Hi zusammen. Folgender Fall bei mir:
Seit 8 Wochen auf Grund von Post-Covid krankgeschrieben und damit bereits im Krankengeld. Habe eine Reha-Zusage vor einigen Wochen bekommen und warte derzeit auf einen Aufnahme-Termin. Parallel wurde noch eine Therapie gestartet.
Die TK hat mich nun in einem rechtlichen Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf Grund des Krankengeldes jetzt nun besondere Mitwirkungspflichten habe bzw. mögliche Änderungen (Reha-Absage, Antrittsdatum) nur über die TK laufen. Außerdem haben Sie der Reha-Klinik geschrieben, damit ich priorisiert werde.
Wegen diversen Gründen möchte ich die Reha erst ab Mitte Februar beginnen (Hausärztin stützt das und Therapeutin wäre wohl auch offen für zusätzliche Bescheinigungen).
Was wäre nun der Worst-Case wenn die Reha mir einen Termin zum bspw. 15.01 anbietet und ich bete, dass ich erst zum Mitte Februar antrete bzw. den nächstmöglichen Termin ab da wahrnehmen würde?
So wie ich es verstehe müsste ich die TK informieren und im Zweifel Widerspruch einlegen und ein paar Gründe nennen, dass ich noch ein paar Wochen Zeit brauche.
Ich gehe davon aus, dass der Worst-Case wäre, dass mir das Krankengeld entzogen wird, oder? Und heißt das:
- dass ich das bis dahin ausgezahlte Geld behalten darf?
- ich die Reha trotzdem zu einem späteren Termin noch antreten darf und auch Geld erhalte, weil es in dem Fall ja von der Rentenversicherung bezahlt wird?
- ich anschließend bei Wiedereingliederung durchs Hamburger Modell bspw. ich kein Krankengeld mehr erhalte?
Ich frage mich einfach nur auf welchen Worst-Case ich mich einstellen müsste. Mir ist es sehr wichtig, dass ich erst ab Mitte Februar eine Reha beginne und ich wäre auch notfalls damit einverstanden Geld zu verlieren. Andererseits sehe ich es natürlich auch nicht ein hier Geschenke zu verteilen und frage mich wie gut solche Widersprüche verlaufen und was wäre eigentlich wenn ich kein Krankgengeld bekomme? Habe ich dann im Zweifel Recht auf Grundsicherung für den Zeitraum dazwischen?
Hintergrund ist, dass ich seit vielen Jahren Post-Covid/Chronische Beschwerden habe. In dieser Zeit habe ich alles nebenbei durchgezogen und fast 10.000 € für private Selsbstzahler-Therapien ausgegeben. Und jetzt sehe ich es nicht ein mir meinen Therapieplan auf Grund von externen Stress der Krankenkasse diktieren zu lassen. Auch wenn ich deren Seite natürlich grundsätzlich verstehen kann.
Danke und viele Grüße
Vermutlich wurdest du nach Paragraph 51 SGB V zur Reha aufgefordert und bist jetzt verpflichtet, die Reha schnellstmöglich anzutreten.
Tust du das nicht, kann dir das KG ab dem frühstmöglichen Rehabeginn seitens der Klinik gekürzt werden bis zur tatsächlichen Aufnahme.
Findet direkt im Anschluss an die Reha die Wiedereingliederung statt (= bis zu 2 Wochen danach) erhälst du in der Zeit weiterhin Übergangsgeld durch den Träger der Rentenversicherung, sprich der TK wäre das egal.
Generell kommt es eh darauf an, wie du aus der Reha entlassen wirst; Arbeitsfähig = TK wird nicht mehr zahlen Arbeitsunfähig = TK muss weiter zahlen, aber auch weiter Kostensteuerungsmaßnahmen betreiben wie die Rehaaufforderung nach Paragraph 51
Danke für die Info. Aber grundsätzlich gibts doch die Möglichkeit zu widersprechen und zu sagen, dass ich einen späteren Termin haben möchte. Falls ich das bspw. mit einer Empfehlung meiner Hausärztin oder Therapeutin kombiniere, stehen die Chancen trotzdem schlecht, dass sowas durchgeht?
Aber das was du sagst klingt ja schon mal besser als befürchtet.. daher sollte ich mir da vermutlichen keinen Kopf machen oder?
Ich habe fast 10 Jahre lang bei einer anderen großen Krankenkasse diese Fälle betreut und "gesteuert". Bei uns war es ebenfalls so, dass der frühstmögliche Aufnahmetermin wahrgenommen werden musste. Die KK kann sonst wie gesagt das KG ab dem Datum streichen.
Du kannst versuchen, gestützt durch ärztliche Unterlagen, für einen späteren Termin zu argumentieren. Dabei ist eine medizinische Begründung (ambulante Therapie läuft noch, noch nicht rehafähig etc.) aussichtsreicher als private Gründe, wie bspw. der Geburtstag vom Hund oder so. Im Endeffekt entscheidet dein/e Sachbearbeiter/in, ob er/sie dem zustimmt. Das Krankengeld das du davor erhalten hast musst du aber auf keinen Fall zurückzahlen.
Sprich einfach mit der TK und reiche ärztliche Unterlagen ein, die die spätere Aufnahme medizinisch begründen, das sollte dann schon gehen :) alles Gute!
danke noch mal vielmals :) weißt du wenn auch was theoretisch passiert wenn man aus dem krankengeldfliegt (trotz beruflicher anstellung im hintergrund). dann hat man doch anrecht auf eine grundsicherung und kann nicht ins "nichts" fallen, nehm ich an?
