Guten Abend,

Ich möchte mich bei der JVA Düsseldorf im allgemeinen Vollzugsdienst bewerben (Beamter)

Ich wurde vor knapp 12 Jahren einmal mit einer geringen Menge Cannabis und einmal mit 2 MDMA Pillen erwischt. Zu dem Zeitpunkt war ich 16 Jahre alt. Beim Cannabis habe ich keine Strafe bekommen, wegen dem MDMA musste ich einen Drogen-präventivkurs für Cannabis machen da ich ausschließlich THC im urin hatte.

Für die Bewerbung soll ich 1. versichern das ich nicht bzw. Wie folgt gerichtlich bestraft bin und 2. ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht bzw. Wie folgt anhängig ist.

Vor der Unterschrift gibt es noch folgende Belehrung: Ich bin darüber belehrt worden, dass ich alle noch nicht getilgten oder noch nicht tilgungsreifen strafgerichtlichen Verurteilungen anzugeben habe und nach § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes verpflichtet bin, gegenüber Justizvollzugsbehörden auch über diejenigen Verurteilungen Auskunft zu geben, die nicht in ein Führungszeugnis oder nur in ein solches für Behörden aufzunehmen sind. Mir ist bekannt, dass die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten zurückzunehmen ist bzw. im Fall einer Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis der Abschluss des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, wenn die Ernennung oder der Vertragsabschluss durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.

Leider haben meine Eltern keinerlei Unterlagen aus meiner Jugend aufgehoben.

Jetzt endlich zu meinen Fragen: Da ich nie wieder auffällig wurde und meine Strafe erfüllt habe würde ich das ganze als erledigt betrachten, ohne es angeben zu müssen, stimmt das?

Wie erfahre ich was damals hinterlegt wurde? In meinem Führungszeugnis, bzw. Dem einfachen steht nichts. Behörden haben aber denke ich andere Verzeichnisse, wie kann ich prüfen ob noch etwas gegen mich hinterlegt ist?

  • Jetzt endlich zu meinen Fragen: Da ich nie wieder auffällig wurde und meine Strafe erfüllt habe würde ich das ganze als erledigt betrachten, ohne es angeben zu müssen, stimmt das?

    Ich gehe von deiner Erzählung davon aus, dass das Strafverfahren wegen Cannabis eingestellt wurde und das Strafverfahren wegen MDMA gegen Auflagen eingestellt wurde (Oder eine Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel nach Jugendstrafrecht). In beiden Fällen bist du nicht vorbestraft.

    Mit 12 Jahren müsste eigentlich auch sowieso die Tilgungsfrist für ein derartiges Delikt abgelaufen sein.

    Auch eine förmliche Verhängung einer Erziehungsmaßregel durch das Jugendgericht kommt niemals ins BZR (§ 4 BZRG). Es muss also definitiv nichts offenbart werden

    Ich weiß. Letzteres habe ich lediglich geschrieben falls es doch eine Jugendstrafe gab, von der er nichts mehr weiß.

    Danke für die Infos!

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/9765kenv:

    Erklärung über Straftaten (JVA Bewerbung)

    Guten Abend,

    Ich möchte mich bei der JVA Düsseldorf im allgemeinen Vollzugsdienst bewerben (Beamter)

    Ich wurde vor knapp 12 Jahren einmal mit einer geringen Menge Cannabis und einmal mit 2 MDMA Pillen erwischt. Zu dem Zeitpunkt war ich 16 Jahre alt. Beim Cannabis habe ich keine Strafe bekommen, wegen dem MDMA musste ich einen Drogen-präventivkurs für Cannabis machen da ich ausschließlich THC im urin hatte.

    Für die Bewerbung soll ich 1. versichern das ich nicht bzw. Wie folgt gerichtlich bestraft bin und 2. ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht bzw. Wie folgt anhängig ist.

    Vor der Unterschrift gibt es noch folgende Belehrung: Ich bin darüber belehrt worden, dass ich alle noch nicht getilgten oder noch nicht tilgungsreifen strafgerichtlichen Verurteilungen anzugeben habe und nach § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes verpflichtet bin, gegenüber Justizvollzugsbehörden auch über diejenigen Verurteilungen Auskunft zu geben, die nicht in ein Führungszeugnis oder nur in ein solches für Behörden aufzunehmen sind. Mir ist bekannt, dass die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten zurückzunehmen ist bzw. im Fall einer Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis der Abschluss des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, wenn die Ernennung oder der Vertragsabschluss durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.

    Leider haben meine Eltern keinerlei Unterlagen aus meiner Jugend aufgehoben.

    Jetzt endlich zu meinen Fragen: Da ich nie wieder auffällig wurde und meine Strafe erfüllt habe würde ich das ganze als erledigt betrachten, ohne es angeben zu müssen, stimmt das?

    Wie erfahre ich was damals hinterlegt wurde? In meinem Führungszeugnis, bzw. Dem einfachen steht nichts. Behörden haben aber denke ich andere Verzeichnisse, wie kann ich prüfen ob noch etwas gegen mich hinterlegt ist?

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