Meine Lieben,

Ich brauche euren Rat - hier die Details, so kurz es geht:

Vorinformation:

  • Mein Wohnhaus (Mehrfamilienaltbau in Stadt) wurde zur Mitte des Jahres von einem neuen Eigentümer gekauft.
  • Der vorige Besitzer hat das Haus verwahrlosen lassen.
  • Ich wohne erst seit etwas über einem Jahr in der Wohnung.

Mein Fall:

  • Mitte Oktober 2025 fiel bei mir das warme Wasser aus. Es kommt kein lauwarmes Wasser, es bleibt kalt.
  • Betroffen sind Küche und Bad, geheizt wird mit einer Heiztherme von Anfang der 90er-Jahre.
  • Im Badezimmer besteht ein Schimmelschaden, den der vorige Besitzer nicht beheben wollte. Wasser ist unter den Badezimmerfliesen gefangen und kann nicht austreten. Es herrscht deutlicher Schimmelgeruch im Bad. (EDIT: Dieser Schaden ist seit Übergabe der Wohnung an mich vorhanden und in einem Übergabeprotokoll mit Fotos festgehalten!)
  • In meinem Wohnzimmer (oberstes Stockwerk) ist das Dach undicht und Wasser sickert durch die Wände in die Tapeten und runiert sie.

Mein Vorgehen:

  • Ich habe Mietminderung angekündigt: Für den Schimmel 5`%, für das fehlende warme Wasser im Winter 20%.
  • Ich habe dem Vermieter die Mängel aufgelistet und fotografiert und bat ihn um Beseitigung innerhalb eines Monats.
  • Der Vermieter schickte nach 5 Wochen einen Handwerker für Dach und Schimmel vorbei. Mich stellt schon die Bewegung in der Sache zufrieden, also habe ich von den 5% Mietminderung für Schimmel/Dach abgesehen. Das fehlende warme Wasser besteht als Problem aber weiterhin und ohne, dass der Vermieter dazu irgendwie kommuniziert hat.
  • Derzeit herrschen bei mir draußen Temperaturen von -3°C. Ich darf durch den Schimmelschaden auch mit kaltem Wasser nicht duschen. Ich heize in einem Wasserkocher Wasser vor und benutze eine Gießkanne in der Badewanne.
  • Zur Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gehört heutzutage eine konstante Versorgung mit warmem Wasser, sowohl im Bad, als auch in der Küche. Diese Versorgung muss laut Bundesgerichthof (2004) ganztägig und ganzjährig gewährleistet sein.
  • Nach Ablauf des Monats habe ich nun 20% der Nettokaltmiete einbehalten (und zurückgelegt).
  • Umgehend habe ich eine “letzte Mahnung” vom Vermieter erhalten.

Meine Fragen:

  • Ich halte mein Vorgehen bislang für richtig, bin aber kein Experte. Ich reklamiere einen gewichtigen Grund, der im Mietvertrag nicht gesondert in meine Verantwortung gehoben wird.
  • Wie muss ich mit der “letzten Mahnung” umgehen? Wie muss ich damit umgehen, dass sich der Vermieter nicht um die Wiederherstellung der Gebrauchsfertigkeit der Wohnung kümmert, obwohl die Mängel schriftlich angezeigt und Nachbesserungszeit eingeräumt wurde?

Vielen, lieben Dank für Eure Hilfe und wundervolle Weihnachten Euch allen!

:)

  • Tip: Mieterverein

  • Das sind doch keine aus haltbaren Zustände - geh zum Anwalt! Ich würde hier deutlich aggressiver vorgehen. Alleine der Totalausfall von Warmwasser kann meiner Erinnerung nach eine Minderungsquote von 70% begründen, und auch die anderen Mängel sind beachtlich.

    Wenn die Heizung funktioniert sind 70% für kein Warmwasser wahrscheinlich zu viel. Aber die 5% für Schimmel im Wohnzimmer sind definitiv zu wenig. 

    Wir hatten damals für das Badezimmer Warmwasser 7% Mietminderung mit dem Mieterschutzbund durchgesetzt.

