• Wenn er wirklich Jäger oder Sportschütze ist kann es richtig Ärger geben wenn etwas passieren sollte. Vor allem mit diesem Schild.

    Nicht nur wenn was passieren sollte. Es gab vor einigen Jahren einen Fall da wurde einem Ehepaar (oder einem der beiden Ehepartner) die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen eines ähnlichen Schildes aberkannt. Man muss schon richtig bescheuert sein als LWB ein solches Schild aufzustellen.

    Sollte einem als Schütze auch eigentlich klar sein.

    Gab aber auch genug Leute damals im Verein, die, weil meine Frau und ich beide WBKs hatten, meinten, "cool, dann könnt ihr die Knarre ja unters Kopfkissen legen"... scheint also schon der feuchte Traum mancher Leute zu sein.

    Edit: zur Erklärung - wenn der Partner oder andere Mitglieder des Haushalts nicht über die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse verfügen, dann müssen die Waffen immer im Auge behalten bzw. verschlossen werden. Die Rechtsprechung, wie die Waffen behandelt werden müssen, wenn alle Mitglieder des Haushalt über die entsprechende WBK verfügen, oder wenn derjenige mit einer WBK das einzige Mitglied des Haushalt ist, ist uneinheitlich, Tenor ist aber, dass eine Waffe für die Jagd bzw. sportliches Schießen nur zum Putzen, der Wartung oder dem Schießen im Revier sowie auf zugelassenen Schießstätten aus dem Tresor darf, ansonsten aber verschlossen bleiben muss. Meine Vermutung ist, dass manche Vereinsmitglieder das ganz anders gehandhabt haben.

    Naja, "Köpfe ohne Löcher drin" sind eh überbewertet.

    Ich frag mich, ob es da draußen tatsächlich Menschen gibt, die quasi auf eine Gelegenheit warten, dass sie endlich jemanden erschießen können.

    Jedenfalls wäre "Pistole unters Kopfkissen legen" schonmal Schritt 1 in diesem Plan.

    Wenn man so manchen Autofahrer oder amerikanischen Waffennarren hört oder liest: Ja, viele warten nur darauf, einen anderen Menschen mehr oder weniger straflos umzubringen.

    Witzig, dass du Autos erwähnst. Da die sind die Amis auch ganz groß drin, aber leider wir Deutschen auch - auf schwächere Verkehrsteilnehmer draufhalten und denen beweisen, dass man im Auto ja viel stärker ist, ist mittlerweile die Norm.

    nur zum Putzen

    Beim Staubsaugen erst mal bewaffnen.

    Ich bin ja grundsätzlich gegen Waffen und bin froh, dass es hier relativ strenge Gesetze dazu gibt. Aber solche Schilder hätte ich noch nie ernst genommen, fällt das nicht einfach unter Humor/Satire? Dass ein derartiger Einsatz von Schusswaffen illegal wäre, und wir hier nicht in den USA sind, sollte ja eigentlich jedem klar sein.

    Einem zuverlässigen Waffeninhaber sollte aber auch klar sein, dass man darüber eher keine Scherze machen (wie man ja auch niemanden einen waffe ins Gesicht hält, selbst wenn sie nicht geladen ist). Gerade wenn das öffentlich für jeden sichtbar ist und eine gewisse Abschreckungswirkung haben soll. Und tendenziell sollte man bei Schusswaffeninhabern doch lieber einmal vorsichtiger sein, als zu nachsichtig.

    Das Auto äquivalent dazu wäre irgendwie wenn du dir an dein Auto einen Aufkleber "Unter 3 Promille steige ich hier nicht ein" und vorne auf die Motorhaube eine blutige zielscheibe mit "Fußgänger hier" aufklebst...

    Dass ein derartiger Einsatz von Schusswaffen illegal wäre, und wir hier nicht in den USA sind, sollte ja eigentlich jedem klar sein.

    Das ist aber keine Ausrede, denn nur weil etwas illegal ist, heißt das nicht, dass das nicht trotzdem jemand machen will. Und das Schild impliziert keine Satire. Es macht sich lustig über das potentielle Opfer, das ist klar, aber das bedeutet trotzdem, dass es ernst gemeint ist.

    Naja gibt noch mindestens zwei Deutschsprachige Länder wo der Staat nicht auf der Seite von Einbrechern ist.

    Selbst in den USA ist das mit so einem Schild schwieriger freigesprochen zu werden, als ohne so ein Schild.

    Das Schild kündigt Vorsatz an und mit Vorsatz hat man immer schlechtere Karten.

