Ich habe derzeit Probleme mit einem Betrug/Unterschlagung. Die Anzeige bei der Polizei ist seit Oktober in Bearbeitung, dennoch spekuliert der bearbeitetende Beamte, dass die Erfolgschancen gering seien, da es scheinbar kompliziert sei, die Person zu fassen.

Der Polizei liegen hierbei Daten wie Telefonnummer,Name, aktueller Arbeitgeber, Facebook,Instagram und die alte Wohnanschrift. Mittlerweile frage ich mich, ob ich vielleicht mal seinen Arbeitgeber kontaktiere

Als Beweise liegen sämtliche Chatverläufe, Bilder und Audiodateien vor

Zum Sachverhalt:

Im Hobbybereich sollte die Person etwas für mich herstellen und ich habe ihm dafür die Grundbasis zur Verfügung gestellt (die ist mittlerweile nicht mehr vorhanden). Aufgrund persönlicher Umstände zog sich die Bearbeitung ins endlose, bis er mir sagte er könne den Auftrag nicht mehr erfüllen. Somit einigten wir uns, dass er mir das Geld für die Basis, welche ich ihm gestellt habe erstattet. Dies geschah jedoch nie. Auch meine Anrufe und Nachrichten werden ignoriert. Andere Hobbykollegen ignoriert er auch, selbst seine ehemaligen Freunde ignoriert er.

Theoretisch liegt sein Arbeitsstandort 1 1/2 Stunden Autofahrt entfernt. Die Mühe will ich mir aber irgendwie auch nicht machen. Die Polizei bearbeitet den Fall seit 3 Monaten und es passiert absolut nichts....

  • Strafrechtlich weiter vorgehen wegen 180€ ist m.E. nicht zielführend. Es bringt dir dein Geld nicht wieder, höchstens eine gewisse Befriedigung des Gerechtigkeitsgefühls.

    Wenn du die 180€ wiederhaben möchtest, kannst du einen Mahnbescheid erlassen. Das geht online und kostet 38€, die du erst mal vorschießen musst. Bei manchen Leuten wirkt das wie ein Schuss vor den Bug, andere juckt das gar nicht. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, muss die Sache als nächstes vor Gericht. Auch da musst du die Kosten erst mal vorschießen. Wenn am Ende ein vollstreckbarer Titel rauskommt, gilt der 30 Jahre und kann z.B. auch zur Lohnpfändung genutzt werden, wenn derjenige offensichtlich gerade Arbeit hat. Das Standing beim Arbeitgeber wird dadurch für den Betroffenen natürlich nicht gerade besser.

    Ich würde dringend davon abraten, den AG desjenigen aufzusuchen. Das geht den nix an, und du bist da ziemlich schnell im Fahrwasser von Verleumdung und übler Nachrede.

    Strafrechtlich weiter vorgehen wegen 180€ ist m.E. nicht zielführend. Es bringt dir dein Geld nicht wieder, höchstens eine gewisse Befriedigung des Gerechtigkeitsgefühls.

    Zumal OP ja selbst nichtmal einen strafbaren Sachverhalt schildert. Ich wüsste nicht, wie da am Ende zweifelsfrei feststehen soll, dass es nicht nur ein einfacher und straffreier Zahlungsausfall war. Klassischer Versuch, zivilrechtliche Probleme über die Strafverfolungsbehörden zu lösen.

  • Von welchem Wert an "Basisgegenstand" reden wir hier?

    Grundsätzlich aber: Wo brauchst du genau weiteren rechtlichen Rat? Ohne konkrete Frage ist es schwer dir einen rechtlichen Rat zu geben.

    Hintergründe zu dem Vorgehen der Polizei:

    Die Polizei grundsätzlich führt Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft durch. Der Umfang dieser Ermittlungen richtet sich nach der Schadenssumme. Für eine "Grundbasis" im Wert von 100€ werden offensichtlich weniger Maßnahmen getroffen als, wenn die "Grundbasis" ein Auto im Wert von 10.000€ ist.
    Bei ersterem wäre es wahrscheinlich nur ein schriftlicher Äußerungsbogen an den Beschuldigten (nach Abgleich Melderegister) und bei letzterem könnte es auch zu weitgreifenderen Maßnahmen (ohne diese weiter zu spezifizieren) kommen um den Beschuldigten anzutreffen um die Überreste die "Grundbasis" als Beweismittel zu beschlagnahmen, beziehungsweise zur Eigentumssicherung (evt. Restwert) in Gewahrsam zu nehmen.

    Die entsprechende schriftliche Äußerung, mit allen Schritten zum verstreichen und versuche die Anschrift festzustellen, kann durchaus 2-3 Monate auf dem Tisch des Sachbearbeiters liegen (schlicht lange Zustellungszeiten, 3 Wochen Frist zum Ausfüllen + 1 Woche Postweg - ggf. zweite Adresse an die verschickt werden muss etc.) und anschließend nochmal die gleiche Zeit bei der Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung über das weitere Verfahren.

    Wenn du hier weitere Informationen möchtest, warum die Polizei, wie handelt. Gerne stellen. Ich antworte darauf in einer unverfänglichen Art und Weise.

    Bezüglich dem Wiedererlangen des Unterschlagenen Sachwertes, dass ist dem Zivilrecht zuzuordnen, in welchem ich mich nicht auskenne. Daher der Hinweis

    Danke für die Antwort :)

    Der Sachwert liegt bei knapp 180€, ist also noch verhältnismäßig gering.

    Der Beamte meinte, dass es jetzt zur Staatsanwaltschaft gehe und er da einen kleinen Erfolg sieht. Die Kosten für mich seinen höher, als das das was man daraus erzielen könnte.

