Ich war vor einigen Tagen in Berlin mit dem Auto unterwegs und wurde am frühen Tag von einer zivilen Streife angehalten. Nach dem Aushändigen meines Führerscheins und der Zulassung wurde ich gebeten auszusteigen. Dem bin ich nachgekommen und ich wurde direkt von den Beamten gefragt ob ich Alkohol und Drogen konsumiert hätte, was ich verneint habe.

Der Beamte meinte meine Augen sähen rot aus und hat mich gefragt ob ich mit einem Drogentest einverstanden sei, was ich ebenfalls verneint habe. Auf die Frage nach dem Grund bin ich nicht näher eingegangen. Mir wurde gesagt, dass sie mich sonst auf die Gefangenensammelstelle mitnehmen müssten und mir dort ein Arzt notfalls unter Zwang Blut abnehmen würde und dies lang dauern würde. Ich habe geantwortet, dass sie meines Wissens dafür einen richterlichen Beschluss brauchen und sie meinten zu mir, das sei früher so gewesen aber bräuchten sie nicht mehr (?).

Sie haben dann meine Unterlagen gecheckt, sind nochmal zu mir gekommen, haben Druck gemacht und auch leicht unterschwellig Gewalt angedroht. Ich habe gesagt ich stimme dem Test ohne triftigen Grund ausdrücklich nicht zu. Sie sind dann nochmal kurz zu ihrem Auto, dann wiedergekommen und der Beamte meinte zu mir, er glaubt mir und sie haben mich fahren lassen.

Können zivile Polizeibeamte eine Blutuntersuchung theoretisch einfach so und ohne richterlichen Beschluss anordnen? Hatte ich einfach Glück, oder hätte ich das im Zweifel über mich ergehen lassen müssen? Ich frage, weil mir dasselbe vor 5 Jahren schon mal in Bayern passiert ist (zivile Verkehrskontrolle, anlasslose Vorwürfe von Drogenkonsum) und ich dort von 2 Beamten in die Toxikologie einer Uniklinik mitgenommen wurde und mir Blut abgenommen wurde. Hier habe ich der Maßnahme ebenfalls ausdrücklich widersprochen aber hier wurde mir sehr klar gemacht dass man physischen Zwang ausüben würde sollte ich mich wehren. Laut Aussage der Beamten bräuchten Sie keinen richterlichen Beschluss, da sie beim Drogendezernat seien.

  • Hier ist zu, bis wir aufgeräumt haben.

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  • Man braucht keinen richterlichen Beschluss, wenn man konkrete Hinweise auf den Konsum von Drogen/Alkohol hat. Solche Hinweise können das Fahrverhalten aber auch das Verhalten in der Kontrolle sein (z.B. Lallen, Torkeln, Nuscheln o.Ä.). Allein die geröteten Augen sind allerdings oft schwierig, weswegen dir am Ende auch keine Blutprobe entnommen wurde.

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    Neuer ist die Anordnungskompetenz der Polizei. Das setzt aber Gefahr im Verzug voraus, was etwas anderes ist als ein Anfangsverdacht.

    Lies § 81a Abs. 2 S. 2 StPO

    Lies noch einmal den ersten Satz deines ersten Posts. Deine These war, dass bereits der Anfangsverdacht auf u.a. Alkoholkonsum den Richtervorbehalt entfallen ließe. Das ist und bleibt Quatsch, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten. Das magst Du gemeint haben, geschrieben hast Du es nicht.

    Sobald man einen konkreten Hinweis auf Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr hat ist man automatisch im Straf- oder Bußgeldverfahren und hat als Polizist die Anordnungskompetenz für eine Blutprobe. Das ist genau das, was die genannte Norm aussagt. Keine Ahnung, was du versuchst, hier zu sagen.

    Ihr redet doch beide vom gleichen?!
    Kein Richtervorbehalt, man braucht einen Anfangsverdacht, dieser stellt sich u.a. durch... aufzählung oben, nicht abschließend, da.

    Das einzige wo ihr euch grad zerlegen könntet wäre, ist der Anfangsverdacht auf "bestimmte Tatsachen", was idR. diese sind, welche zum Anfangsverdacht führen.

    Können wir euch da so zusammenbringen?

