Edit: an die, die es nicht rallen und hier downvoten:
Online-Anzeige weil es die richtige Stelle ist. Von dort aus geht die Anzeige schneller und einfacher an die richtige Stelle in der Polizei. "Die" Polizei besteht nicht nur aus Streifenpolizisten. Diese Art der online-Kriminalität wird vermutlich sowieso vom LKA bearbeitet, der Täter muss erst ermittelt werden und kann dann erst an die Polizei vor Ort weitergegeben werden. OP spart sich Zeit durch eine Online-Anzeige, die Polizei spart sich Zeit. Sowas vor Ort anzuzeigen wäre generell nicht sonderlich schlau weil nicht der schnellste Weg und umständlich für die polizei...
Auf keinen Fall, bitte nicht.
Dorfbulle "Dieter Dietrich" (62) wartet nur noch auf die Pension und kann mit dem ganzen Neulandgedöns nichts anfangen. Dieter Dietrich ist der Meinung, dass da im internetz ja sowieso nix schlimmes passieren kann. Ist ihn völlig egal, er wimmelt dich ab.
Online - Anzeige. Genau für solche Leute gedacht. Die läuft direkt an eine zentrale Stelle für sowas. Tatsächlich ist auch bereits das anfragen von "nudes" von 11 Jährigen strafbar (also obviously). Deshalb: online das machen, dann wird sich da auch drum gekümmert und landet nicht bei Dieter Dietrich im Papierkorb.
Exakt. Das zum einen. Zum zweiten muss hier erstmal ermittelt werden, wer dahinter steckt. Heißt: es müssen Daten abgefragt werden von Snapchat und Gutefrage und sowas. Das ist ne Sache fürs LKA und die Kripo, nicht für die örtliche Polizei. Die kümmert sich eher um Verkehrsunfälle und kleinere Delikte.
Daher war mein Kommentar
1: ja, ein schießen gegen die Polizei, die vor Ort online-Kriminalität oft nicht ernst nimmt und
2: ein Hinweis darauf, wie man es vermutlich erreicht, dass möglichst schnell gehandelt werden kann und die Anzeige möglichst schnell an der richtigen Stelle landet.
Polizei hat Macht, die die normale Bevölkerung nicht hat. Polizei sollte kritisiert werden, wenn diese Macht ausgenutzt wird. Vertreter der Bevölkerung werden hypersensibel und verteidigen die Polizei als wären sie noch 10, mit dem großen Traum mal selbst Polizist zu werden. Jo...
Ja, das hat er ja aber nicht, war ja nur plumpes Polizei gebashe.
Ach, die Polizei kriegt schon einiges an Kritik ab, ist schon gut, dass es auch Leute gibt, die das zumindest nicht einfach so stehenlassen. :)
Die Polizei basht gerne mal wortwörtlich mit Schlagstöcken. Ob das rechtens war, müssen dann hinterher Gerichte klären. Ich glaube die halten ein paar harmlose Witze aus :)
Online - Anzeige. Genau für solche Leute gedacht. Die läuft direkt an eine zentrale Stelle für sowas.
Absolut plumpes polizeigebashe. Ist klar.
Abgesehen davon, dass die Polizei regelmäßig durch Rechtsextremismus (Chat-Gruppen), illegale Beschlagnahmungen bei ihren "politischen Gegnern" (Adenauer srp) und Gewaltexzessen wie in Gießen auffallen. Die Polizei bekommt viel zu wenig Kritik ab für das, was sie tut. Aber wir kommen vom Thema ab.
Im Übrigen stimmt das auch schlicht nicht. Die unkonkrete Behauptung, die Dienststellen würde sich eher "um Verkehrsdelikte und kleinere Delikte" kümmern, ist so nicht richtig. Dienststellen haben bestimmte Aufgaben, ja. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde Deine Perspektive schwierig und glaube, Du kennst Dich vielleicht im Rahmen der Organisation der Landespolizeien nicht so aus und ich finde es schade, dass Deine Meinung hier so viel Zulauf bekommt.
Ja. Es liegt natürlich an der Dienststelle. Manche Dienststellen haben sich direkt die Kripo mit dran o.ä.
Ich berichte hier aus persönlichen Erfahrung und Erfahrungen aus meinem Umfeld. In sehr wenigen Fällen, es gibt sie aber, wurde online-Kriminalität von den Dienstellen vor Ort ernst genommen. Ich kenne locker 10 Leute persönlich, die bei mobbing, Beleidigung oder Bedrohungen online zur Polizei sind und diese weggeschickt wurden. Nicht einmal die Anzeige wurde aufgenommen...
Online sieht das ganze anders aus und geht dort verdammt schnell. Auch weiß ich, dass idr. Das Landeskriminalamt sich z.B. um die Identifizierung von Tätern kümmert, wenn diese über ausländische Firmen gehen-in diesem Fall z.B. Snapchat.
Auch weiß ich von einem Polizisten direkt, dass es bei denen zumindest so ist, dass das online-anzeigenportal vorsortiert und gleich in eine Abteilung/task force, wie auch immer du das nennst, weitergeleitet wird und nicht mehr stumpf nach Wohnort geht. Und hier drin liegt einfach ein zeitlicher Vorteil.
Weil zwischen einer Teil-humoristischen, inhaltlich aufs Wesentlichen heruntergekürzten Antwort und einer genauen Definition Welten liegen.
Ich habe, anstatt ausführlich zu beschreiben, wo meine Meinung herkommt, diese in einer trocken-humoristischen Anekdote zusammengefasst und die m.M.n. beste Lösung ergänzt.
Nee, ich stör mich halt an dem Dorfbullen zum Beispiel. Das ist nicht wertschätzend und die Polizei macht so viel Arbeit gut, über die niemand spricht, weil man halt nur über das berichtet, was schlecht läuft. Keine Ahnung, vielleicht verstehst Du’s, vielleicht nicht. Hatte halt einfach den Impuls es nicht vollkommen unkommentiert stehen zu lassen, das hab ich nicht als humoristisch empfunden und das ist es tatsächlich auch nicht.
