Hallo, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zu einem Vorfall heute in Köln.

Ein Freund hat bei REWE an einer SB-Kasse eingekauft. Er hat bezahlt, allerdings wurden Waren im Wert von ca. 15 € nicht gescannt. Das war nicht vorsätzlich (Brille nicht getragen, Ablenkung, zusätzlich ein technischer Fehler an der SB-Kasse).

Er hatte den Laden noch nicht verlassen, der Bezahlvorgang war aber bereits abgeschlossen, als ein Mitarbeiter (vermutlich Filialleiter) ihn ansprach.

Der Mitarbeiter sagte sinngemäß:

„Eigentlich rufe ich jetzt die Polizei. Wenn du 100 € sofort zahlst, lassen wir das.“

Mein Freund hatte nur 40 € bar. Daraufhin wurden 60 € zusätzlich über die SB-Kasse abgerechnet, und die 40 € bar nahm der Mitarbeiter direkt entgegen. Danach durfte er gehen. Die fehlenden Artikel wurden bezahlt.

Es gab keine Unterschrift, keine vorher bekannte Vertragsstrafe, keine klaren Hinweise zu einer solchen Gebühr an der SB-Kasse. Die Bargeldzahlung erfolgte ohne Beleg.

Fragen: • Ist es rechtens, Geld zu verlangen, um auf einen Polizeiruf zu verzichten? • Darf ein Mitarbeiter Bargeld in so einer Situation annehmen? • Besteht Anspruch auf Rückerstattung der 100 €? • Wie wäre die rechtliche Einordnung (Nötigung, unrechtmäßige Bereicherung etc.)?

Vielen Dank für Einschätzungen.

  • Da der Durchschnittsredditor hier gerne beleidigt, mit Schuldzuweisungen um sich wirft und keine Ahnung von Zivilrecht hat, dürfen nur noch User mit Flair kommentieren.

  • [removed]

    Danke für den Lacher mit der Steuerhinterziehung, amüsant, aber abwegig. Spannender ist die Frage ob ein Vertrag / Vergleich konkludent durch Zahlung abgeschlossen wurde. Besonders verwerflich erscheint mir das ganze nicht.

    Mein Strafrechtswissen ist ein wenig eingerostet, aber Nötigung sollte entfallen, wenn mit einer rechtmäßigen Handlung, hier dem Rufen der Polizei, "gedroht" wird. Insoweit besteht ja zumindest der Anfangsverdacht eines Diebstahls.

    So firm bin ich in der Materie jetzt auch nicht, aber das (widerrechtliche) Verlangen der "Vertragsstrafe" unter Androhung des Polizeirufs wäre, wenn ich das ruchtig sehe widerrechtlich. Die Polizei wird ja hier nur als Druckmittel missbraucht, nicht zur tatsächlichen Aufklärung der Sache.

    Das dürfte trotzdem nicht den Tatbestand erfüllen. Achtung, nur meine Meinung:

    Es heißt ja "Wer rechtswidrig eine Person mit Drohung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel zu etwas zwingt"

    Eine berechtigte! Strafanzeige wird jedoch nicht als empfindliches Übel im Sinne des 240 stgb gesehen.

    Wenn du beispielsweise mein Auto draußen auf der Straße anfährst, kann ich dir dir auch anbieten: pass auf, begleiche meinen Schaden in bar oder ich rufe die Polizei.

    Der Ladenbesitzer hier wollte auch seine zivilrechtlichen Ansprüche leicht durchsetzen. Sein Druckmittel ist jedoch nichts verwerfliches, sondern sein gutes Recht. Natürlich hat dein Kumpel das nicht mit Absicht gemacht, aber das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des Ladenbesitzers.

    Dein Kumpel kann ja jederzeit die Polizei rufen zu lassen um erstmal keine sofortige Vertragsstrafe zu bezahlen.

    Letzendlich könnte dein Kumpel auch seine Personalien mit dem Ausweis angeben. Dann dürfte man ihn nicht weiter festhalten, jedermannsfestnahme gilt nur bei unklarer Identität, und der Ladenbesitzer kann seine Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einfordern.