    Man könnte es auch als Warnung sehen anstatt als Vorsatz.

    Eine Warnung ist aber ein Andeuten eines Vorsatzes

    Fröhlichen Kuchentag!

    Das kann auch kräftig in die Hose gehen ohne, dass etwas passiert. Wer so ein Schild aufhängt ist offensichtlich ungeeignet zum besitzen einer Schusswaffe.

    Ja, absolut, sagt hier ein solcher. Das scheint ein rechter Dummkopf zu sein, welcher dieses Schild ausgehängt hat.

    Und wenn er nicht Jäger oder Sportschütze ist, kann es noch mehr Ärger geben… 😳

    Wenn er kein Schütze oder Jäger ist, gibt es eher weniger Ärger.

    Denn gerade als Schütze oder Jäger hast du a) nicht das Recht, deine Waffe zur Selbstverteidigung bereitzuhalten, und b) unter die wenigen Fälle, wo der Einsatz der Waffe zu nicht-sportlichen Zwecken erlaubt wäre, würde ein Einbruch gerade nicht zählen. Mithin muss man also ganz klar die persönliche Eignung hinterfragen.

    Außer die Polizei muss mal einen Besuch abstatten.

    Wenn die das Schild ernst nehmen wird nicht freundlich geklingelt und "kommen sie mal bitte mit".

    Vermutlich weil bei einem Einbruch nicht unmittelbar von einer Gefahr für Leib und Leben des Hausbesitzers auszugehen ist. In dem vorliegenden Fall hat es der Täter geschafft, das Gericht zu überzeugen, dass er mit dem Tode bedroht wurde. Wenn Du aber im Vorfeld Leute mit dem Tod bedrohst ist das vielleicht schwierig zu argumentieren. Aber IANAL!

    Es ging dabei erst mal darum, dass zwar objektiv keine Notwehr vorlag (weil kein rechtswidriger Anruf), aber der Angeklagte das subjektiv nicht wissen konnte und es damit einen Erlaubnisirrtum gab.

    Und ja, man darf nicht einfach jemanden niederschießen, auch nicht, wenn er mit er Beute wegrennt, aber solange kein grobes Missverhältnis vorliegt oder ein milderes Mittel zur Wahl stand, ist der Einsatz von Waffen prinzipiell rechtens.

    man darf nicht einfach jemanden niederschießen, auch nicht, wenn er mit er Beute wegrennt,

    Du hast oben gefragt, warum ein Einbruch nicht zählen würde, aber jetzt stimmst du auf einmal zu, dass man nicht einfach so die Waffe bei einem Einbruch benutzen darf?

    solange kein grobes Missverhältnis vorliegt oder ein milderes Mittel zur Wahl stand, ist der Einsatz von Waffen prinzipiell rechtens.

    Es ist andersherum: Es ist nicht rechtens, solange kein Grund existiert. Du argumentierst aber so, als wäre das Benutzen der Waffen der Standard und nur bei Ausnahmen ist es nicht erlaubt.

    Wtf, bei einem Einbruch muss ich nicht von unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ausgehen? Was denn sonst? Auf gut Glück hoffen das der Verbrecher nicht auch bereit ist Gewalt einzusetzen?

    Als Mann mit Frau und Kind lasse ich sicher nichts drauf ankommen und schalte den Einbrecher mit allen mir verfügbaren Mitteln aus.

    IANAL, aber ohne tatsächlichen Angriff auf dich oder deine Familie dürfte das als Totschlag gelten.

    Ich verstehe das natürlich aus rein rechtlicher Sicht.

    Aber mal ganz nüchtern: Jemand bricht bei mir ein und flüchtet nicht sofort wenn er mich sieht/hört. Dann gehe ich automatisch von einem bevorstehenden Angriff aus und warte definitiv nicht bis derjenige die Initiative ergreift. Wenn das dann im Extremfall Totschlag ist (muss ja nicht zwingend tödlich enden, hauptsache kampfunfähig), dann sei es so. Hauptsache meiner Familie passiert nichts.

    Dahingehend finde ich die Rechtsprechung in D nicht optimal.

    Ich verstehe das natürlich aus rein rechtlicher Sicht.

    Wirklich? Dir scheint nicht bewusst zu sein, was die Folgen bei Totschlag für dich und deine Familie sind.

    muss ja nicht zwingend tödlich enden, hauptsache kampfunfähig

    Wenn du auf jemanden mit einer Waffe schießt, dann kannst du das überhaupt nicht kontrollieren. Schon garnicht, wenn jemand wie du einen offensichtlichen Drang nach Gewalt gegen Einbrecher hat, der dich emotional machen würde und dann denkst du nicht mehr rational im Moment.