Genau und das alles hast Du nicht gesagt, sondern Du hast Deine Meinung über die Polizei kundgetan, die nicht sonderlich reflektiert ist und da muss ich einfach widersprechen
Falsch. Der Grundkommentar ist unverändert noch da. Da steht 1:1 genau das drin:
Online - Anzeige. Genau für solche Leute gedacht. Die läuft direkt an eine zentrale Stelle für sowas.
Und entschuldige: die Polizei, in Deutschland gehört gebasht. Das ist ein Verein, der auf friedliche Demonstranten eintritt, Beschlagnahmungen ohne Rechtsgrundlage durchführt, Menschen in psychischen Ausnahmesituationen erschießt. Die Polizei hat massive Probleme mit Rechtsextremismus,...
Nein. Nicht alle Polizisten sind so. Ja. Fast alle Polizisten decken die Polizisten, die so sind. Aber wir kommen vom Thema ab....
Nee, das kann man nicht so stehen lassen, wenn Du mich fragst. Ich finde das nämlich gegenüber denjenigen nicht in Ordnung, die bei der Polizei sind und anständige, richtige Arbeit machen.
Fair point. Tatsächlich. Aber: das ist m.M.n echt die Minderheit. Es gibt so viele skandale um die Polizei und so wenig Verurteilungen und anzeigen. Jeder Polizist, der seine Kollegen nach vergehen NICHT angezeigt, sondern wegschaut ist Teil des Problems. Selbst wenn er selbst vernünftig handelt und nur weg schaut ist er nicht viel besser als seine Kollegen. Daher: egal wie, es passiert zu oft, die Polizei ist das Problem. Einzelne Polizisten, die wirklich in vernünftigen Dienststellen sitzen und ihren Job gut machen, meine ich damit ja offensichtlich nicht.
Wo macht er bitte dir Polizei schlecht? Er weißt nur darauf hin, dass man sich an die richtigen Stellen wenden soll innerhalb der Polizei.
Wenn und dass interne Kommunikation teilweise nicht funktionieren ist ein Thema, das er anschneidet, aber das ist nun mal eine berechtigte Kritik und kein "schlecht machen", wie du es nennst.
Nee, eben nicht, er lässt sich erst mal über ältere Polizisten aus und macht sich über die lustig, schon der Begriff "Bulle" ist seinerseits eine Beleidigung, also ein Fall für die online-Anzeige. Ja, konkrete Angriffsrichtung der Beleidigung alles schön und gut, aber ist halt on the edge. Kann man zwar noch gerade so machen, ist aber halt einfach keine coole Kritik, die wichtig ist, sondern billige aufheizende Polemik. :)
Okay, entschuldige. Es richtet sich hier nicht gegen Polizisten, die ihren Job gut machen. Es war der Versuch möglichst humoristisch mit einem Thema umzugehen, welches für viele bittere Realität ist-das einige Polizisten vergehen im Internet nicht ernst nehmen. Ich hab das etwas ausgeschmückt und mit einem fiktiven Charakter versetzt um vielleicht den ein oder anderen kurz zum schmunzeln zu bringen. Ich denke auch, dass die Mehrheit der Leser meine Intention durchaus verstanden haben.
Ich persönlich habe absolut keine vorbehalte Gegenüber einem einzelnen Polizisten. Circa 70-80% meiner Polizeibegegnungen waren tatsächlich positiv. Dem Gegenüber stehen aber eine Handvoll Begegnungen, die ich lieber nicht wiederholen würde oder die nicht für mich unangenehm waren, die ich aber persönlich erlebt habe und für unter aller Sau halte.
Und Altersdiskriminierung wollte ich damit wirklich nicht begehen. Die 62 waren wegen dem warten auf die Pension, schwarze Schafe gibt's in jedem Alter. Leider habe ich dieses "warten auf Pension" selbst schon erlebt, sozusagen.
Du projizierst da aber schon eine Menge rein, was in der Form gar nicht dort steht und "Bulle" als Beleidigung zu bezeichnen, ist auch anders wild :D
Er macht sich über inkompetente Polizisten lustig... und daran ist jetzt genau was problematisch? Gehörst du lieber zu den Leuten, die alle Probleme relativieren? Scheint nämlich so.
Nee, ich projiziere da keine Menge rein, eigentlich gar nichts, tbh. Was die Bezeichnung des Bullen als Beleidigung angeht, war die Rechtsprechung früher recht einschränkend, das war ganz klar eine Beleidigung. Eine Beleidigung ist die Kundgabe der eigenen Missachtung, das ist eigentlich recht simpel. Neuerdings ist die Rechtsprechung im Wandel, sie geht dazu über, nicht mehr auf die Bezeichnung als solche abzustellen, sondern eben, wie ich -wenn Du richtig gelesen hättest- schon sagte, auf die Angriffsrichtung. Wenn Du also zu einem Polizisten gehst und ihn als Bullen bezeichnest, dann ist das grundsätzlich eine notwehrfähige Handlung, sofern sie noch stattfindet. Dafür kannst Du also Bekanntschaft mit dem MES machen. Woher ich das alles weiß? Aus dem Jurastudium an der Universität, auch wenn's schon paar Tage her ist. ;)
Die Sachen, die von dir kommen und im ursprünglichen Kommentar nicht stehen sind also vom Himmel gefallen?
Wie problematisch diese Art der Rechtsprechung ist, ist natürlich eine ganz andere Frage...
Sollte vielleicht auch Teil des Eignungstest bei der Polizei sein, wie empfindlich man ist und wie leicht man Dinge persönlich nimmt, die gar nichts mit der eigenen Person zu tun haben.
Aber eingestellt wird heute sowieso sehr großzügig. Da braucht man sich über viele Dinge auch nicht zu wundern.
Schlussendlich sollte man an die Polizei doch höchste Ansprüche haben, ich denke da stimmst du mir zu. Um das weiterhin zu gewährleisten ist stetige Kritik sogar notwendig. Wegloben hilft da nicht.
