Kurzfassung: ich habe in zwei Kommentaren erklärt dass ein Aktivist einer Organisation antisemitische Rhetorik und Hakenkreuze gepostet hat. Dies kann ich belegen da ich screenshots gemacht habe von allem bevor er teilweise seine Profile nun gelöscht hat. Daraufhin hat er mir geschrieben dass er mich angezeigt hätte wegen Diffamierung und Verleumdung. Desweiteren verbreitet er online ich und andere die ihn kritisiert haben würden sich nicht von sexueller Gewalt an Kindern distanzieren (was Schwachsinn ist und unwahr, es ging auch gar nicht um ein verwandtes Thema sondern Tierrechtsaktivismus)

Macht es Sinn eine Gegenanzeige zu stellen? Sollte ich mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen? oder kommt da eh nichts am Ende? Ich hab da leider keine Erfahrungen da ich noch nie angezeigt wurde

  • Ich würde erstmal warten, ob da ein Schreiben der Polizei kommt. Davon gehe ich nämlich nicht aus.

    Sollte etwas kommen, kannst du dich immer noch an einen Anwalt wenden. Eine Rechtsschutzversicherung macht mMn keinen Sinn mehr, da diese normalerweise nur greift für Sachen, die nach Abschluss der Versicherung passieren. Man kann sich außer mit speziellen Tarifen also gar nicht für bereits geschehene Sachverhalte versichern.

    Lieben Dank für die Antwort!

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass sein Vorwurf berechtigt ist und ich habe Screenshots gesichert die meine Aussage belegen, aber da er sehr aggressiv reagiert hat glaube ich ihm schon dass er eine Anzeige gestellt hat.

    Würdest du sagen eine Rechtsschutzversicherung macht generell keinen Sinn? Die decken ja auch nicht alles ab

    Ich habe gelesen bei einer Vorladung der Polizei sollte man nicht erscheinen oder antworten, stimmt das?

    Eine Rechtsschutzversicherung im allgemeinen macht sehr viel Sinn, aber halt eher für Mietstreitigkeiten, Verkehrssachverhalte oder allgemeine Zivilrechtsstreitigkeiten. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung für Strafrecht wünschen, muss dafür meist ein extra Baustein ausgewählt werden, aber selbst bei denen wirst du nachträglich in Regress genommen, solltest du rechtskräftig verurteilt werden.

    Am Ende ist es deine Entscheidung, ob du erscheinst oder nicht. Da es sich so liest, als ob du Laie in solchen Angelegenheiten bist, würde ich zu einer Vorladung der Polizei nicht erscheinen. Du kannst dir zwar nicht viel kaputt machen mit einer Aussage, da ich hier keine Strafbarkeit deinerseits sehe, man muss es aber nicht drauf ankommen lassen. Also einfach nicht hin und warten, ob eine Ladung auf Weisung der Staatsanwaltschaft kommt. Das wird aber in diesem Fall nicht passieren.

  • Verleumdung und üble Nachrede erfordern Unwahrheit.

    Macht es Sinn eine Gegenanzeige zu stellen?

    Die Verbreitung von Hakenkreuzen würde ich anzeigen.

    Sollte ich mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen?

    Bringt nichts im Strafrecht.

    oder kommt da eh nichts am Ende?

    Ich sehe keine Strafbarkeit deinerseits.

    Ich hab da leider keine Erfahrungen da ich noch nie angezeigt wurde

    Wenn überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, kommt da irgendwann ein Schreiben mit einer Einstellung mangels Tatnachweis.

    Vielen Dank für die Antwort!

    Er behauptet ich hätte ihm Antisemitismus und eine rechte Gesinnung unterstellt, was ich nicht so geschrieben habe aber impliziert ist es ja schon wenn man sowas postet.

    Was wäre das für ein Tatbestand? Es handelt sich unter anderem um diesen Post https://imgur.com/a/Wz6uKZO

    Würde er denn meinen Klarnamen sehen falls ich eine Anzeige stelle? oder geht das anonym? Ich hab ehrlich gesagt Angst davor dass er meinen Klarnamen erfährt da er mich und andere Kritiker öffentlich belästigt und falsche Vorwürfe verbreitet. Ich möchte nicht dass sowas dann auftaucht wenn Arbeitgeber meinen Namen googeln …

    Was wäre das für ein Tatbestand?

    Ich sehe den § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht. Zusätzlich kann man über § 130 Abs. 3 StGB nachdenken.

    Würde er denn meinen Klarnamen sehen falls ich eine Anzeige stelle?

    Ja.

    oder geht das anonym?

    Jein. In dem Fall eher ja, weil der Tatnachweis auch ohne Zeugenaussage geführt werden kann.

    Ich hab ehrlich gesagt Angst davor dass er meinen Klarnamen erfährt da er mich und andere Kritiker öffentlich belästigt und falsche Vorwürfe verbreitet.

    Dann kannst du auf Unterlassung klagen.

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Namika-:

    Ist Belästigung online anzeigen überhaupt sinnvoll

    Kurzfassung: ich habe in zwei Kommentaren erklärt dass ein Aktivist einer Organisation antisemitische Rhetorik und Hakenkreuze gepostet hat. Dies kann ich belegen da ich screenshots gemacht habe von allem bevor er teilweise seine Profile nun gelöscht hat. Daraufhin hat er mir geschrieben dass er mich angezeigt hätte wegen Diffamierung und Verleumdung. Desweiteren verbreitet er online ich und andere die ihn kritisiert haben würden sich nicht von sexueller Gewalt an Kindern distanzieren (was Schwachsinn ist und unwahr, es ging auch gar nicht um ein verwandtes Thema sondern Tierrechtsaktivismus)

    Macht es Sinn eine Gegenanzeige zu stellen? Sollte ich mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen? oder kommt da eh nichts am Ende? Ich hab da leider keine Erfahrungen da ich noch nie angezeigt wurde

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