    Hauptsache meiner Familie passiert nichts.

    Du bist selbstsüchtig. Du willst den Held spielen und dir ist es egal, ob deine Kinder ohne dich aufwachsen. Du beschützt deine Familie nicht, nein, du zerreißt sie. Wenn deine Kinder sehen, wie du einen anderen Menschen tötest, dann werden sie das nie vergessen. Du wirst du nie wieder die gleiche Person für sie sein, sondern ein Fremder.

    Kann es sein, dass du das Risiko massiv überschätzt? Die allermeisten Einbrecher wollen einfach nur dein Zeug. Mal ganz davon abgesehen, dass du dich auch schlicht und ergreifend irren kannst und jemand völlig Unschuldigen für einen Einbrecher halten kannst, so wie es in den USA regelmäßig passiert. Wenn du deine Waffe so aufbewahrst, dass du bei einem Angriff schnell rankommst, ist deine Waffe nicht sicher verwahrt. Und zu guter letzt: Die Wahrscheinlichkeit, dass du die Waffe irgendwann mal gegen dich selbst richtest, ist höher als die, dich gegen einen Angreifer zu verteidigen.

    Ein Angriff mit einer Schusswaffe ist sowohl für den Einbrecher als auch für alle anderen Beteiligten unglaublich gefährlich. Du kannst kaum steuern, ob du Arterien oder lebenswichtige Organe triffst. Die Verletzungsfolgen begleiten viele ein Leben lang.

    „Mal ganz davon abgesehen, dass du dich auch schlicht und ergreifend irren kannst und jemand völlig Unschuldigen für einen Einbrecher halten kannst,…“

    Im eigenen Haus? Wie das?

    „Die Verletzungsfolgen begleiten viele ein Leben lang.“

    Dagegen gibt es jedoch ein einfaches Mittel: Nicht in fremde Häuser einbrechen.

    Allein dafür das sie einen nur beklauen wollen sollte es recht sein das hab und gut zu verteidigen.

    Dann bist du eben nicht dazu geeignet eine WBK zu besitzen.

    Äh, nein.

    Hier vergessen einige wohl, wie weit das Recht auf Notwehr in Deutschland gefasst ist.

    https://www.bg124.de/mitteilungen/2022-10-05/bgh-zum-messereinsatz-in-notwehr-gegen-einen-unbewaffneten-angreifer

    https://www.fr.de/frankfurt/todesschuss-notwehr-11438027.html

    Es ist völlig legitim, Waffengewalt zur Notwehr einzusetzen. Problematisch wird es eben erst mit solchen Schildern oder wenn man die Wumme als Privatperson zur Verteidigung haben will. Wobei es da auch ausnahmen gibt, etwa wenn man Teil der gefährdeten Berufe ist.

    Der Autor in der FR so: „(…) wie es im Waffenschein vorgeschrieben ist (…)“ - da schalte ich dann schon wieder um.

    Dieses Urteil (Gartenlaube Frankfurt 2008) finde ich wiederum unglaublich, gerade als legaler Waffenbesitzer!

    Der gute alte Waffenschein, den man sich einfach mal so beim Amt abholt...

    Man kann nicht von jedem Journalisten erwarten, auf jedem Gebiet Fachmann zu sein. Aber einen Waffenschein (der übrigens ja tatsächlich - wenn überhaupt - zur Selbstverteidigung ausgegeben wird) nicht sauber von einer WBK zu unterscheiden, ist schon ein großes Problem der Presse.

    Da würde das Opfer aber auch tatsächlich angegriffen. Sogar mit schlägen auf den Kopf, die jetzt sicher eine gewisse in Kaufnahme des Todes des Opfers implizieren. Da ist es dann legitim sich in ebenfalls tödlicher art und weise zu wehren...

    Wenn jemand bei dir einbricht und durch die wohnung läuft, ist das halt erstmal nur ein (potentieller) Vermögensschaden. Die Person dann umzubringen ist dann keine Notwehr mehr...

    Und wenn er nach der Bedrohung mit der Waffe – das geringste zur Verfügung stehende Mittel – nicht flüchtet, haben wir schon eine komplett andere. Situation.

    Übrigens ist ein Einbruch nicht nur einfach ein Vermögensschaden, sondern kann recht übel traumatisieren.