Ja, was steht denn im ursprünglichen Kommentar nicht? Er will ja schon darauf hinaus, dass Dieter Dietrich alt ist und auf die Pension wartet. Wo habe ich da etwas reinprojiziert? Das steht wortwörtlich in dem ursprünglichen Kommentar, ergo lässt er sich über ältere Polizisten aus, oder nicht? Zu dem Thema "Bulle" hab ich ja gerade schon was gesagt.
Ist stimme Dir zu, Polizeiarbeit muss kritisch beäugt werden und einen Scherz muss man auch vertragen können, ich hab das auch mit dem Autor des Kommentars im Grunde schon geklärt.
Schon wieder liest du Dinge hinein, die dort nicht stehen...
Es geht um lokale Polizei, die für solche Fälle nicht ausgestattet ist und daran fehlendes Interesse hat (PS: Gründe können da sowieso vielfältig sein, schön dass du dich nur auf einen versteifen willst) oder nicht die Möglichkeit es effizient weiterzuleiten.
Er lässt sich nicht über ältere, sondern über inkompetente und uninteressierte Polizisten aus. Das auf das Alter zu reduzieren, ist deine persönliche Entscheidung.
Ja, und hast damit das von mir geschriebene ganz gut bestätigt...
Ja. Ich hab was im Kopf, dass das LKA in diesem Falle zuständig sein könnte, da es eventuell zur sicheren Klärung der Identität Zugriff auf Daten von Snapchat braucht. Und ich glaube wenn's dann international wird ist das Lka zuständig. Aber so genau bin ich da auch nicht drin. Ich weiß nur von einem Polizisten, dass die online-anzeigen anscheinend echt gut vorsortiert werden und dadurch verdammt viel (unnötige) Arbeit und Zeit spart.
Wie gesagt, da bin ich dann raus. Ich hab da was im Kopf, ich weiß es gibt Arbeitsgruppen für sowas und dass online-anzeigen schnell ankommen. Ob das am Ende die Kripo oder das LKA bearbeitet ist mir jucke. Hauptsache das passiert und zwar schnell 😋
Weiß nicht wie sehr ihr euch an eure Zeit mit 17 erinnert aber als stinknormaler 17 jähriger würde man 0 Interesse an nudes von U15 eher U16jährigen haben?? Damals waren alle jünger doch noch Kinder (was sie hier auch sind aber mir gehts um die Perspektive eines „normalen“ 17 jährigen)
Ich bin von den 35 zum Glück weit weg. Aber aufgrund der halben Anonymität hier im Internet gehe ich gerne darauf ein:
Es begab sich vor einigen Jahren zwischen 2021 und 2024, in dieser Zeit war der §184b/c ganz anders formuliert. Die mindeststrafen waren maximal angezogen, politisch motiviert (und auch verständlich, aber handwerklich sehr schlecht umgesetzt).
Ich war damals in einer WhatsApp-gruppe meiner Firma. Dort war auch ein "Witzbold" unterwegs, nennen wir ihn Günter. Günter hat unter anderem zwei GIF-dateien in diese Gruppe geschickt, wirklich sehen tut man nichts, aber es war halt Laut Gerichtsinterpretation ein 7-jähriger der ein Tier fickt.
Long story short: irgendjemand hat das mitbekommen oder Günter hat mehr Dreck am Stecken gehabt (das weiß ich nicht, ich habe zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr dort gearbeitet) und die Polizei ermittelte die Empfänger dieser Datei. Das reichte aus für Durchsuchungsbeschlüsse, ich war einer davon.
Bei mir wurden tatsächlich eine niedrige einstellige Anzahl an solchen GIF-dateien auf dem Handy gefunden, alles aus WhatsApp (ich Depp hab natürlich mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet, weil ich Felsenfest davon überzeugt war unschuldig zu sein, auch auf Anraten meines Anwalts).
Dementsprechend war ich nicht unschuldig. Ich besaß zu dem Zeitpunkt Kinderpornografische Darstellung. Ich wurde verurteilt mit der absoluten mindeststrafe, da auch von der Polizei und dem Gericht festgestellt wurde, dass ich: nie danach gesucht habe, nie so Material angefordert habe, nie auf das Material in irgendeiner Form reagiert habe und sich auch sonst keinerlei Spuren von irgendetwas in die Richtung haben finden lassen. Natürlich komplett kooperiert, da ich überzeugt war, dass ich unschuldig bin. Außer die zwei Dateien von Günter sowie 1-2 andere, ähnliche Dateien aus Chats, das wurde gefunden und mir zu last gelegt.
Daher kommt mein relativ hohes Interesse aus diesem Bereich. Nach wie vor hab ich ein großes Ungerechtigkeitsgefühl gegenüber dieser Verurteilung, heutzutage bekommen Pädophile mit 300 oder mehr Bildern wieder eine geringere Strafe als ich damals. Denn bis heute Stelle ich mir die ehrliche Frage, in wie fern ich moralisch schuldig bin. Wer löscht regelmäßig alle unnötigen Bilder/Dateien aus dem Handy, die er mal irgendwann bekommen hat? Ich habe mir diese GIFs nicht wirklich angeschaut, ich habe drüber hinweggescrollt. Bin ich in der moralischen Pflicht Chatverläufe regelmäßig zu checken? Keine Ahnung. Bin ich moralisch schuldig?
Denn ja, rechtlich war ich absolut schuldig, keine Frage. Ich hätte darauf achten müssen, dass sich solche Dateien nicht speichern bei mir. Ich hätte damals WhatsApp nicht auf Auto -download setzen sollen. Ich hätte das vermutlich selbst anzeigen sollen (wobei ich ich auch nur ein GIF überhaupt wiedererkannt habe, kp ob ich die anderen überhaupt gesehen habe)... Am Ende ist man immer schlauer, ich habe gelernt, mein Handy ist komplett leer geräumt seit dem und ich Pass auf wie ein Schießhund.
Aber ich war zu der Zeit nicht der einzige, das ist der einzige "Trost". Hunderte wurden schwer verurteilt. Von Eltern die n ungünstiges Bild an die Familie Geschickt haben bis hin zu Lehrern, die einfach nur bei der Polizei eine Anzeige machen wollten weil Nacktbilder ein/e Schüler/in in der Klassengruppe gepostet wurden und die Lehrerin da mit drin war. Aber Bild auf Handy=Besitz. Egal wieso, weshalb oder warum. Das war völlig irrelevant. Heutzutage, da bin ich mir sicher, hätte man das Verfahren nach der Sichtung eingestellt wegen geringfügigkeit. Ging damals nicht.