    Wenn ich zustimme den Betrag zu bezahlen anstatt die Polizei zu rufen könnte das eine Vereinbarung (Vertrag) darstellen. Die "Drohung" mit der Polizei dürfe unbeachtlich sein, da es nicht rechtswidrig die Polizei zu rufen und auch im sachlichen Zusammenhang steht. Wenn er es nicht gewollt hätte, wäre es ja möglich gewesen die Polizei zu rufen. Warum hat er das nicht gemacht?

  • BkA. Wurden seine Daten erfasst, Name, Adresse, Perso angeschaut?

  • Die alternative wären Polizei, anzeige die vermutlich fall gelassen wird ABER auch ein Ladenverbot (oder wurde das ausgesprochen)

    Man sollte überlegen ob die 100€ das Wert sind. Wäre das zb der Supermarkt vor meiner Tür, würde ich lieber 100€ zahlen und die Sache ist vergessen. Rechtlich natürlich trotzdem fishy

  • Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/paulschmitz123:

    Mitarbeiter verlangt Bargeld, um nach SB-Kassen-Fehler keine Polizei zu rufen – rechtens?

    Hallo, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zu einem Vorfall heute in Köln.

    Ein Freund hat bei REWE an einer SB-Kasse eingekauft. Er hat bezahlt, allerdings wurden Waren im Wert von ca. 15 € nicht gescannt. Das war nicht vorsätzlich (Brille nicht getragen, Ablenkung, zusätzlich ein technischer Fehler an der SB-Kasse).

    Er hatte den Laden noch nicht verlassen, der Bezahlvorgang war aber bereits abgeschlossen, als ein Mitarbeiter (vermutlich Filialleiter) ihn ansprach.

    Der Mitarbeiter sagte sinngemäß:

    „Eigentlich rufe ich jetzt die Polizei. Wenn du 100 € sofort zahlst, lassen wir das.“

    Mein Freund hatte nur 40 € bar. Daraufhin wurden 60 € zusätzlich über die SB-Kasse abgerechnet, und die 40 € bar nahm der Mitarbeiter direkt entgegen. Danach durfte er gehen. Die fehlenden Artikel wurden bezahlt.

    Es gab keine Unterschrift, keine vorher bekannte Vertragsstrafe, keine klaren Hinweise zu einer solchen Gebühr an der SB-Kasse. Die Bargeldzahlung erfolgte ohne Beleg.

    Fragen: • Ist es rechtens, Geld zu verlangen, um auf einen Polizeiruf zu verzichten? • Darf ein Mitarbeiter Bargeld in so einer Situation annehmen? • Besteht Anspruch auf Rückerstattung der 100 €? • Wie wäre die rechtliche Einordnung (Nötigung, unrechtmäßige Bereicherung etc.)?

    Vielen Dank für Einschätzungen.

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  • Danke für eure ganzen Antworten. Mein Kollege überlegt jetzt nochmal hinzugehen und das Gespräch zu suchen um die 100€ zurück zu bekommen. Es ist mit Sicherheit nicht im Sinn des Filialleiter, dass die Etagen über ihm mitbekommen, dass er sich 40€ bar in die Tasche gesteckt hat. Er überlegt sich noch wie er es am besten macht ohne viel Tamtam. Vielleicht mit einer ausgedruckten vorgeschrieben Mail an die REWE Group. Mal sehen was da am schlausten wäre. Er will einfach nur sein Geld zurück

    würde mich hier definitiv anschließen was andere gepostet haben. eine Mail an den Rewe-konzern ist hier kein Fehler und wird vermutlich auch eine Wirkung zeigen. Ob der weg in die Filiale selbst viel bringt weis ich nicht. war zwar sicher nicht sauber, aber die 100 euro sind vermutlich das kleine Übel als Hausverbot und ne Anzeige wegen diebstahl.
    da wird zwar das verfahren bei erstverstößen zu 99,9% eingestellt ist aber den Ärger vermutlich auch nicht wert.

    Das Gespräch suchen würde ich an seiner Stelle nicht. Wenn er die EUR 100,-- zurückerhalten möchte, würde ich dies an seiner Stelle schriftlich verlangen; im Zweifel müsste man einen Anspruch aus § 812 I 1 BGB gerichtlich durchsetzen. Ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt, sei aber einmal dahingestellt. Die dafür notwendige Lebenszeit ist definitiv mehr wert, letztendlich lohnt sich dies nur, wenn es einem ums Prinzip geht.

    Wie wurden denn die 60 € abgebucht? Hat er einen Artikel für 60 € gescannt und bezahlt?