Hallo,
ich lebe in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Auf Grund eines Rohrbruches müssen in allen Wohnungen die Badewannen rausgenommen werden und es wird zwei Monate lang aktiv saniert, das heißt: durchgängig keine Badewanne, 5 Wochen lang jeden Tag 9h Handwerker im Bad, einige Zeit lang sehr laute Trocknungsgeräte im Bad.
Die Hausverwaltung schrieb nun kurz vor Weihnachten: - Es bestehe keine Möglichkeit zur Bereitstellung einer Ersatzunterkunft sowie dessen Kostenübernahme -Mietminderungen könnten nach Abschluss der Bauarbeiten rückwirkend berechnet werden -eine provisorische Duschtasse kann nicht angebracht werden
Meine Frage ist nun, wie fahre ich fort. Die Sanierungen sind zum 18.01. angesetzt. Die Hausverwaltung ist bis zum 05.01. nicht erreichbar. Ich überlege die Vermieterin direkt zu kontaktieren, bin aber unsicher wie ich auftreten soll bzw. was meine Rechte und ihre Pflichten sind. Ideal wäre es für mich, wenn ich die Miete während der Sanierung 100 Prozent mindern könnte um währenddessen eine andere Wohnung zu mieten. Ich kann aber nicht einschätzen, ob das realistisch ist.
Was wäre wohl meine beste Anlaufstelle für eine Beratung? Ich bin Studentin und habe nicht viel Geld. Lohnt sich ein Anwalt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Exact-Tomorrow4572:
Badezimmer muss wegen Rohrbruchs saniert werden. Welche Ansprüche bestehen?
Hallo,
ich lebe in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Auf Grund eines Rohrbruches müssen in allen Wohnungen die Badewannen rausgenommen werden und es wird zwei Monate lang aktiv saniert, das heißt: durchgängig keine Badewanne, 5 Wochen lang jeden Tag 9h Handwerker im Bad, einige Zeit lang sehr laute Trocknungsgeräte im Bad.
Die Hausverwaltung schrieb nun kurz vor Weihnachten: - Es bestehe keine Möglichkeit zur Bereitstellung einer Ersatzunterkunft sowie dessen Kostenübernahme -Mietminderungen könnten nach Abschluss der Bauarbeiten rückwirkend berechnet werden -eine provisorische Duschtasse kann nicht angebracht werden
Meine Frage ist nun, wie fahre ich fort. Die Sanierungen sind zum 18.01. angesetzt. Die Hausverwaltung ist bis zum 05.01. nicht erreichbar. Ich überlege die Vermieterin direkt zu kontaktieren, bin aber unsicher wie ich auftreten soll bzw. was meine Rechte und ihre Pflichten sind. Ideal wäre es für mich, wenn ich die Miete während der Sanierung 100 Prozent mindern könnte um währenddessen eine andere Wohnung zu mieten. Ich kann aber nicht einschätzen, ob das realistisch ist.
Was wäre wohl meine beste Anlaufstelle für eine Beratung? Ich bin Studentin und habe nicht viel Geld. Lohnt sich ein Anwalt?
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