Um dich zu beruhigen. Seit ich volljährig bin habe ich nicht ein einziges mal sexuellen Kontakt, weder online noch offline, zu einem minderjährigen gehabt. Ich habe keine Neigungen in die Richtung. Ich nehme nämlich an, dass du darauf anspielen wolltest.
Das macht mich wütend. Also gut dass es nicht mehr zwingend so ist, aber wtf.
Ich glaub ich hab davon damals sogar am Rande was mitbekommen (bzgl Lehrern/Eltern die plötzlich dann auch angezeigt wurden, obwohl Blödsinn).
D.h. du bist dann jetzt auch verurteilter Sexualstraftäter und durftest z.b. nicht in Kitas arbeiten?
Nicht dass du das wollen würdest, aber so theoretisch? Erweitertes Führungszeugnis blabliblupp?
Exakt. Damals, 2021 wurde das Gesetz aufgrund diverser Vorfälle massiv verschärft. Versteh mich nicht falsch, an sich war das ein absolut notwendiger Schritt. Siehe Fälle wie Edathy die komplett Straffrei geblieben sind obwohl ich ihnen moralische Schuld unterstellen würde.
Jedoch war das handwerklich sehr schlecht gemacht. Denn es gab keine wirklich mildernden Umstände mehr. Heißt: du hast eine Kinderpornographische Darstellung auf dem Handy= 1 Jahr Freiheitsstrafe. Selbst wenn du diese Datei zugesendet bekommen hast und damit zur Polizei gegangen bist um eine Anzeige aufzugeben=1 Jahr Freiheitsstrafe. Völlig hirnverbrannt.
Das Gesetz wurde 2024 auf den Akten Stand zurück gebracht, lediglich die Maximalstrafe blieb dann bei 10 Jahren (anstatt 5 glaube ich).
Ich persönlich wurde für jede Datei, die ich besessen habe zu 1 Jahr verurteilt. Aus den 3-5 Bildern wurde dann eine gesamtfreiheitsstrafe von leicht über einem Jahr festgelegt (ich weiß natürlich wie viel es waren, möchte nicht zu sehr ins Detail gehen wegen identifizierbarkeit 😅). Daher wurde ich eines Verbrechens verurteilt (mindeststrafe 1 Jahr, Verurteilung über 1 Jahr) und bin jetzt verurteilter Sexualstraftäter bis das wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. So lange darf ich nicht mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Zum Glück schränkt mich das im Alltag momentan 0,0 ein. (Noch) Keine eigenen Kinder und die Arbeit hat nichts damit zu tun. Ich bin in meinem Umfeld damit auch sehr ehrlich umgegangen, daher kann es keiner "Rausfinden" und irgendeinen bullshit verbreiten. Das Stigma, welches mit so einer Verurteilung daher kommt ist natürlich nochmal ein ganz anderes Thema. Und es hat in der Zeit echt viele "unschuldige", also nicht-pädophile ohne böse Absichten getroffen. Schuldig laut Gesetz waren alle, ohne Frage.
Das ist eine Verurteilung, diese ist im Führungszeugnis natürlich drin. Ebenso bringt so eine Verurteilung natürlich auch eine Bewährungszeit mit sich, in dieser kann man für jede Kleinigkeit in den Knast wandern.
Wahrlich eine Erfahrung auf die ich verzichten hätte können. Eine Erfahrung, die ich nach wie vor für unnötig halte. Auch wenn ich mich rechtlich falsch verhalten habe, es hätte auch wirklich ein Strafbefehl gereicht.
Aber props an den Polizisten, der als Zeuge ausgesagt hat und von sich aus bei jeder Frage seinen Satz beendet hat mit "das ist sehr untypisch, normalerweise haben Straftäter viel mehr Bilder/Suchanfragen/was auch immer". An sich war das auch ein schlechter Witz die Verhandlung. Das war ne Sache von ein paar Minuten gefühlt (ka. 30 min max). Fakten auf den Tisch. Angeklagter hat keine Absicht, Angeklagter hat nichts gesucht, Angeklagter zeigt kein typisches Verhalten, Angeklagter räumt Besitz ein, Angeklagter hat kooperiert. Staatsanwaltschaft fordert Bewährung. Anwalt fordert Bewährung+1 Jahr kombiniertes Strafmaß. Am Ende wirds ein Jahr und ein paar Monate. Hätte man sich auch wirklich sparen können, juristisch war der Fall so glasklar, dem zeugen, dem Richter sowie der Staatsanwaltschaft konnte man ansehen, dass die das für völlig behindert gehalten haben. Aber natürlich hatte ich noch das Glück dann einen Schöffen an seinem ersten Tag zu erwischen, der seine Lage so übertrieben hat, dass der Richter dem Schöffen vor allen einen Maulkorb verpasst hat.
Insgesamt einfach ein Fiebertraum. Denkt einfach dran: zwischen 2021 und 2024 gab's da einige Verurteilungen die wirklich heftig waren. Nicht jeder, der wegen KiPo verurteilt wurde ist auch Pädophil oder würde sich nur im Traum an Kindern vergehen. Manchmal war man einfach zur Falschen Zeit am falschen Ort (oder der falschen Firma). Zum Glück ist es so, dass man in Deutschland auch sexualstraftaten aus dem Führungszeugnis austragen kann nach gewisser Zeit. Bei mir heißt das: wenn ich mal Kinder bekomme bin ich zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich wieder "clean" und darf mich dann auch wieder uneingeschränkt dahingehend engagieren, wenn ich dass dann wollen würde.
Wobei ich das eigentlich falsch finde, dass sowas komplett getilgt wird. Also, gut dir dich, versteh mich falsch.
Aber wenn ich mich als tatsächlicher Pädokromineller mal 7 oder 10 (wie lang wars noch gleich?) Jahre nicht erwischen lasse, sollte ich trotzdem noch nicht mit Kindern arbeiten dürfen.
