Keine Vertragsbindung, nur weil Westnetz entsprechenden Hausanschluss verlegt hat. Westnetz = grundzuständiger Netzbetreiber, E.ON = Energielieferant. Seit der Liberalisierung 1998 sind Netz und Lieferanten voneinander getrennt (Unbundling - auch wenn im selben Konzernkonstrukt). Ein Netzanschluss / Zähler ohne Lieferant fällt maximal lediglich in die Ersatz-/Grundversorgung. Das von dir genannter Vertrag abgeschlossen werden muss ist natürlich quatsch wie vorstehend begründet.
Gute Frage. Hier wurde wahrscheinlich blind unterschrieben und E.ON nimmt den "Deal" wohl mit ;). Das nur der Arbeitspreis (brutto) hoch ist, muss nicht gleich schlecht sein. Der jährliche Grundpreis spielt auch eine Rolle (mittlerweile ein Klassiker im Marketing/Vertrieb den Arbeitspreis zu senken, aber den Grundpreis zu erhöhen). Daher Liefervertragsangebote prüfen und mit erwartetem Verbrauch gegenrechnen.
der Grundpreis liegt bei ca. 22€ monatlich + 0,40€ kw/h. Der Abschlag liegt für 3000 kw/h bei 167€ (!!!) mtl.
In den AGB steht, dass es Voraussetzung ist, dass man Unternehmer, Selbstständig oder Landwirt ist. Des Weiteren steht dort geschrieben, dass wenn diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, der Kunde den Vertrag kündigen muss.
Komme ich über diese Klausel wieder aus dem Vertrag und war der Vertrag nicht ohnehin von Anfang an nichtig? Immerhin hat E-ON den Vertrag aktiv angeboten (und sich nicht an die eigenen AGB gehalten.)
Puh. 22,- € GP mtl. und 0,40 €/kWh AP ist mal eine Ansage.
E.ON steht es frei den Vertrag anzubieten. Da spricht erstmal nichts dagegen. Sofern in den AGBs steht, dass entsprechender Tarif nur für X ist und dies nun nicht der Fall ist und ein Sonderkündigungsrecht besteht, würde ich davon gebrauch machen. -> Kündigen mit Sonderkündigungsrecht und einen neuen Lieferantenvertrag abschließen. Ob der Vertrag nichtig war vermag ich nicht zu beurteilen. Meiner Einschätzung nach haben Kunde und E.ON Vertrag im Einvernehmen geschlossen.
Wie E.ON überhaupt die Telefonnummer erhalten hat, um "Cold calling" zu betreiben wäre auf Datenschutzebene noch interessant.
Ich gehe davon aus, dass sie einfach den teuersten Tarif untergejubelt haben, den sie im Portfolio haben.
In der aktuellen Tarifgeneration kostet der Unternehmerstrom von E-ON nur noch 0,20€ kw/h (Stichwort subventionierter Industriestrom). Ich würde natürlich wetten, dass mich E-ON nicht in diese Tarifgeneration wechseln lässt ;)
Ich schaue jetzt erst Mal, wie sie auf die Kündigung reagieren. Die AGB sind hier allerdings recht eindeutig, wie ich finde. Hier ein Auszug:
„3.4 Voraussetzungen für die Stromlieferung
Unter diesen Voraussetzungen liefern wir Ihnen Strom: Sie nutzen den Strom ausschließlich oder zumindest überwiegend für berufliche,
landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.
Wenn eine der Voraussetzungen für die
Stromlieferung nicht mehr vorliegt, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) gekündigt werden“
Da wir vorher Baustrom von E-ON bezogen haben, hatten die wohl ohnehin unsere Daten.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/marv241:
Meinen Eltern wurde durch e-on ein Unternehmer Stromvertrag aufgedrückt.
Hallo!
Meine Eltern (beide Rentner) sind vor kurzem in einen Neubau eingezogen.
Mein Papa schilderte mir, dass vor zwei Monaten jemand von e-on angerufen hätte und meinte, dass man nun einen Stromtarif bei ihnen abschließen müsse, da sie schließlich die Stromleitungen ins Haus verlegt hätten.
Habe mir eben den Vertrag angeschaut. Es handelst sich um den E.ON UnternehmerStrom Stabil 24.
(40ct/kwh !!!)
Nun meine Fragen:
ist man wirklich zu Beginn an e-on gebunden, da durch e-on (Westnetz) die Leitung gelegt wurde? Ist ja bei Glasfaser auch gängige Praxis)
wie kann man meinen Eltern einen Unternehmervertrag aufzwingen? Sie waren nie Unternehmer oder selbständig und haben auch keinerlei Nachweise erbracht.
