Moin zusammen! Mein Vater kann zeitnah Rente beantragen und fragte nun nach den Geburtsurkunden meiner Schwester und mir. Soweit so unspektakulär, meine Frage ist nun wofür er die braucht. Braucht man die grundsätzlich immer (dann soll's mir egal sein) oder braucht man die nur für die Anrechnung von Elternzeit? Meines Wissens nach kann nur ein Elternteil die Elternzeit für die Rente anrechnen, ist das richtig? Denn mein Vater hatte keine Elternzeit als wir geboren wurden, diese hat nur meine Mutter genommen. Meine Eltern sind getrennt, und es wäre meinem Vater zuzutrauen dass er einfach versucht sich die Elternzeit anrechnen zu lassen und in 5 Jahren steht meine Mutter dann da und muss dem Mist hinterher rennen.
Ich hoffe der Post ist hier nicht völlig obsolet, ich möchte nur sicher gehen dass meine Mutter am Ende keine Probleme bekommt.
Ansonsten: ruhige Feiertage und einen guten Rutsch
Hey.
Entweder geht es um die Kindererziehungszeiten. Diese werden aber üblicherweise den Müttern zugeordnet.
Daher gehe ich davon aus, dass es im Zuge des Rentenbeginns um die korrekte Bestimmung des Beitrags fürs die Pflegeversicherung geht, da diese davon abhängt, ob Kinder erzogen wurden.
Personengruppe Beitragssatz seit 1. Januar 2025 Mitglied ohne Kinder 4,20 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 2,40 %) Mitglied mit einem Kind 3,60 % (lebenslang) (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,80 %) Mitglied mit zwei Kindern 3,35 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,55 %) Mitglied mit drei Kindern 3,10 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,30 %) Mitglied mit vier Kindern 2,85 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,05 %) Mitglied mit fünf und mehr Kindern 2,60 % (Arbeit
Alles klar, vielen Dank!
Die Kindererziehungszeiten werden auch nur gegen Unterschrift beider Elternteile dem Vater zugeordnet.
Nicht generell. Das gilt bei "gemeinsamer" Erziehung, also wenn man klassisch Vater, Mutter und Kinder(er) in einem Haushalt gewohnt haben und nur der Vater oder beide arbeiten. Hat der Vater nachweislich überweigend erzogen (zum Beispiel Vater war Hausmann, Mutter Vollzeit arbeitend oder aber getrennt lebend, Kind hat überwiegend beim Vater verbracht), kann er überwiegende Erziehung geltend machen. Wenn er sich da gute Nachweise überlegt, kann ihm das zugeschrieben werden. Leider führt auch das Eintragen bei einem Elternteil nicht dazu, dass es automatisch beim anderen in der Rentenauskunft auftaucht, weil das manuell vom jeweils anderen Sachbearbeiter eingetragen werden muss und das erst Jahre später passieren kann. (Hab das in der Konstellation Frau geht deutlich mehr arbeiten durchgespielt und das hat die an vielen Stellen überfordert.)
Ja aber normalerweise werden die Konten vorab geklärt. Die KEZ sind dann bis es in Rente geht schon verteilt. Wer die Zeiten bekommt sollte also schon längst feststehen.
Gibt natürlich auch Ausnahmen. Nur 1 Elternteil bzw. nur den Vater anzuschreiben sollte spätestens beim Prüfer beanstandet werden. Liegt nichts vor, gehen sie an die Eltern.
Kann aber natürlich je örtlichen Träger etwas anders gehandhabt werden.
Ganz unabhängig vom Grund könnte dein Vater eine Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten, wäre also nicht auf deine Kooperation angewiesen.
Gut zu wissen, danke
Für die Übertragung der Elternzeit auf deinen Vater, muss deine Mum aber auch so eine Erklärung unterschreiben. Haben das hier letztens erst gemacht und meine Frau hat ein entsprechendes Schreiben zugeschickt bekommen.
Okay, danke!
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/MithrondAldaron:
Geburtsurkunden der Kinder bei Rente
Moin zusammen! Mein Vater kann zeitnah Rente beantragen und fragte nun nach den Geburtsurkunden meiner Schwester und mir. Soweit so unspektakulär, meine Frage ist nun wofür er die braucht. Braucht man die grundsätzlich immer (dann soll's mir egal sein) oder braucht man die nur für die Anrechnung von Elternzeit? Meines Wissens nach kann nur ein Elternteil die Elternzeit für die Rente anrechnen, ist das richtig? Denn mein Vater hatte keine Elternzeit als wir geboren wurden, diese hat nur meine Mutter genommen. Meine Eltern sind getrennt, und es wäre meinem Vater zuzutrauen dass er einfach versucht sich die Elternzeit anrechnen zu lassen und in 5 Jahren steht meine Mutter dann da und muss dem Mist hinterher rennen.
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