Also not gonna lie, mir gefällt das in meiner aktuellen Situation echt gut. Ich verstehe aber genau was du meinst. Ich vermute, dass hier kein Handlungsbedarf vorliegt, da kein pädokrimineller 10 Jahre unterm Radar bleibt wenn er keine Therapie macht. Wenn er Therapie macht und damit umgehen kann, gibt es wieder keinen Grund ihn davon komplett auszuschließen. Und wenn wir mal von Bildern absehen und wirklich bei Kindesvergewaltigung landen, dann sind das auch glaub ich 20 Jahre.
Generell soll unser System ja auf Rehabilitation ausgelegt sein. Das unterstütze ich generell.
Bei Pädophilie/pädokriminellen ist das ganze ein fucking rabbithole. Vorweg: hättest du mich vor 10 Jahren gefragt, wäre meine Antwort klar gewesen: Pädophil=Schwanz abschneiden, Thema erledigt. Heute betrachte ich die Sache weitaus differenzierter.
1: Gesellschaft. Wir als Gesellschaft müssen verstehen, dass Pädophilie eine angeborene Neigung ist und betroffene nichts dafür können. Allerdings ist das Stigma riesig, betroffene werden momentan überall aktiv für ihre Neigung verurteilt, also gesellschaftlich, ohne dass diese überhaupt etwas verwerfliches getan hätten.
2: Pädophile≠Pädokrimineller
Ich bin ein Pädokrimineller obwohl ich nicht Pädophil bin. Und nicht jeder Pädophile wird kriminell. (Okay, ich bin ein Sonderfall, der so in dieser Auswirkung nur 2,5 Jahre möglich war. Würde ich mal Glück nennen)
3: egal wer sich an Kindern vergeht, es ist eine Straftat, oft ein Verbrechen und das ist absolut richtig so. Die Strafen hierfür müssen hart sein und die Strafverfolgung gnadenlos.
4: Pädophilie lässt sich Therapieren. Also die Neigung wird nie weg gehen. Es ist wie mit schwulen die man früher in umerziehungslager gesteckt hat (und teilweise auch heute noch). Aber Betroffene können lernen damit umzugehen. Stigmatisieren wir betroffene aber ein Leben lang geben wir ihnen nie die Chance auf Resozialisierung.
5: die meisten Straftaten in diesem Bereich passieren im privaten Umfeld. Also wenn wir Kindesvergewaltigungen betrachten sind es oft nahe verwandte oder bekannte, selten wirklich fremde.
Dieses Gesamtbild (wirklich sehr kurz heruntergebrochen) führt dazu, dass ich da keine wirklich gute Lösung kenne.
Wer Pädophil ist, wird es ein Leben lang sein. Wenn wir aber ein Leben lang stigmatisieren verfehlen wir das Ziel der Resozialisierung. Momentan sind wir als Gesellschaft mit dran schuld, dass sich Menschen mit diesen Neigungen nicht frühzeitig Hilfe suchen, da wir sie bereits vorher in eine Ecke getrieben haben, gesellschaftlich betrachtet.
Daraus ziehe ich folgende Schlüsse: die Gesetze und strafen sind richtig. Hilfsangebote muss es Niederschwellig geben. Eine Vorverurteilung müssen wir als Gesellschaft einstellen. Und ich denke, wer sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, sollte die Löschungsfristen ebenso bekommen sie jeder andere-mit einer Ausnahme. Einem lebenslangen Eintrag im Bundeszentralregister, nicht öffentlich einsehbar, nicht im Führungszeugnis auffindbar aber mit lebenslangem Berufsverbot. So wäre Arbeit im Verein des eigenen Kindes noch möglich, die Gefahr für Übergriffe sehr überschaubar. Aber dann muss man wieder Differenzen: was ist mit 17- jährigen die nudes ihrer 17-jahrigen Freundin haben? Das ist keine Pädophilie, aber es ist pädokriminell... Sollte der dann auch ein lebenslanges Berufsverbot bekommen?
Keine Ahnung. Es ist ein scheiß Thema. Ich weiß nicht, wie man es richtig Lösen kann. Jedes vergehen an einem Kind ist abartig. Eigentlich kann das nicht "zu hart" bestraft werden. Auf der anderen Seite steht halt aber, dass wir eine Resozialisierung wollen und Täter haben, die irgendwie auch Opfer ihrer selbst sind und sich vor sich selbst ekeln.
Tbh: ich bin froh, dass ich die Probleme nicht habe. Ich hab genug andere Probleme, die Verurteilung war scheiße aber nach damaligem Recht absolut gerechtfertigt und ich verabschiede mich mit den Gedankenanstößen ins Bett. Keine Ahnung was richtig ist am Ende. Aber ich glaube die aktuelle Lösung ist gar nicht so falsch. Mehr Therapieangebote und weniger Vorverurteilung und wir haben am Ende vielleicht weniger Übergriffe. Denn das ist klar und deutlich das oberste Ziel.
Also ich glaube schon, dass ich relativ problemlos pädophilen Content über 10 Jahre hinweg konsumieren könnte, ohne erwischt zu werden.
Vergewaltiger werden teilweise länger nicht erwischt. Und bei CP hat man's im Grunde selbst in der Hand. Gerade wenn man bereits erwischt wurde, lernt man ja auch, wie man erwischt wurde und was man nächstes Mal anders machen kann.
Man wird wahrscheinlich nicht so schnell wieder unvorsichtig.
Oder man beschränkt sich halt auf Fantasien.
Natürlich können Pädophile nichts für ihre Neigung. Mir geht es auch nicht um Verurteilung. Ich geh in den Punkt sogar noch viel weiter, das "Schuld"-Konzept finde ich allgemein fraglich.
Aber es geht halt um den Schutz Dritter.
Und auch bei erfolgter Therapie, sehe ich hier Handlungsbedarf. Einen Trockenen Alkoholiker würde man ja auch nicht empfehlen in einer Kneipe zu arbeiten, wo er die ganze Zeit in Versuchung geführt wird. Soll er machen dürfen, weil er im Zweifel dann nur sich selbst schadet. Aber das ist bei Pädophilen ja anders.