Update:
Lese gerade in den AGB, dass der Tarif nur für Landwirte und Unternehmer zur Verfügung steht und der Tarif gekündigt werden kann, wenn dies nicht mehr der Fall ist ;)
Keine Vertragsbindung, nur weil Westnetz entsprechenden Hausanschluss verlegt hat. Westnetz = grundzuständiger Netzbetreiber, E.ON = Energielieferant. Seit der Liberalisierung 1998 sind Netz und Lieferanten voneinander getrennt (Unbundling - auch wenn im selben Konzernkonstrukt). Ein Netzanschluss / Zähler ohne Lieferant fällt maximal lediglich in die Ersatz-/Grundversorgung. Das von dir genannter Vertrag abgeschlossen werden muss ist natürlich quatsch wie vorstehend begründet.
Gute Frage. Hier wurde wahrscheinlich blind unterschrieben und E.ON nimmt den "Deal" wohl mit ;). Das nur der Arbeitspreis (brutto) hoch ist, muss nicht gleich schlecht sein. Der jährliche Grundpreis spielt auch eine Rolle (mittlerweile ein Klassiker im Marketing/Vertrieb den Arbeitspreis zu senken, aber den Grundpreis zu erhöhen). Daher Liefervertragsangebote prüfen und mit erwartetem Verbrauch gegenrechnen.
In den AGB steht, dass es Voraussetzung ist, dass man Unternehmer, Selbstständig oder Landwirt ist. Des Weiteren steht dort geschrieben, dass wenn diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, der Kunde den Vertrag kündigen muss.
Komme ich über diese Klausel wieder aus dem Vertrag und war der Vertrag nicht ohnehin von Anfang an nichtig? Immerhin hat E-ON den Vertrag aktiv angeboten (und sich nicht an die eigenen AGB gehalten.)
Puh. 22,- € GP mtl. und 0,40 €/kWh AP ist mal eine Ansage.
E.ON steht es frei den Vertrag anzubieten. Da spricht erstmal nichts dagegen. Sofern in den AGBs steht, dass entsprechender Tarif nur für X ist und dies nun nicht der Fall ist und ein Sonderkündigungsrecht besteht, würde ich davon gebrauch machen. -> Kündigen mit Sonderkündigungsrecht und einen neuen Lieferantenvertrag abschließen. Ob der Vertrag nichtig war vermag ich nicht zu beurteilen. Meiner Einschätzung nach haben Kunde und E.ON Vertrag im Einvernehmen geschlossen.
Wie E.ON überhaupt die Telefonnummer erhalten hat, um "Cold calling" zu betreiben wäre auf Datenschutzebene noch interessant.
Ich gehe davon aus, dass sie einfach den teuersten Tarif untergejubelt haben, den sie im Portfolio haben. In der aktuellen Tarifgeneration kostet der Unternehmerstrom von E-ON nur noch 0,20€ kw/h (Stichwort subventionierter Industriestrom). Ich würde natürlich wetten, dass mich E-ON nicht in diese Tarifgeneration wechseln lässt ;)
Ich schaue jetzt erst Mal, wie sie auf die Kündigung reagieren. Die AGB sind hier allerdings recht eindeutig, wie ich finde. Hier ein Auszug:
„3.4 Voraussetzungen für die Stromlieferung
Unter diesen Voraussetzungen liefern wir Ihnen Strom: Sie nutzen den Strom ausschließlich oder zumindest überwiegend für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.
Wenn eine der Voraussetzungen für die Stromlieferung nicht mehr vorliegt, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) gekündigt werden“
Da wir vorher Baustrom von E-ON bezogen haben, hatten die wohl ohnehin unsere Daten.
Ergibt Sinn. Dann erstmal viel Erfolg!
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/marv241:
Meinen Eltern wurde durch e-on ein Unternehmer Stromvertrag aufgedrückt.
Hallo!
Meine Eltern (beide Rentner) sind vor kurzem in einen Neubau eingezogen.
Mein Papa schilderte mir, dass vor zwei Monaten jemand von e-on angerufen hätte und meinte, dass man nun einen Stromtarif bei ihnen abschließen müsse, da sie schließlich die Stromleitungen ins Haus verlegt hätten.
Habe mir eben den Vertrag angeschaut. Es handelst sich um den E.ON UnternehmerStrom Stabil 24.
(40ct/kwh !!!)
Nun meine Fragen:
Update:
Lese gerade in den AGB, dass der Tarif nur für Landwirte und Unternehmer zur Verfügung steht und der Tarif gekündigt werden kann, wenn dies nicht mehr der Fall ist ;)
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