Liebe Community! Ich bin langjährig bei meinem Arbeitgeber angestellt, jedoch seit 4 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst. Wegen negativer Rückkehr-Prognose hat der AG mich (nachvollziehbarerweise) zum 31.12. fristgerecht gekündigt. Nach Abzug von verfallenen Ansprüchen stehen mir noch rd. 50 Tage Resturlaub zu sowie ein paar Überstunden.

Nun bekam ich für den Dezember (nach langer Zeit mal wieder) eine Gehaltsabrechnung. Ich ging davon aus, dass hier auch die Auszahlungssummen für die Urlaubsabgeltung erfasst wären. Aber, Überraschung: Die Abrechnung enthielt keinerlei Einträge über irgendwelche Bezüge. Alle Felder leer (außer z.B. Steuerklasse u.ä.). Dasselbe auf der Jahressteuerbescheinigung für 2025.

Meine Fragen: Erfolgt die „Endabrechung“ nicht üblicherweise mit der letzten Gehaltsabrechung des Arbeitsverhältnisses (bei mir also mit der Dezember-Abrechnung)? Oder muss ich erst die Abgeltung meiner Resturlaubsansprüche aus eigener Initiative beim AG einfordern? Wieviel Zeit darf sich der AG mit der Auszahlung lassen? Und welche Fristen muss ich ggf. für einen Einwand einhalten, sollten die erwarteten Abgeltungszahlungen nicht mehr bis zum Jahresende (oder wann?) bei mir eingehen?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/CaptainHero007:

    Urlaubsabgeltung bei Kündigung (lange Krankheit)

    Liebe Community! Ich bin langjährig bei meinem Arbeitgeber angestellt, jedoch seit 4 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst. Wegen negativer Rückkehr-Prognose hat der AG mich (nachvollziehbarerweise) zum 31.12. fristgerecht gekündigt. Nach Abzug von verfallenen Ansprüchen stehen mir noch rd. 50 Tage Resturlaub zu sowie ein paar Überstunden.

    Nun bekam ich für den Dezember (nach langer Zeit mal wieder) eine Gehaltsabrechnung. Ich ging davon aus, dass hier auch die Auszahlungssummen für die Urlaubsabgeltung erfasst wären. Aber, Überraschung: Die Abrechnung enthielt keinerlei Einträge über irgendwelche Bezüge. Alle Felder leer (außer z.B. Steuerklasse u.ä.). Dasselbe auf der Jahressteuerbescheinigung für 2025.

    Meine Fragen: Erfolgt die „Endabrechung“ nicht üblicherweise mit der letzten Gehaltsabrechung des Arbeitsverhältnisses (bei mir also mit der Dezember-Abrechnung)? Oder muss ich erst die Abgeltung meiner Resturlaubsansprüche aus eigener Initiative beim AG einfordern? Wieviel Zeit darf sich der AG mit der Auszahlung lassen? Und welche Fristen muss ich ggf. für einen Einwand einhalten, sollten die erwarteten Abgeltungszahlungen nicht mehr bis zum Jahresende (oder wann?) bei mir eingehen?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

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