    Wohlgemerkt 7%, nicht 70%.
    Da nur das Warmwasser aus der Wasserleitung für das Badezimmer nicht ging.
    Die Heizung funktionierte.

    Bei mir funktioniert ebenfalls die Heizung, nur das Warmwasser nicht...aber das halt in Küche und Bad. Passend zu dem ganzen Thema habe ich mir Heilig Abend auch noch eine Grippe eingefangen und das ist schon arg, mit Fieber zu Hause zu liegen und nicht duschen zu können.

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/The_BeatingsContinue:

    Mietminderung: kein Warmwasser, wie vorgehen?

    Meine Lieben,

    Ich brauche euren Rat - hier die Details, so kurz es geht:

    Vorinformation:

    • Mein Wohnhaus (Mehrfamilienaltbau in Stadt) wurde zur Mitte des Jahres von einem neuen Eigentümer gekauft.
    • Der vorige Besitzer hat das Haus verwahrlosen lassen.
    • Ich wohne erst seit etwas über einem Jahr in der Wohnung.

    Mein Fall:

    • Mitte Oktober 2025 fiel bei mir das warme Wasser aus. Es kommt kein lauwarmes Wasser, es bleibt kalt.
    • Betroffen sind Küche und Bad, geheizt wird mit einer Heiztherme von Anfang der 90er-Jahre.
    • Im Badezimmer besteht ein Schimmelschaden, den der vorige Besitzer nicht beheben wollte. Wasser ist unter den Badezimmerfliesen gefangen und kann nicht austreten. Es herrscht deutlicher Schimmelgeruch im Bad.
    • In meinem Wohnzimmer (oberstes Stockwerk) ist das Dach undicht und Wasser sickert durch die Wände in die Tapeten und runiert sie.

    Mein Vorgehen:

    • Ich habe Mietminderung angekündigt: Für den Schimmel 5`%, für das fehlende warme Wasser im Winter 20%.
    • Ich habe dem Vermieter die Mängel aufgelistet und fotografiert und bat ihn um Beseitigung innerhalb eines Monats.
    • Der Vermieter schickte nach 5 Wochen einen Handwerker für Dach und Schimmel vorbei. Mich stellt schon die Bewegung in der Sache zufrieden, also habe ich von den 5% Mietminderung für Schimmel/Dach abgesehen. Das fehlende warme Wasser besteht als Problem aber weiterhin und ohne, dass der Vermieter dazu irgendwie kommuniziert hat.
    • Derzeit herrschen bei mir draußen Temperaturen von -3°C. Ich darf durch den Schimmelschaden auch mit kaltem Wasser nicht duschen. Ich heize in einem Wasserkocher Wasser vor und benutze eine Gießkanne in der Badewanne.
    • Zur Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gehört heutzutage eine konstante Versorgung mit warmem Wasser, sowohl im Bad, als auch in der Küche. Diese Versorgung muss laut Bundesgerichthof (2004) ganztägig und ganzjährig gewährleistet sein.
    • Nach Ablauf des Monats habe ich nun 20% der Nettokaltmiete einbehalten (und zurückgelegt).
    • Umgehend habe ich eine “letzte Mahnung” vom Vermieter erhalten.

    Meine Fragen:

    • Ich halte mein Vorgehen bislang für richtig, bin aber kein Experte. Ich reklamiere einen gewichtigen Grund, der im Mietvertrag nicht gesondert in meine Verantwortung gehoben wird.
    • Wie muss ich mit der “letzten Mahnung” umgehen? Wie muss ich damit umgehen, dass sich der Vermieter nicht um die Wiederherstellung der Gebrauchsfertigkeit der Wohnung kümmert, obwohl die Mängel schriftlich angezeigt und Nachbesserungszeit eingeräumt wurde?

    Vielen, lieben Dank für Eure Hilfe und wundervolle Weihnachten Euch allen!

    :)

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  • Könnte mir jemand sagen, ob es unzulässig ist, eine Mietminderung einzubehalten? Ich kann nicht damit umgehen, dass trotz meiner Mängelliste einfach so getan wird, als sei die Wohnung in Top-Zustand und verdient die volle Miete? Ich versteh nicht, wie ich auf diese Mahnung reagieren soll?