewordene Stelle bewerben – mit Empfehlung meines Teamleiters. Die Stelle wurde aber gestrichen. Deshalb habe ich mich auch nicht längst umgeschaut. Ich wollte direkt beim Kunden einsteigen, aber ich glaube, es wird nichts daraus.

  • Wenn du schon so lange in dem Betrieb bist und dich da gut fühlst, wie sieht es denn aus mit einer Übernahme?

  • Dürfen die mich einfach so kündigen, wenn mein Projekt nicht verlängert wird?

    Wenn es keine anderen Projekte gibt, wo sie dich unterbringen können, dann können sie dich betriebsbedingt kündigen. Formal kann ein Richter bei einer etwaigen Kündigungsschutzklage das etwas anders sehen, aber häufig geht das durch oder wenn nicht dann mit Miniabfindung.

    Ist so bei meiner alten Firma ein paar Kollegen passiert und ist bei Leiharbeitsbutzen generell nicht ungewöhnlich, deswegen haben die häufig auch direkt unbefristete Verträge, eben weil diese das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben wurden.

    Darf der AG mir den Urlaub verweigern, ohne den Grund zu erklären, und meine Anrufe einfach ignorieren?

    Sofern betriebliche Erfordernisse dem entgegenstehen. Die wird es bei dir nicht geben. Das Beste was du machen kannst, ist den Kontakt mit deiner Führungskraft zu suchen und mal Klartext zu sprechen was da läuft.

    Ich habe beschlossen, so schnell wie möglich etwas anderes zu suchen (hätte ich wohl früher tun sollen). Da der Arbeitsmarkt im Moment schwierig ist, kann das aber dauern.

    Mal beim Abteilungsleiter der Kundenfirma nachfragen? Wenn du dort seit 2022 bist, dann werden die wohl mit dir zufrieden sein und intern kommst du denen dann noch ein ganzes Stück günstiger als zu den lächerlichen Stundensätzen, die sie deiner Firma zahlen dürfen.

    Ein Nachfolgeprojekt zu finden ist die Aufgabe der Leiharbeitsfirma und nicht die der Angestellten. Die Firma kann und darf hier nicht betriebsbedingt kündigen, sondern maximal einen Aufhebungsvertrag anbieten, falls sie nicht damit rechnen in kurzer Zeit ein Folgeprojekt zu finden, oder aus anderen Gründen nicht an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sind. Die Abfindung ist hierbei nicht "Mini", sondern richtet sich nach den normalen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatslohn multipliziert mit Faktor. Dieser Faktor ist Verhandlungssache.

    Und auf welcher Arbeitsleben-Fanfic-Seite hast du das gelesen?

    Betriebsbedingte Kündigung in Folge von weggebrochenen Aufträgen sind völlig üblich, gerade bei Personaldienstleistern und wird so auch in der Praxis gehandhabt.

    Die einzige reelle Bedingung dafür ist keine absehbare Möglichkeit der Weiterbeschäftigung, wie oben auch schon erwähnt. Da reicht einem Richter ein Blick in die Auftragsbücher und wenn da nicht gerade ein neues Projekt in der Pipeline ist, wo OP einsetzbar wäre, dann hat sich das erledigt. Bei einer wie auch immer gearteten Sozialauswahl hätte OP sowieso mit den Kürzesten gezogen.

    Eine Pflicht zum Anbieten eines Aufhebungsvertrags besteht entgegen irgendwelcher romantischen Reddit-Vorstellungen nicht, wird aber in diesen Fällen häufig gemacht um sich die Kündigungsschutzklage zu sparen. OP würde nach den "üblichen Sätzen" übrigens starke 1.5 Bruttogehälter bekommen. Heftig und so.

    OP würde 3-6 Monatsgehälter kriegen und nein, eine betriebsbedingte Kündigung nur wegen fehlenden Aufträgen ist nicht rechtens. Da müsste ein Sozialplan erstellt werden und nach Kriterien entlassen werden und nicht wahllos " wir haben kein Projekt für ihn also ist er weg".

    OP würde 3-6 Monatsgehälter kriegen

    Die "übliche" Abfindung sind 0.5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. OP ist gerade 3 Jahre dort.

    eine betriebsbedingte Kündigung nur wegen fehlenden Aufträgen ist nicht rechtens

    Und natürlich sind Kündigungen wegen mangelnder Auftragslage rechtens, sofern keine andere Beschäftigung verfügbar ist. Es gibt kein Gesetz, dass einen AG zwingt AN ohne Tätigkeiten weiter zu beschäftigen. Die Bedingungen (Sozialauswahl, keine andere Beschäftigung möglich) hab ich weiter oben schon erläutert, ebenso das OP bei einer Sozialauswahl am ehesten reingeschissen hätte. Siehe auch:

    Eine betriebsbedingte Kündigung im Falle des Auftragsrückgangs im Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn es tatsächlich und unter keinen Umständen keine Möglichkeit der Beschäftigung mehr gibt.

