Davon ausgehend, dass Sie den vereinbarten Preis gezahlt hat, ist der Gegenstand in Ihr Eigentum übergegangen. D.h. sie kann damit machen, was sie will.
Wie hoch waren denn die Reparaturkosten (Rechung zeigen lassen)? Kann man sich nicht darauf einigen?
Der Verkäufer/OP hat zunächst einmal keine Gewährleistungspflicht, wenn von privat verkauft. Er hat ihr aber eine Gewährleistung versprochen: Sollte der Stift nicht funktionieren, soll sie ihn zurückbringen und dafür wird ein Teil des Kaufbetrages rückerstattet. Ich nehme mal an, in Höhe vom Wert eines funktionierenden, neuwertigen Stifts, den sie ja nachkaufen müsste, um das Gerät wie beschrieben nutzen zu können. In dem Fall hätte OP seinen kaputten Stift zurück, den er entweder entsorgt hätte, da unbrauchbar, oder selbst reparieren lassen und dann verkauft hätte.
In Anbetracht dieser Umstände könnte OP der Käuferin ggf. entgegenkommen und ihr im Rahmen seines Garantieversprechens kulanterweise (er war ja generell offen für die Idee einer Rückerstattung) die Reparaturkosten erstatten, die nicht höher ausfallen dürften, als die Kosten für einen neuen Stift. Und beide wären glücklich. Aber eben nur, wenn Sie durch einen Reparaturbeleg bezeugen kann, dass die Reparatur auch tatsächlich stattgefunden hat. Anderenfalls denke ich mal auch, dass die Käuferin Pech gehabt hat, wenn OP nicht gewährleistungspflichtig ist.
Es berechtigt die Käuferin ja nicht, den Stift zu reparieren, zu behalten und Rückforderung zu stellen.
Indem Sie sich für die Reparatur entschieden hat, hat sie sich gleichzeitig gegen die Abmachung mit OP entschieden.
Meiner Meinung nach ist OP daher fein raus aus der Sache.
Wieso Wertersatz „in Höhe vom Wert … eines neuwertigen Stiftes“? Davon hat OP nichts geschrieben. OP verkauft gebrauchte Dinge, dementsprechend gelten sicher auch Preise für gebrauchte Dinge. OP hat leider den vereinbarten Preis für eine Rückgabe des Stiftes hier nicht ausgeführt. Offenbar hat sich die Verkäuferin darauf aber eingelassen und den Stift mitgenommen.
Hatte den gleichen Fall und konnte den Stift mit bisschen Diskussion im Apple Store kostenfrei austauschen. Wahrscheinlich hat sie es auch kostenfrei austauscht
Mach dich mal schlau bzgl des Defekts - meines Wissens nach ist der Apple Pencil 1&2 (beim Pro weiß ich es nicht) voll verklebt und nicht reparaturfähig. Wollte selber mal den Akku wechseln, um ihn zu öffnen muss man ihn mMn aber zerstören. Zum Sachverhalt kann ich sonst nichts sagen, bin kein Anwalt.
Gerade defekte die ladetechnik&akku angehen sehe ich beim Apple Pencil als nicht Reparatur fähig.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/leanderturm1:
Rückgabe vereinbart, aber Käuferin hat Ware ohne Absprache reparieren lassen
Hallo zusammen,
ich habe vorgestern ein iPad im Set mit einem Apple Pencil verkauft. Bei der Übergabe bestand ich auf einen Funktionstest. Dabei stellten wir fest, dass der Pencil trotz vorherigem Aufladen nur 1 % Akku anzeigte. Ich schlug der Käuferin vor, kurz eine Runde um den Block zu gehen, damit ich den Stift in der Zwischenzeit aufladen und sie ihn anschließend testen kann. Zuerst stimmte sie zu, entschied sich dann aber doch anders: Sie wollte das Set mitnehmen, zu Hause testen und mir dann Bescheid geben.
Wir haben ausgemacht: Sollte der Stift nicht funktionieren, bringt sie ihn mir zurück und ich erstatte ihr einen Teil des Kaufpreises.
Noch am selben Abend meldete sie sich und berichtete, dass der Pencil sich tatsächlich nicht aufladen lasse. Heute teilte sie mir nun mit, dass sie den Stift eigenmächtig (ohne Absprache mit mir) zur Reparatur gebracht hat. Jetzt fordert sie einen Teil des Kaufbetrags zurück, möchte den Stift aber behalten.
Ich sehe das eigentlich nicht ein, da vereinbart war: Geld zurück nur gegen Rückgabe der Ware. Wie seht ihr das?
Die entscheidende Frage immer. Was habt ihr schriftlich festgehalten. Wenn nichts, ist es immer schwierig. Wenn es schriftlich festgehalten wurde, hat sie sich nicht an die Vereinbarung gehalten und fertig.
Ich seh das so, dass sie Pech gehabt hat. Der Stift funktioniert jetzt, also gibt es keine Erstattung eines Teils des Kaufpreises mehr.
Eine Rechnung wäre interessant zu sehen.