    [deleted]

    „Ein einfacher Einbruch ist nicht ausreichend um Notwehr zu rechtfertigen“

    Technisch korrekt, es handelt sich hier tatsächlich um einen rechtfertigenden Notstand:

    Strafgesetzbuch (StGB)

    § 34 Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Ja, einen Einbrecher zu überraschen und in den Rücken zu schießen ist nicht angemessen. Ihn mit der Waffe zu stellen jedoch schon. Greift er dann an, greift Notwehr.

    aus der Waffe löste sich ein Schuss

    Dann stehst du aber eh schon mit einem Bein in der Unzuverlässigkeit. Aus meinen Waffen lösen sich nicht so einfach Schüsse.

    Nicht zuletzt deshalb, weil sich für eine Schussabgabe eine Patrone in der Kammer befinden muss, und das ist zumindest für mich nur auf zugelassenen Schießstätten der Fall.

    Es ist so lustig, wenn Laien, die keine "Wumme" besitzen, über das Thema diskutieren.

    Wtf, bei einem Einbruch muss ich nicht von unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ausgehen? Was denn sonst?

    Es ist ein Einbruch. Da geht es um Diebstahl.

    Auf gut Glück hoffen das der Verbrecher nicht auch bereit ist Gewalt einzusetzen?

    Achso, lieber gleich den Einbrecher töten, sicher ist sicher? Du hast nicht einfach andere Menschen töten, Alter.

    Wenn jeder eine Waffe hat, dann werden das Einbrecher auch machen und das gefährdet dein Leben viel mehr, denn JEDER Einbruch wird damit zu einer Situation, in der es um Leben und Tod geht und so einer kaputten Gesellschaft möchte ich nicht leben.

    Als Mann mit Frau und Kind lasse ich sicher nichts drauf ankommen und schalte den Einbrecher mit allen mir verfügbaren Mitteln aus.

    Was werden deine Kinder von dir denken, wenn sie ohne dich aufwachsen müssen, weil du im Knast wegen Totschlag sitzt? Werden sie denken, dass du ein Held bist, der die Familie beschützt hat oder würden sie Angst vor dir haben, weil du ohne zu zögern einen anderen Menschen getötet hast?

    Geh in die USA, da kannst du deine brutalen Gewaltfantasien ausleben.

    Das ist so ziemlich das gefährlichste, was du dir, deinem Kind und deiner Frau antun kannst.

    So wird aus einem Einbruch dann ein Raubmord.

    In dem Fall kam es zu einer "Verkettung unglücklicher Umstände", das war kein einfacher Einbruch.

  • Erinnert mich an einen Urlaub auf Usedom. Da hatten auch viele das Bedürfnis, mit Aufschriften auf Autos, Kleidungsstücken und Aufklebern kundzutun, wie sehr sie alle fertig machen wollen, die ihnen krumm kommen.

    Das wollte aber eh keiner, die Leute wollten Eis essen und spazieren.

  • Ich kann mir bildlich vorstellen wie der Bewohner wohl aussieht

    Ich habe den Jäger aus Bugs Bunny vor Augen.

    ein Fliesentischbesitzer

    Wie Jörg Sprave ungefähr. Harharhar

    Amerikaner, so sieht der aus /j

  • Ich gehe davon aus, dass beide Aussagen nicht stimmen. Laminiert ist es ohnehin nicht.

    Aber da ist doch ein Ausrufezeichen!

    Ist aber zusätzlich auch nicht unterschrieben.

  • Finds fairer weise ganz lustig 😅

  • Was für ein Idiot. Er gibt den Totschlag, den er an Einbrechern begehen wird, auch noch öffentlich und nachweislichzu. Das ist ja dann leicht, ihn einzulochen. Es ist nämlich nicht per se Selbstverteidigung, einen Einbrecher einfach geplant abzuknallen. Wenn ein Richter zur Ansicht gelangen sollte, dass aus Hass oder Rache gehandelt wurde, hat dieser kleine Dummkopf hier sogar einen Mord begangen. Und einen Waffenschein darf er mit diesem Schild ohnehin nicht besitzen, völlig ungeeignet.

    Ich glaube das ist eine Übersetzung eines englischen Schildes gleicher Art, das ich irgendwo schonmal gesehen habe. In manchen Bundesstaaten der USA darf man rechtlich einen Einbrecher erschießen, auch wenn der nichts weiter gemacht hat, als durch dein Fenster zu klettern. Ist zwar eine Grauzone aber mit gutem Argument und richtigen Umständen kann man da ziemlich einfach unbestraft raus. Völlig hirnverbannt alles, aber was haben die Amis in den letzten zweieinhalb Jahrhunderten angestellt, das nicht hirnverbrannt ist…

  • Ist die Aussage nicht falsch?