Frust etc stauen ja auch über längere Zeit an. Also nur weil es z.B. vielleicht das halbe Jahr Probezeit geklappt hat, muss es nicht so bleiben.
Berufsverbote müssten nach individueller Prüfung getroffen werden. Wie es ja z.b. bei Sicherheitsverwahrung auch gemacht wird.
Natürlich ist ein 17 Jähriger der Bilder seiner gleichaltrigen oder von mir aus auch 3 Jahre jüngeren Freundin teilt, nicht pädophil. Die Diagnose kann ja auch erst ab einem Gewissen Alter gestellt werden. Ich würde das auch im Recht reflektieren wollen. Also im Wortlaut nicht "Wer....", sondern "ein Erwachsener, der...."
Unter 14 Jahren ist jede sexuelle Handlung illegal. Die Anzeige zielt auch auf 11,12,13 jährige ab.
Schauen wir dafür in §176a Absatz 1 Satz 3 StGB.
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer [...] auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Kinder= Menschen unter 14 Jahren. Der Versuch ist Strafbar. Alleine das veröffentlichen dieses Beitrages ohne irgendwas zu verwirklichen ist bereits strafbar.
Ist der Schreiber dieser Anzeige jetzt natürlich selbst u14 kann er hierfür strafrechtlich nicht belangt werden. Es kommt im maximum zu einen "du, du, du!" Durch die Polizei und fertig.
Generell:
Sobald das Bild des minderjährigen (unter 18), selbst mit Einverständnis des minderjährigen, auch nur kurz lokal auf dem Endgerät des Empfängers gespeichert wird= Besitz von Kinder/Jugendpornografischen Inhalten (§184b/c StGB).
Selbst das "beziehen" solcher Inhalte, also KiPo oder JuPo ist strafbar, ebenfalls §184b/c StGB.
Heißt: das, was du da hochgeladen hast, ist verboten. Also nicht dein Beitrag. Der ist okay. Aber die Aufforderung ihm nudes zu schicken ist Strafbar.
Zeig es bitte an. Online-Anzeigen gehen schnell, Snapchat speichert Daten und arbeitet mit der Polizei zusammen. Danke!
Zum allgemeinen:
Ab 14 darf jeder mit jedem sex haben, der über 14 ist. Ja. Auch mit Günter (65). Theoretisch. Praktisch gibt es sehr viele Hindernisse und in 99,9% der Fälle würde die Konstellation 14+65 auf ein ausnutzen der unreife hinauslaufen.
Ab 16 wird es unproblematischer. Hier sind Jugendliche tatsächlich relativ frei in ihrer Partnerwahl. Aber auch hier sind minderjährige noch stark geschützt durch das Gesetz, Günter (65) würde höchstwahrscheinlich früher oder später auf die Fresse fliegen damit. Bilder austauschen ist auch da nicht, wie wir oben festgestellt haben.
Bleibt: ab 18 darf jeder machen was er will, Günter (65) sollte sich also lieber an 18+ halten.
Dass 14+65 in 99,9% der Fälle dann trotzdem strafbar wäre ist falsch, denn es gibt kein „ausnutzen der Unreife“ wie du es schreibst, sondern per Gesetz nur „das ausnutzen einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung“. Juristisch zeigen hier die Erfahrungen aus bisherigen Urteilen dass von einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung nur dann ausgegangen werden kann, wenn das Kind eine geistige Behinderung hat oder ein Gutachter dem Kind eine schwere Entwicklungsverzögerung diagnostiziert, was in weniger als 5% der Fälle tatsächlich passiert.
Vielen Dank für die Ergänzung. Die Formulierung "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" war mir entfallen, diese habe ich damit tatsächlich gemeint.
Der Text war als nicht-Jurist tatsächlich aus'm Kopf geschrieben, daher das umgangssprachliche.
Das, was du schreibst erschreckt mich allerdings. Hast du dafür irgendwie Quellen?
Also tbh-ich war davon ausgegangen, dass die Rechtssprechung so aussieht wie geschildert, so wurde mir das vermittelt (keine Ahnung. So in Schulprogrammen zum Beispiel). Ich habe keinen objektiven Grund an deinen Ausführungen zu zweifeln. Allerdings subjektiv wünsche ich mir irgendwie, dass das nicht so ist 😅
Auf die Schnelle habe ich zwar keinen Link da, aber die Prozentzahlen lassen sich auch gut herleiten, wenn man bedenkt, dass das Schutzalter ja nicht „umsonst“ bei 14 liegt. Es liegt deshalb bei 14, weil der Gesetzgeber ab da dem größten Teil derer dann auch eine sexuelle Selbstbestimmung unterstellt. Hätten (um beispielhaft deine Zahl zu nutzen) 99,9% in dem Alter keine sexuelle Selbstbestimmung, dann läge das Schutzalter logischerweise auch nicht bei 14 sondern weit höher.
Ein paar kurze Recherchen ergaben, dass der Anteil der jugendlichen, welche eine Entwicklungsstörung haben, nur im niedrigen Prozentbereich liegt. Allein die kommen ja für eine fehlende sexuelle Selbstbestimmung in Frage, da der Gesetzgeber ja zurecht davon ausgeht, dass ein normal entwickeltes Kind mit 14 auch eine vollständige sexuelle Selbstbestimmung hat, weshalb eben auch das Schutzalter auf 14 festgelegt wurde.
Naja, es ist ja nicht „nur“ DE. Das gilt ja praktisch in der gesamten EU. In manchen wenigen Ländern sogar ab 12 schon. Die Wikipedia hat in dem Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter da auch eine gute Übersicht dazu.
