Ich habe von einer Wohnung, die ich bis einschließlich Januar 2024 bewohnt habe, am 23.12. die Nebenkostenabrechnung für 2024 bekommen. Anscheinend hat die Hausverwaltung gewechselt in der Zeit. Mein letzter Kontakt war mit der vorherigen Hausverwaltung im Februar 2024 (Teilrückzahlung Kaution).
Ich beabsichtige, die Nebenkostenabrechnung aufgrund von §174 BGB als unwirksam zurückzuweisen, weil die keine Vertretungsvollmacht vorgelegt haben, und das mein erster Kontakt mit denen ist. Also verschlampt haben kann ich sie nicht... Und ja ich hab geschaut, ist eine andere Hausverwaltungsgesellschaft, die haben nicht bloß umfirmiert.
Die Abrechnung ist aber auch sachlich falsch, weil meine Nebenkostenvorauszahlung nicht berücksichtigt wurde. Sollte ich der auch hilfsweise widersprechen?
Außerdem habe ich für 2023 nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, und die schulden mir noch einen Großteil der Kaution. Das wollte ich auch anmahnen, als noch vorhatte, der Abrechnung nur zu widersprechen.
Und weil mir das Internet widersprüchliche Angaben liefert: Wie viel Zeit habe ich, die fehlende Nebenkostenabrechnung anzumachen? 12 Monate nach Fälligkeit, oder drei Jahre? I'm ersteren Fall müsste ich mich etwas beeilen, die Aufforderung, diese zu erstellen, schicke ich dann an den Vermieter, an die anscheinende Hausverwaltung, oder an beide?
Danke schonmal im Voraus, insbesondere weil ich hier ja etwas knapp agiere und es eh schon späte Stunde hat.
Eine Nebenkostenabrechnung ist kein Rechtsgeschäft, das würde als wesentliches Element eine Willenserklärung beinhalten. Bei Abschluss eines Mietvertrags oder Kündigung ist das gegeben, hier IMHO nicht.
Wenn die Abrechnung sachlich falsch ist, solltest du natürlich widersprechen. Die Frist ist trotzdem gewahrt, so dass du evtl. Nachzahlungen nach Korrektur auch zahlen musst.
Danke für die Einschätzung, wahrscheinlich hast du da Recht. Dann hat sich der Großteil meiner Fragen auch geklärt, werde dann mal widersprechen, Abrechnung für 2023 fordern, und den Rest der Kaution zurückfordern. Für die Zahlung hab ich ja 4 Wochen bzw. 30 Tage Zeit, muss denen ja nicht gleich 800€ für einen Monat in den Rachen werfen.
Falls du deine Abrechnung für 2023 noch nicht bekommen hast, hast du "Glück", denn jedwege Nachforderungszahlung des Vermieters ist damit schon verjährt. Umgekehrt solltest du die Abrechnung trotzdem einfordern denn Gutschriften zu deinen Gunsten verjähren nicht.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/caligula421:
Nebenkostenabrechnung durch neue Hausverwaltung wegen §174 zurückweisen?
Ich habe von einer Wohnung, die ich bis einschließlich Januar 2024 bewohnt habe, am 23.12. die Nebenkostenabrechnung für 2024 bekommen. Anscheinend hat die Hausverwaltung gewechselt in der Zeit. Mein letzter Kontakt war mit der vorherigen Hausverwaltung im Februar 2024 (Teilrückzahlung Kaution).
Ich beabsichtige, die Nebenkostenabrechnung aufgrund von §174 BGB als unwirksam zurückzuweisen, weil die keine Vertretungsvollmacht vorgelegt haben, und das mein erster Kontakt mit denen ist. Also verschlampt haben kann ich sie nicht... Und ja ich hab geschaut, ist eine andere Hausverwaltungsgesellschaft, die haben nicht bloß umfirmiert.
Die Abrechnung ist aber auch sachlich falsch, weil meine Nebenkostenvorauszahlung nicht berücksichtigt wurde. Sollte ich der auch hilfsweise widersprechen?
Außerdem habe ich für 2023 nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, und die schulden mir noch einen Großteil der Kaution. Das wollte ich auch anmahnen, als noch vorhatte, der Abrechnung nur zu widersprechen.
Und weil mir das Internet widersprüchliche Angaben liefert: Wie viel Zeit habe ich, die fehlende Nebenkostenabrechnung anzumachen? 12 Monate nach Fälligkeit, oder drei Jahre? I'm ersteren Fall müsste ich mich etwas beeilen, die Aufforderung, diese zu erstellen, schicke ich dann an den Vermieter, an die anscheinende Hausverwaltung, oder an beide?
Danke schonmal im Voraus, insbesondere weil ich hier ja etwas knapp agiere und es eh schon späte Stunde hat.
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