Guten Tag zusammen.
Wir befinden uns gerade in der Gründung für einen örtlichen CSD Verein. Nun sind wir aber unsicher ob und welche Adressen öffentlich einsehbar sind am Ende, da durchaus Sorge vor Angriffen durch Rechte Extremisten besteht.
Daher die Frage: Welche Adressen müssen denn bei einer Vereinsanmeldung angegeben werden und welche sind am Ende öffentlich einsehbar?
Könnte man eine Geschäftsstelle einrichten um eine Veröffentlichung von Privatadressen des Vorstands zu umgehen?
Danke schon mal im Vorraus!
Laut § 3 S. 3 Nr. 3 VRV ist die Angabe des Wohnorts der vertretungsberechtigten Personen ausreichend. Lediglich die ladungsfähige Anschrift des Vereins muss eingetragen werden. Eine Anschrift der Vertretungsberechtigten wird nicht eingetragen.
Also ist mit Wohnort alleine der Ort und nicht die vollständige Adresse gemeint? Heißt da steht dann nur Musterstadt und nicht Musterstadt, Musterstraße 6 ?
Sorry das ich nochmal so blöd nachhake
Exakt.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Apotheia:
Vereinsgründung - Welche Adressen werden öffentlich gemacht?
Guten Tag zusammen.
Wir befinden uns gerade in der Gründung für einen örtlichen CSD Verein. Nun sind wir aber unsicher ob und welche Adressen öffentlich einsehbar sind am Ende, da durchaus Sorge vor Angriffen durch Rechte Extremisten besteht.
Daher die Frage: Welche Adressen müssen denn bei einer Vereinsanmeldung angegeben werden und welche sind am Ende öffentlich einsehbar?
Könnte man eine Geschäftsstelle einrichten um eine Veröffentlichung von Privatadressen des Vorstands zu umgehen?
Danke schon mal im Vorraus!
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