Hallo zusammen, folgender Fall hat sich in meiner Familie ereignet:

Schwiegervater ist vor 13 Jahren ungezogen, vor dem Haus ist eine Katze rumgestreunt. Abklärung in der Nachbarschaft ergebnislos, Katze vermutlich herrenlos. Schwiegervater hat Katze sporadisch gefüttert, da er selbst Katzen hatte. Die Katze war aber ein Freigeist, kam nie in die Wohnung, auch mal mehrere Monate weg. Da sie nicht kastriert war, hat er sie zum Tierarzt gebracht und kastrieren lassen.

Jetzt der Clou, der Tierarzt hat sie da auch tätowiert und die Daten vom Schwiegervater hinterlegt.

Katze ist mittlerweile ca. 14 Jahre alt, letzten zwei Jahre war sie nicht mehr da.

Plötzlich kommt eine Nachricht vom Tierschutzbund. Ein Nachbar, welcher die Katze die letzten zwei Jahre gefüttert hat, hat die Katze mir Katzenschnupfen behandeln lassen. Aufgrund der Tätowierung wurde der Schwiegervater als "Eigentümer" ermittelt und soll nun die Kosten der Behandlung tragen.

Schwiegervater hat seines Erachtens nie Eigentum oder Besitz an der Katze erworben und sie immer als Freigänger angesehen.

Kann er zur Kostenübernahme verpflichtet werden?

  • Für die Kastration, Ja.

    Damit es aber seine Katze wird, ist eine Besitzaneignungsabsicht Voraussetzung. Hier kann die Behörde aber damit argumentieren, dass das Tier nicht nur gekennzeichnet sondern auf den Schwiegervater registriert ist.

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Anubis_Ra:

    Kosten für Katze

    Hallo zusammen, folgender Fall hat sich in meiner Familie ereignet:

    Schwiegervater ist vor 13 Jahren ungezogen, vor dem Haus ist eine Katze rumgestreunt. Abklärung in der Nachbarschaft ergebnislos, Katze vermutlich herrenlos. Schwiegervater hat Katze sporadisch gefüttert, da er selbst Katzen hatte. Die Katze war aber ein Freigeist, kam nie in die Wohnung, auch mal mehrere Monate weg. Da sie nicht kastriert war, hat er sie zum Tierarzt gebracht und kastrieren lassen.

    Jetzt der Clou, der Tierarzt hat sie da auch tätowiert und die Daten vom Schwiegervater hinterlegt.

    Katze ist mittlerweile ca. 14 Jahre alt, letzten zwei Jahre war sie nicht mehr da.

    Plötzlich kommt eine Nachricht vom Tierschutzbund. Ein Nachbar, welcher die Katze die letzten zwei Jahre gefüttert hat, hat die Katze mir Katzenschnupfen behandeln lassen. Aufgrund der Tätowierung wurde der Schwiegervater als "Eigentümer" ermittelt und soll nun die Kosten der Behandlung tragen.

    Schwiegervater hat seines Erachtens nie Eigentum oder Besitz an der Katze erworben und sie immer als Freigänger angesehen.

    Kann er zur Kostenübernahme verpflichtet werden?

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  • Die Katze wird nach 90a BGB rechtlich wie eine Sache behandelt. Vorausgesetzt sie war wirklich herrenlos dann kann Eigentuk an ihr nach 958 bgb erworben werden, wenn man Eigenbesitzer im Sinne von 872 BGB ist, also wenn man die Sache so behandelt als wäre man der Eigentümer. Dafür reicht m.E. Das bloße füttern reicht nicht aus. Wenn es ggfs auch noch eine Katzenverordnung gibt dann wird auch das Tätowieren nicht für den Eigenbesitz reichen, da man ja nur öffentliche Rechtliche Verpflichtungen erfüllt. Im Übrigen könnte die Katze durch die lange Abwesenheit auch wieder herrenlos durch Dereliktion nach 959 BGB geworden sein und der Typ der die Katze dann zum Arzt gebracht hat sogar Eigentümer geworden sein. Eine streundende Katze bringt man ja I.dR. nicht wegen nem kleinen Schnupfen mal eben einfach so zum Arzt.

    Kann man im Ergebnis also so oder so sehen, wenn die Tätowierung nur wegen der Katzenverordnung ist dann reicht das jedenfalls nicht als Eigentumsnachweis und im Übrigen läge die Beweislast auch bei der Katzenklinik und das dürfte kaum zu Beweisen sein.

  • Naja… Also prinzipiell muss es eine Besitzaneignungsabsicht seinerseits geben, damit aus einer Fundkatze - das war die Katze ursprünglich- , seine Katze wird. Lediglich das Tier bei Gelegenheit zu füttern, erfüllt diesen Bestand nicht. Regelmäßiges füttern eigentlich auch nicht aber da hat manche Gemeinde, recht merkwürdige Rechtsauffassungen.

    De Katze ist jetzt aber seit Jahren auf ihn registriert. Es wird schwer sein, zu argumentieren, dass er keine Besitzaneignungsabsicht hatte, nachdem er sie zum Arzt gebracht hat und dieser, dem Tier Papiere auf seinen Namen gemacht hat.

    Und wenn es in den Augen der Gemeinde seine Katze ist, dann ist er für die Kosten verantwortlich. Er könnte versuchen auf der „menschlichen“ Schiene zu argumentieren, dass er sich nur aus Mitleid gekümmert hat, ist da aber auf die Kulanz der Sachbearbeiter*innen angewiesen. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Rechtsstreit, für ihn Erfolg hätte.