    Deswegen frage ich mich, ob es nicht schneller und einfacher wäre einfach mal bei seinem Arbeitgeber vorbeizuschauen (ist nur eine kleine Bar). Fraglich ist jedoch, ob man ihm dadurch nicht schadet.

    Der Typ hatte nämlich mit Sucht zu kämpfen und steht jetzt gerade wieder so "halb" im normalem Leben.

    Trotzdem soll es natürlich fair sein. Er weiß dass gegen ihn ermittelt wird und es juckt ihn einfach nicht. Er könnte es so schnell mit einer Überweisung regeln. Deswegen wäre eher die Frage ob man da auch selber rangehen kann mit dem wissen der Person ggf. zu schaden

    Die Polizei/ Staatsanwaltschaft beschäftigt sich hier nur mit dem strafrechtlichen Aspekt. Praktisch heißt das, dass er ggf. eine kleine Geldstrafe bezahlen muss oder es wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

    Den zivilrechtlichen Anspruch (hier kommt ja nur noch Schadensersatz in Frage) musst Du selbst mittels Anwalt einklagen. Darum kümmert sich der Staat nicht. Auch da sind die Kosten der anwaltlichen Erstberatung - die Du vorfinanzieren musst - schon im Bereich des Gegenstandswerts.

    Wenn Dein Anspruchsgegner also nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, weiß er das auch und schläft ruhig. Oder es ist ihm tatsächlich egal...und er schläft ruhig.

    Trotzdem soll es natürlich fair sein. Er weiß dass gegen ihn ermittelt wird und es juckt ihn einfach nicht. Er könnte es so schnell mit einer Überweisung regeln. Deswegen wäre eher die Frage ob man da auch selber rangehen kann mit dem wissen der Person ggf. zu schaden

    Da bin ich tatsächlich überfragt, jedoch fällt mir an der Stelle kein Straftatbestand ein, welcher Einschlägig wäre für ein einmaliges Aufsuchen. Ich fürchte jedoch eher, dass er nicht Zahlungsfähig ist. Würde bedeuten, dass sämtliche Versuche an dein Geld zu kommen (mit Kosten auf deiner Seite) möglicherweise nicht zum Erfolg führen.

    Genaueres über die zivilrechtlichen Umstände, muss dir eine andere Person beantworten. Meine Antworten würden ausschließlich unqualifiziert sein.

  • IbkA. Anzeigen können sich recht lange ziehen, 12 Wochen sind keine Seltenheit. Ausserdem hörst du meistens erst am Ende der Ermittlungen etwas von der Polizei/Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige kann nur dazu beitragen eine mögliche Straftat zu ahnden und wird dir erstmal dein Geld nicht wiederbringen. Dazu musst du meines Laienwissens nach den zivilrechtlichen Weg gehen, warte dafür am Besten auf eine Antwort von jemandem der da mehr Ahnung hat als ich.

    Vom Kontaktieren des Arbeitgebers oder dem Vorbeifahren würde ich dringend abraten, es kann nur negativ auf dich zurück fallen. Um welche Summe geht es denn genau?

    Danke für die Info. Es sind lediglich 180€. Es ist halt ärgerlich, weil die Person einen komplett ignoriert. Die Anzeige juckt ihn auch nicht :(

    Ist wirklich ärgerlich, kann ich komplett verstehen. Versuche trotzdem ein wenig an dein eigenes Wohl bei der Sache zu denken. So müsstest du bei einem zivilrechtlichen Verfahren beispielsweise in Vorkasse gehen und kannst auf den Kosten sitzen bleiben, wenn derjenige nicht zahlen kann.

    Mein Rat: Krone richten und das ganze als Lehrgeld abschreiben, auch wenn es wahrscheinlich nicht das ist was man gerne hört.

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Txm1231:

    Betrugsanzeige trotz offensichtlicher Beweise und Daten erfolglos?

    Ich habe derzeit Probleme mit einem Betrug/Unterschlagung. Die Anzeige bei der Polizei ist seit Oktober in Bearbeitung, dennoch spekuliert der bearbeitetende Beamte, dass die Erfolgschancen gering seien, da es scheinbar kompliziert sei, die Person zu fassen.

    Der Polizei liegen hierbei Daten wie Telefonnummer,Name, aktueller Arbeitgeber, Facebook,Instagram und die alte Wohnanschrift. Mittlerweile frage ich mich, ob ich vielleicht mal seinen Arbeitgeber kontaktiere

    Als Beweise liegen sämtliche Chatverläufe, Bilder und Audiodateien vor

    Zum Sachverhalt:

    Im Hobbybereich sollte die Person etwas für mich herstellen und ich habe ihm dafür die Grundbasis zur Verfügung gestellt (die ist mittlerweile nicht mehr vorhanden). Aufgrund persönlicher Umstände zog sich die Bearbeitung ins endlose, bis er mir sagte er könne den Auftrag nicht mehr erfüllen. Somit einigten wir uns, dass er mir das Geld für die Basis, welche ich ihm gestellt habe erstattet. Dies geschah jedoch nie. Auch meine Anrufe und Nachrichten werden ignoriert. Andere Hobbykollegen ignoriert er auch, selbst seine ehemaligen Freunde ignoriert er.

    Theoretisch liegt sein Arbeitsstandort 1 1/2 Stunden Autofahrt entfernt. Die Mühe will ich mir aber irgendwie auch nicht machen. Die Polizei bearbeitet den Fall seit 3 Monaten und es passiert absolut nichts....

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