Wenn ich schreibe, dass ich nicht weiß, ich ich das für gut befinde, meine ich das tatsächlich auch so. Ich weiß es wirklich nicht. Wenn du's verbietest wird's interessanter. Wenn dus erlaubst macht es das Pädophilen einfacher. Ich weiß es nicht. Es wird einen Grund gegeben, warum es so ist wie es ist. Und ja, dass das in vielen Ländern so ist, weiß ich 😅
Naja, dass es dann „Pädos einfacher“ ist, würde ich nicht so sagen. Ich erinnere mich daran, mal von einer Kriminalstatistik gelesen zu haben, dass der absolut größte Teil der Pädos (irgendwas über 80 oder 90%) sich auf Kinder unter 6 Jahren fokussiert. Ob das Schutzalter dann nun bei 12; 14; oder 16 liegt, ändert dann ja juristisch für die nichts.
Wie gesagt, so tief bin ich in dem Thema nicht drin. Das ist eine Frage die ich mir stelle. Wenn deine informationen zutreffend sind ist eine Anpassung vermutlich nicht notwendig. Und dass unter 6 Jahren absolut außer Frage steht ist klar. Wenn die Zahlen stimmen, dann ist es in diesem Fall möglicherweise tatsächlich ein gleichaltriger.
Vereinfacht gesagt: ab 14 darf man sex mit jedem über 14 haben.
Zwischen 14 und 18 gibts n paar Sonderregeln zu beachten. Hauptsächlich aber Prostitution und sowas.
Unter 14 ist immer verboten, kann aber unter sehr engen Rahmenbedingungen Straffrei bleiben.
Heißt: wenn dich ein 14-jähriger Mensch am Bahnhof sieht und fragt ob Sex mit ihr/ihm haben möchtest wäre daran erstmal Strafrechtlich nichts illegal und du dürftest das Angebot annehmen. Wie gesagt: rein rechtlich.
Das ist ziemlich offensichtlich der Versuch, jemandem auf einfache Art und Weise zu schädigen. Unabhängig davon: eine Anzeige (online) ist absolut sinnvoll, aber man müsste hier mal hinterfragen, ob jemand wirklich so saudämlich sein kann, mit nachverfolgbaren Daten einen Straftatbestand kundzumachen...
Auf jeden Fall hört da jedes Grundverständnis und jeder Spaß auf - nicht umsonst ist sowas mittlerweile klar als Straftat definiert
Zwischen 14-17 ist das so eine grauzone, ist der vermeintliche täter da mental auf dem selben level und es gibt kein zwang dann kann ggf abgesehen werden bei vermeintlichen opfern unter 14, ist das nicht der fall dann ja. Es sei denn die person ist selbst unter 14 und nicht maßgeblich reifer
Zwischen 14 und 16 darf der über 21 jährige die Sexuelle "unreife" nur nicht ausnutzen.
Sexuelle Darstellungen (also auch nudes) fallen immer unter §184b/c StGB. Aka strafbar.
Bilder von Kindern anzufordern, wie hier, ist strafbar nach §176a StGB.
Wenn beide unter 14 sind, sind sexuelle Handlungen beiden verboten. Aber sie sind halt beide nicht strafmündig. Über 14 und unter 14 ist immer sexueller Missbrauch von Kindern. Selbst wenn A gestern 14 geworden ist und B morgen 14 wird. In solch einem Fall kann lediglich von einer Strafe abgesehen werden. Strafbar bleibt's trotzdem.
Bezog mich auf StGB § 176 (2) mit meinem kommentar
Bilder von Kindern anzufordern
StGB §176a (2) in kombi mit StGB §176a (1) 3. meint glaub ich was anderes, da geht es göaub ich eher um verabredung zur vorführung pornografischer inhalte vor kindern…
Sexuelle Darstellungen (also auch nudes)
Schonmal schwierig, nicht jedes nacktbild ist pornographisch und sexuell aufreizend, eltern machrn sich da nicht §184a schuldig wenn irgendwo noch bilder der nackten kinder ausm strandurlaub der 90er im familienalbum rumkleben, sehr wohl aber wenn sie das kleinkind entsprechend posieren.
Davon ab wurden §184b/c entschärft, da es für den lehrberuf eine grauzone bedarf um opferschutz umzusetzen, das mindeststrafmaß wurde soweit runtergesetzt dass staatsanwälte verfahren gegen lehrer fallen lassen können, wenn sie zb beweise anpnym an die polizei weitergeben um so auseinandersetzungen der opfer mit ihren eltern zu vermeiden.
Und letztlich wäre der Bezug kinderpornografischer medien(ob nudes darunter fallen oder nicht hängt wohl davon ab ob die nacktbilder pornografischer natur sind oder nicht) zb nach §184b (1) 4. nur dann strafbar wenn er den zweck von §184 (1) 1., 2., oder 3. dient.
Inwieweit die von dir genannten paragraphen auf das hier dargestellte erfragen zutreffen könntest du gern auch mit genauerer Zitation belegen. Imho gibt es da lücken die auch altersgerecht geschlossen gehören…
Das jugendliche sich untereinander nudes zuschicken ist jedenfalls nicht perse strafbar und die paragraphrn die du snführst betreffen irgendwie nicht das erfragen sondern mehr das vorführen und erstellen, falls es dort nicht andere paragraphen gibt hat das gesetz hier wohl eine kritische lücke
Imho könnte man die schließen in dem man endlich die lächerliche differenzierung zwischen sexuellen handlungen mit und ohne berührung aufgibt, dann wäre das anfragen allein schon nach StGB 176 (1) 1. strafbar da es durchaus als sexuelle handlung verstanden werden könnte, die unterscheidung ist auch bei §184 i eher wenig zielführend…
Vorführungen zu kinderpornografischen Inhalten sind nochmal wo anders geregelt (da müsste ich jetzt auch nachschauen. Der 176a bezieht sich m.M.n. genau darauf:
Unter Bestimmen versteht der Gesetzgeber das unmittelbare Einwirken auf das Kind, das mitursächlich für die Handlungen des Kindes ist (z. B. die Entblößung des Körpers). Hierunter ist vor allem das Auffordern via Chat zu verstehen. Eine räumliche Nähe zwischen Täter und Opfer ist nicht erforderlich.
Das is hier aber kein privater chat sondern ein öffentlicher foreneintrag…
Hier der wortlaut von 176a:
Strafgesetzbuch (StGB) § 176a Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 mit Strafe bedroht ist, oder
3. auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach Absatz 1 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 strafbar. Bei Taten nach Absatz 1 Nummer 3 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.