Davon ausgehend, dass Sie den vereinbarten Preis gezahlt hat, ist der Gegenstand in Ihr Eigentum übergegangen. D.h. sie kann damit machen, was sie will. Wie hoch waren denn die Reparaturkosten (Rechung zeigen lassen)? Kann man sich nicht darauf einigen? Der Verkäufer/OP hat zunächst einmal keine Gewährleistungspflicht, wenn von privat verkauft. Er hat ihr aber eine Gewährleistung versprochen: Sollte der Stift nicht funktionieren, soll sie ihn zurückbringen und dafür wird ein Teil des Kaufbetrages rückerstattet. Ich nehme mal an, in Höhe vom Wert eines funktionierenden, neuwertigen Stifts, den sie ja nachkaufen müsste, um das Gerät wie beschrieben nutzen zu können. In dem Fall hätte OP seinen kaputten Stift zurück, den er entweder entsorgt hätte, da unbrauchbar, oder selbst reparieren lassen und dann verkauft hätte.
In Anbetracht dieser Umstände könnte OP der Käuferin ggf. entgegenkommen und ihr im Rahmen seines Garantieversprechens kulanterweise (er war ja generell offen für die Idee einer Rückerstattung) die Reparaturkosten erstatten, die nicht höher ausfallen dürften, als die Kosten für einen neuen Stift. Und beide wären glücklich. Aber eben nur, wenn Sie durch einen Reparaturbeleg bezeugen kann, dass die Reparatur auch tatsächlich stattgefunden hat. Anderenfalls denke ich mal auch, dass die Käuferin Pech gehabt hat, wenn OP nicht gewährleistungspflichtig ist.
Es berechtigt die Käuferin ja nicht, den Stift zu reparieren, zu behalten und Rückforderung zu stellen. Indem Sie sich für die Reparatur entschieden hat, hat sie sich gleichzeitig gegen die Abmachung mit OP entschieden. Meiner Meinung nach ist OP daher fein raus aus der Sache.
Wieso Wertersatz „in Höhe vom Wert … eines neuwertigen Stiftes“? Davon hat OP nichts geschrieben. OP verkauft gebrauchte Dinge, dementsprechend gelten sicher auch Preise für gebrauchte Dinge. OP hat leider den vereinbarten Preis für eine Rückgabe des Stiftes hier nicht ausgeführt. Offenbar hat sich die Verkäuferin darauf aber eingelassen und den Stift mitgenommen.
Du hast Recht, es sollte gleichwertig heißen.
Hatte den gleichen Fall und konnte den Stift mit bisschen Diskussion im Apple Store kostenfrei austauschen. Wahrscheinlich hat sie es auch kostenfrei austauscht
Rechnung der Reparatur zeigen lassen, vorher läuft gar nichts.
Niemand repariert einen Apple Pencil innerhalb von zwei Tagen. Die versucht, dich zu verarschen
Mach dich mal schlau bzgl des Defekts - meines Wissens nach ist der Apple Pencil 1&2 (beim Pro weiß ich es nicht) voll verklebt und nicht reparaturfähig. Wollte selber mal den Akku wechseln, um ihn zu öffnen muss man ihn mMn aber zerstören. Zum Sachverhalt kann ich sonst nichts sagen, bin kein Anwalt.
Gerade defekte die ladetechnik&akku angehen sehe ich beim Apple Pencil als nicht Reparatur fähig.
Wir managen auf der Arbeit +/- 300 IPads inkl. Apple Pencil.
Die Pencil gehen nach ner Weile einfach in Masse kaputt und müssen ersetzt werden. Da ist nix mit reparieren.
Daher ist die Geschichte absolut zu hinterfragen.
Das ist Scam,
Apple Pencils sind quasi unmöglich zu reparieren.
Und bei bestimmten Defekten bekommt man aus Kulanz im Apple Store sofort einen kostenlosen Ersatz.
Sie wird den mit Sicherheit kostenlos im Apple Store gegen einen neuen getauscht haben.
Sie soll dir die rechnung zeigen (die nicht exisitiert), wenn sie ablehnt vllt auch mal mit stgb 263 wedeln.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/leanderturm1:
Rückgabe vereinbart, aber Käuferin hat Ware ohne Absprache reparieren lassen
Hallo zusammen,
ich habe vorgestern ein iPad im Set mit einem Apple Pencil verkauft. Bei der Übergabe bestand ich auf einen Funktionstest. Dabei stellten wir fest, dass der Pencil trotz vorherigem Aufladen nur 1 % Akku anzeigte. Ich schlug der Käuferin vor, kurz eine Runde um den Block zu gehen, damit ich den Stift in der Zwischenzeit aufladen und sie ihn anschließend testen kann. Zuerst stimmte sie zu, entschied sich dann aber doch anders: Sie wollte das Set mitnehmen, zu Hause testen und mir dann Bescheid geben.
Wir haben ausgemacht: Sollte der Stift nicht funktionieren, bringt sie ihn mir zurück und ich erstatte ihr einen Teil des Kaufpreises.
Noch am selben Abend meldete sie sich und berichtete, dass der Pencil sich tatsächlich nicht aufladen lasse. Heute teilte sie mir nun mit, dass sie den Stift eigenmächtig (ohne Absprache mit mir) zur Reparatur gebracht hat. Jetzt fordert sie einen Teil des Kaufbetrags zurück, möchte den Stift aber behalten.
Ich sehe das eigentlich nicht ein, da vereinbart war: Geld zurück nur gegen Rückgabe der Ware. Wie seht ihr das?
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Die entscheidende Frage immer. Was habt ihr schriftlich festgehalten. Wenn nichts, ist es immer schwierig. Wenn es schriftlich festgehalten wurde, hat sie sich nicht an die Vereinbarung gehalten und fertig.