    Da erstens der Glaube an Gott jedem freigestellt ist, müsste die Aussage, ihn zu treffen, eine bloße Vermutung sein.

    Zweitens würde die Schrotflinte in diesem Fall zuerst den Einbrecher treffen.

    Treffen sich zwei Jäger, beide tot.

  • Welchen Gott meint er? Es gibt so viele.

  • Das passt nicht gut zusammen. Ich gehe davon aus, dass das Einbrechen oder eine Diebstahl als eine Sünde betrachtet wird. Dafür sollte man gleich in die Hölle versetzt werden.

    Vielleicht trifft man ja vorher den Chef, der einem selber erklärt, warum man keine Wolke, sondern nen heißen Stein, ein paar Etagen tiefer bekommt...wer weiß das schon?

    Das wird eher von anderen Managern erklärt, bis es auf den Chefs Ebene eskaliert wird.Also, falls man einen schriftlichen Widerspruch einlegt. 🤣🤣🤣

  • Würde ich gegebenenfalls melden

  • Wird eine unter Waffengewalt erzwungene Geiselnahme als Einbruch gewertet?

  • Es ist ziemlich wahrscheinlich das der Besitzer dieses Schildes irgendwann seine Frau erschießt.

  • Aber Einbrecher kommen doch gar nicht in den Himmel.

  • Dafür übernehme ich keine Gewehr.

  • Auf jeden Fall eine Ansage die zum denken gibt.Falls man vorhat das besagte Haus zu betreten.

  • Ok chef, dann warte ich bis du weg bist, komme wieder und hab dein hab und gut UND ne Schrotflinte als extra Schmankerl. Dankeschön 🙂‍↕️

  • Einfach ne US- Flagge ans Fenster und in den Garten hängen, ein Trump- Kappi tragen und mit einem T- shirt herumlaufen, auf dem ,,i love American Freedom, Baby" draufsteht, darunter nen Geldbündel und ne Knarre. Vielleicht auch noch ne Texas- Flagge zu Ergänzung dazu. Ungebetener Besuch wird mit ,,Welcome in the USA" begrüßt 🫣🤪

  • „Selbstverteidigung ist kein Grund, eine Schusswaffe zu besitzen.“ Dieses Schild wird der betreffenden Person die Waffenerlaubnis entziehen.

  • Ich hoffe doch der Hausbesitzer ist Kirchensteuerzahler, oder?

  • Was für eine Aufregung. Ja, den Humor muss man nicht teilen. Ja, es ist als LWB juristisch sehr dumm so ein Schild aufzuhängen. Ja unsere Rechtsprechung wäre tendenziell wohl eher auf der Seite des Einbrechers. Selbst wenn man wirklich gerade zufällig die Waffe gereinigt hat, als man ein verdächtiges Geräusch hörte... und dann aus Furcht und Verwirrung womöglich die Grenzen der Notwehr leider überschritten hat, wird dieses Schild dem Strafverteidiger des Vertrauens seine Arbeit (Darlegung des entschuldigen Notstands) deutlich erschweren. Die Frage ob es geeignet, erforderlich und angemessen sein kann gegenüber einem mit einem Messer oder einer anscheinenden Schusswaffe bewaffneten Einbrecher von der Waffe gebrauch zu machen, wird man allerdings nicht pauschal verneinen können. Selbst dann nicht, wenn eine Waffe illegal besessen wurde. Auch dann wäre das Schild aber dumm.

  • Wie man seine WBK verliert in wenigen simplen Schritten.

    Hier sieht man schritt 1.

  • sollte man gleich mal die Waffenbesitzkarte abfragen, aber die Institutionen waren ja schon immer blind, auf dem rechten Auge

  • Ich würde das melden. Wer so ein Schild aufhängt ist vermutlich nicht waffentauglich.

    Und dann passiert was? Ich denke nicht dass eine Behörde da reagieren würde

    Doch, je nachdem ob der Typ wirklich eine Waffe besitzt, kann im auch seine WBK aberkannt werden.

    Die WBK ist recht flott weg, hab selber mal den Lehrgang gemacht und es wurden uns dort Fallbeispiele erzählt von einem Typen der die abgeben durfte weil er stark alkoholisiert Auto gefahren ist und einer Dame, die ihren Ex gestalkt und sein Auto zerkratzt hat, die muss ihm aber auch SMS geschrieben haben die man als Drohung auffassen könnte

  • Ziemlich sicher, dass das illegal ist🤓