  • Du hast das schon gut so gemacht. Viel mehr Möglichkeiten gibt es in der Praxis leider nicht mehr. Die Eingriffsschwelle ist mittlerweile viel zu niedrig. Wenn die Polizisten darauf bestehen wirst du nicht drum rum kommen. Etwas aus der Nase gezogenes wie rote oder auch glasige Augen oder auffälliger Geruch reicht in der Praxis schon das du bei negativem Test im Nachhinein keine Chance hast die unverhältnismäßige Maßnahme der Polizisten rechtlich zu verfolgen. Mit Glück schafft man es durch diskutieren das die Polizisten von einem absehen, zu weit würde ich aber nicht gehen, da sie dir sonst unter Umständen noch weitere Anzeigen rein drücken können. Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich auf jeden Fall einreichen, dabei wird aber auch nichts rum kommen.

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  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/devilslake99:

    Blutabnahme bei Verkehrskontrolle verweigert - was darf die Polizei?

    Ich war vor einigen Tagen in Berlin mit dem Auto unterwegs und wurde am frühen Tag von einer zivilen Streife angehalten. Nach dem Aushändigen meines Führerscheins und der Zulassung wurde ich gebeten auszusteigen. Dem bin ich nachgekommen und ich wurde direkt von den Beamten gefragt ob ich Alkohol und Drogen konsumiert hätte, was ich verneint habe.

    Der Beamte meinte meine Augen sähen rot aus und hat mich gefragt ob ich mit einem Drogentest einverstanden sei, was ich ebenfalls verneint habe. Auf die Frage nach dem Grund bin ich nicht näher eingegangen. Mir wurde gesagt, dass sie mich sonst auf die Gefangenensammelstelle mitnehmen müssten und mir dort ein Arzt notfalls unter Zwang Blut abnehmen würde und dies lang dauern würde. Ich habe geantwortet, dass sie meines Wissens dafür einen richterlichen Beschluss brauchen und sie meinten zu mir, das sei früher so gewesen aber bräuchten sie nicht mehr (?).

    Sie haben dann meine Unterlagen gecheckt, sind nochmal zu mir gekommen, haben Druck gemacht und auch leicht unterschwellig Gewalt angedroht. Ich habe gesagt ich stimme dem Test ohne triftigen Grund ausdrücklich nicht zu. Sie sind dann nochmal kurz zu ihrem Auto, dann wiedergekommen und der Beamte meinte zu mir, er glaubt mir und sie haben mich fahren lassen.

    Können zivile Polizeibeamte eine Blutuntersuchung theoretisch einfach so und ohne richterlichen Beschluss anordnen? Hatte ich einfach Glück, oder hätte ich das im Zweifel über mich ergehen lassen müssen? Ich frage, weil mir dasselbe vor 5 Jahren schon mal in Bayern passiert ist (zivile Verkehrskontrolle, anlasslose Vorwürfe von Drogenkonsum) und ich dort von 2 Beamten in die Toxikologie einer Uniklinik mitgenommen wurde und mir Blut abgenommen wurde. Hier habe ich der Maßnahme ebenfalls ausdrücklich widersprochen aber hier wurde mir sehr klar gemacht dass man physischen Zwang ausüben würde sollte ich mich wehren. Laut Aussage der Beamten bräuchten Sie keinen richterlichen Beschluss, da sie beim Drogendezernat seien.

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    Der Arzt macht das auf Anordnung der Polizei… die Polizei ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Arzt für die korrekte Durchführung. Du kannst bei der BE reden was du willst, es wird aber nichts bringen. Und nur als Tipp, wehren erzeugt zusätzliche Maßnahmen und ggf. Strafverfahren.

    Kannst dann im anschluss beim Verwaltungsgericht klagen und feststellen lassen, ob die Maßnahme rechtswidrig war. Kenne aber selbst persönlich keine Fälle wo das bescheinigt wurde. Ansonsten wird es auch teilweise beim Amtsgericht in der Hauptverhandlung thematisiert, auch noch nie gehört, dass da rauskam dass die Kontrolle/BE nicht gepasst hätte….

    Aber der Mythos hält sich halt - trifft einen vll nicht wenn man rechtmäßig handelt was der absolut überwiegende Teil tut, schwarze Schafe will und kann ich leider nicht ausschließen

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    Naja ich finde es einfach anmaßend mir komplett anhaltslos Drogenkonsum vorzuwerfen. Leider ist das bei mir bei jeder einzigen Verkehrskontrolle so passiert, weshalb ich mich inzwischen einfach weigere. 

    Meine Fahrweise war laut den Beamten anstandslos. Ebenfalls halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Beamte bei Dunkelheit aus 2m Entfernung im gelblichen Schein der Straßenlaterne irgendwelche roten Augen erkennen konnte. Mag legal sein, ich finde es anmaßend ohne jegliche stichhaltige Indizien Bürgern Straftaten vorzuwerfen.