    Klar natürlich kann der AG dem Softwareentwickler OP ne Umschulung zum Bürokaufmann zahlen und dann macht er Backoffice-Sachen oder den Hausmeister wenn ihm das lieber ist, aber halt auch nur wenn dort ne Stelle zu besetzen ist und wenn OP nicht völlig am Rad dreht, nimmt er in dem Fall lieber freiwillig den Hut. Gerade bei kleinen und mittelgroßen Dienstleisterbutzen hast du in der Regel nicht zwangsläufig drölf solcher Positionen offen.

    https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/kuendigung/kundigung-wegen-auftragsruckgang/

    Die übliche Abfindung vor Gericht sind 1-2 Monatsgehälter. Die 0,5 sind die absolute Untergrenze, die jeder AG sofort zahlt ohne Verhandlung. Bist Du Arbeitgeber oder wieso erzählst Du hier so eine Propaganda?

    Deinen Link scheinst Du auch nicht gelesen zu haben.

    "In der Praxis haben betriebsbedingte Kündigungen wegen Auftragsrückgang häufig keinen Bestand."

    Die übliche Abfindung vor Gericht sind 1-2 Monatsgehälter.

    Na dann bring mal ein paar Belege für diese Behauptung. Keine einzige mir bekannte Quelle spricht von zwei Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Höchstens 1 Bruttomonatsgehalt aber auch nur dann wenn die Kündigungsschutzklage auf starken Beinen steht.

    Deinen Link scheinst Du auch nicht gelesen zu haben.

    Mit Lesen scheinst dus generell nicht so zu haben siehe auch:

    Eine betriebsbedingte Kündigung im Falle des Auftragsrückgangs im Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn es tatsächlich und unter keinen Umständen keine Möglichkeit der Beschäftigung mehr gibt. Die Gründe sind durch den Arbeitgeber ausführlich im Kündigungsschreiben darzulegen – in der Regel reicht den Arbeitsgerichten diese Begründung im Rahmen der Kündigungsschutzklage nicht aus. Oft fehlt es daran, dass die Unternehmen gründlich geprüft haben, ob eventuelle andere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. So kann dem Arbeitgeber beispielsweise zugemutet werden, den Arbeitnehmer für eine andere Tätigkeit umzuschulen oder ihn an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Zudem ist bei der betriebsbedingten Kündigung stets eine Sozialauswahl erforderlich. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Abwägung zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen muss. Dabei hat er Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, familiäre Verpflichtungen oder etwa das Lebensalter mit einzubeziehen.

    All diese Punkte (keine anderen Tätigkeiten, keine absehbaren Einsatzzwecke/Projekteinsätze, Sozialauswahl etc.) habe ich als Bedingungen aufgeführt. Bei all diesen Punkten hätte OP aller Wahrscheinlichkeit reingeschissen außer er will zufällig den Hausmeister machen und die Stelle ist gerade zu besetzen.

  • Als erstes solltest du dir mal eine Rechtsschutzversicherung organisieren oder in die Gewerkschaft eintreten.

    Das ist die einzige richtige Antwort. Und dann eine:n Rechtsanwält:in für Arbeitsrecht aufsuchen. Möglicherweise besteht bereits rein rechtlich ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher, § 10 AÜG.

  • Du hast grundsätzlich den vollen Jahresurlaub und nicht nur bis Projektende. Wie die Verleihfirma dich nach den 3 Monaten einsetzt, ist deren Problem. Und wenn du bei einem Kunden mehr Urlaub hast als bei einem nachfolgenden Kunden, dann ist das auch deren Problem. Du bist bei der Verleihbude angestellt und nicht beim Endkunden.

    Für eine Betriebsbedingte Kündigung wäre eine Sozialauswahl zwischen allen Mitarbeitern der Verleihbude notwendig. Genau dich kündigen, weil der Auftrag wegfällt, geht nicht.

    Vorsorglich kannst du eine Rechtsschutzversicherung abschließen und privat Rücklagen aufbauen.

    Mittelfristig solltest du schauen, dass du von der Verleihbude wegkommst.

  • In den letzten Jahren war das auch nie ein Problem, solange der Urlaub mit dem Kunden abgestimmt war.

    ??? Moment mal, du musst deinen Urlaub vom Arbeitgeber UND DESSEN KUNDEN absegnen lassen?

    Freigabe/Genehmigung erfolgt ausschließlich durch eigene Firma. Der Kunde wird nur informiert.

    Im Rahmen der guten Zusammenarbeit und aufgrund der täglichen Projektarbeit werden die Termine aber natürlich mit dem Kunden abgestimmt (und vom eigenen AG abgeknickt).

  • Das ist schon wieder so eine Problemfall, da könnte man fast denken, da hat Jemand den Chattie angemacht. Wieder so eine Beschreibung inkl. "Begrifflichkeiten", komischen Randbedingungen, Unachtsamkeiten und fehlendem Nachgehen aber gleichzeitiger detaillierter Problembeschreibung hier für uns... hmmmm...