"Rausfliegen" kannst du wenn die KK die AU nicht mehr weiter anerkennt oder du nach 78 Wochen Höchstbezugsdauer ausgesteuert wirst. Wenn im Hintergrund noch ein aktives Arbeitsverhältnis besteht, müsstest du Grundsicherung beantragen, genau. Besteht kein Arbeitsverhältnis mehr, gäbe es die Möglichkeit sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, das ist finanziell besser als Grundsicherung und es wird ja nur nach Arbeit gesucht, die du in deiner Situation auch machen kannst. Zudem wirst du nicht von heute auf morgen wieder irgendwo anfangen müssen in der Regel. Aber ja, wenn noch bestehendes AV dann Grundsicherung beantragen.
Kontaktiere die Reha Klinik schnellstmöglich telefonisch (bevor Du einen Termin zugesendet bekommst) und frage ob es möglich ist, dass der Beginn erst ab einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Erkläre die Hintergründe, biete an Unterlagen zu senden von Deinen Behandlern. Manchmal klappt es so.
hatte ich schon :) allerdings sagten die mir, dass wenn die TK sagt nächstmöglicher Termin, dann müssen die das so umsetzen.. wobei es da vermutlich auch Handlungsspielraum gibt und ich vielleicht Glück habe und sie das dennoch etwas berücksichtigen.
meinst du mit Unterlagen etwas von meiner Hausärztin oder Therapeutin? Gibts da was bestimmtes was sinnvoll wäre?
Es gibt einen Handlungsspielraum, ist nur die Frage unter welchen Gesichtspunkten das umgesetzt werden kann.
Ich empfehle daher sehr schnell ein Attest von Deiner Hausärztin und Deiner Therapeutin eingescannt per Email hin zu senden, warum es von Vorteil wäre wenn Du erst ab Deinem Wunschtermin in die Klinik kommst.
Das können psychische Gründe sein. Solche Atteste haben durchaus Gewicht bei der Reha Klinik.
Ansonsten heisst schnellstmöglicher Termin halt auch, jemand der einen Termin hatte wird krank und Du musst dann innerhalb von 4-5 Tagen anreisen.
Viel Glück und Erfolg.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Material_Craft8410:
Worst Case Szenario - Reha-Antritt verschieben im Krankengeld
Hi zusammen. Folgender Fall bei mir:
Seit 8 Wochen auf Grund von Post-Covid krankgeschrieben und damit bereits im Krankengeld. Habe eine Reha-Zusage vor einigen Wochen bekommen und warte derzeit auf einen Aufnahme-Termin. Parallel wurde noch eine Therapie gestartet.
Die TK hat mich nun in einem rechtlichen Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf Grund des Krankengeldes jetzt nun besondere Mitwirkungspflichten habe bzw. mögliche Änderungen (Reha-Absage, Antrittsdatum) nur über die TK laufen. Außerdem haben Sie der Reha-Klinik geschrieben, damit ich priorisiert werde.
Wegen diversen Gründen möchte ich die Reha erst ab Mitte Februar beginnen (Hausärztin stützt das und Therapeutin wäre wohl auch offen für zusätzliche Bescheinigungen).
Was wäre nun der Worst-Case wenn die Reha mir einen Termin zum bspw. 15.01 anbietet und ich bete, dass ich erst zum Mitte Februar antrete bzw. den nächstmöglichen Termin ab da wahrnehmen würde?
So wie ich es verstehe müsste ich die TK informieren und im Zweifel Widerspruch einlegen und ein paar Gründe nennen, dass ich noch ein paar Wochen Zeit brauche.
Ich gehe davon aus, dass der Worst-Case wäre, dass mir das Krankengeld entzogen wird, oder? Und heißt das:
- dass ich das bis dahin ausgezahlte Geld behalten darf?
- ich die Reha trotzdem zu einem späteren Termin noch antreten darf und auch Geld erhalte, weil es in dem Fall ja von der Rentenversicherung bezahlt wird?
- ich anschließend bei Wiedereingliederung durchs Hamburger Modell bspw. ich kein Krankengeld mehr erhalte?
Ich frage mich einfach nur auf welchen Worst-Case ich mich einstellen müsste. Mir ist es sehr wichtig, dass ich erst ab Mitte Februar eine Reha beginne und ich wäre auch notfalls damit einverstanden Geld zu verlieren. Andererseits sehe ich es natürlich auch nicht ein hier Geschenke zu verteilen und frage mich wie gut solche Widersprüche verlaufen und was wäre eigentlich wenn ich kein Krankgengeld bekomme? Habe ich dann im Zweifel Recht auf Grundsicherung für den Zeitraum dazwischen?
Hintergrund ist, dass ich seit vielen Jahren Post-Covid/Chronische Beschwerden habe. In dieser Zeit habe ich alles nebenbei durchgezogen und fast 10.000 € für private Selsbstzahler-Therapien ausgegeben. Und jetzt sehe ich es nicht ein mir meinen Therapieplan auf Grund von externen Stress der Krankenkasse diktieren zu lassen. Auch wenn ich deren Seite natürlich grundsätzlich verstehen kann.
Danke und viele Grüße
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