176a(1) 3. ist hier ja fraglich weil kein bestimmtes kind angesprochen wird, das passiert dann ja erst im snapchat…und wenn der „täter“ selbst keine 13 ist, oder im geist keine 13 ist und körperlich keine 17, kann da ja durchaus nicht mit unwissen sondern mit unverständlichkeit argumentiert ein zweifel etabliert werden, worauf ich eben mit meinem initialen hinweis auf 176 (2)aufmerksam machen wollte.
Zu meiner schulzeit fand ich es absurd, das man mit 14 pornos drehen durfte solang die eltern zustimmen, die pornos dann aber selbst und andere nicht schauen durften… macht halt null sinn das erlaubt zu lassen, seitdem hat sich einiges geändert, weniger absurd wurd es aber nicht, wenn strg f ne bessere torrent killer quote hat als die zuständige soko, und dazu noch namenslisten liefern kann die exponentiell länger als die der polizei sind während ne lehrerin die einer schülerin die vernehmung durch polizei mit einverständnis der eltern ersparen wollte um ihren job bangen muss weil sie der polizei beweise fürs mobbing mit revengeporn liefert…
Man kann das halt nicht sagen bevors angezeigt ermittelt vom staatsanwalt einem richter zur bewertung vorgetragen wurd, und ja da is auch 176(2) dann relevant, weil eben nicht jedes nude pornografisch ist und der aufgeklärte geschützte austausch zwischen jugendlichen zum sicheren erforschen ihrer sexualität ja eben nuchtnur gewollt sondern auch bestes schutzmittel vor dunkelziffern bei sexuellen übergriffen ist.
Da ist ja eher das groomen per chat gemeint, bei ner einfachen frage in einem öffentlichen forum wird ja nicht auf ein spezifisches kind mit nachdruck gewirkt, man richtet sich ja ohne jeden manipulationsversuch an die breite öffentlichkeit.
Anzeigenswert auf jeden fall keine frage, aber ob das von erfolg gekrönt ist grad wenns so ein halbstarkes wicht war was die agb von gute frage ignoriert doch eher auszuschließen.
Und 176a hat immernoch 3 absätze mit teilweise 3 punkten, meinst du „entsprechende reden“ aus (1) 3.? Dagegen stünde halt „ein kind“ was spezifisch genau die persönliche individuelle ansprache impliziert und eben nicht die öffentliche ansprache einer nicht spezifischen gruppe…
Imho wieder eine lücke und imho eine lücke mit der für eine chatkontrolle argumentiert werden kann mit der sehr schnell sehr ekelige überwachung betrieben werden kann von bad actors.
Das ganze hat ja auch einen größeren kontext der mit elterlicher fürsorgepflicht zu tuen hat.
Mmn ist das alles auch ziemlich einfach auf die sonderregelungen für den onlineverlag zurück zu führen die damals mit der „unmachbarkeit“ vom n moderation durchgesetzt wurden und heute durch“privatdatenbedenken“ verteidigt werden.
Für onlineverlagsplattformen ist die bereitstellung von kinderpornografie nicht illegal bis der content von usern gemeldet wird und der anbieter nicht zeitangrmessen reagiert, aber um entsprechenden content nach netz dg zu melden muss man ihn gesehen haben und damit ist man schon in besitz davon da helfen änderungen bei der einordnung von gestreamten content als vervielfachung selbst bei strikt temporärer „zwischenspeicherung“ dann auch nicht…
Absolut absurd, cp auf yt ist nicht illegal bis unbezahlte user den mit zeitstempel melden und damit beweisen dass sie sich strafbar gemacht haben, die plattform die derlei fragen wie da oben veröffentlucht ist fein raus sobald die gemeldete frage gelöscht wird und damit keinerlei gerichtsfester beweis mehr besteht….
Der absolute pflickenteppich der legislative einfach
Also das übersteigt meine (nicht vorhandene) Fachkompetenz dann schon.
Ein Punkt, da kann ich ganz klar zustimmen: anzeigewürdig ist das. Selbst wenn das nicht zu einem Verfahren kommt, gibt's damit evtl. Die Chance auf ne Gefährderansprache durch die Polizei, einen Schuss vor den bug und wenn sich herausstellen sollte, dass es sich tatsächlich um einen älteren handelt, dann ist das vielleicht schon Ausschlag genug, damit der sich Hilfe sucht/angeboten bekommt und nicht zum wirklichen Täter wird.
Ist Kinderprno. Wer auch immer das empfängt macht sich wegen Besitz Ped0krimineller inhalte Strafbar. Und vermutlich die Senderin ebenfalls, wegen Verbreitung. Rein Theoretisch.
Einvernehmliche sexuelle Handlungen (worunter mit ziemlicher Sicherheit auch der Austausch pornographischer Schriften (aka Nudes) gehört) unter Gleichaltrigen sind - soweit ich weiß - erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland ab 14, wobei es – zu Recht – in jüngerer Zeit verschärft wurde, sobald auch nur der Hauch einer Abhängigkeit oder Gegenleistung im Spiel ist.
Just die Verbreitung und Konsum von Pornographie fällt allerdings nicht darunter, was es früher (vor der Verschärfung) möglich machte, dass ein sechzehnjäher den Porno, an dem er mitwirkte, nicht sehen durfte.
Nicht ganz richtig... Tabelle etwas weiter unten ist teilweise seltsam überspezifisch aber meines Wissens korrekte Darstellung der aktuellen Rechtslage.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle
Wer über die Rechtslage diskutieren möchte, möge das aber bitte nicht mit mir tun, ich liefere nur die Information.
Tatsächlich wäre das zugänglich machen von Kinder bzw. Jugendpornografischen Inhalten im Sinne des §184 b/c.
Da man mit 16 strafmündig ist, ist das Versenden eigener nudes eine Straftat.
Aber: theorie und Praxis. Bei minderjährigen, die eigene nudes verschicken, wird sowas generell nicht verfolgt. Ich vermute offiziell Einstellungsgründe wie geringfügigkeit. Ich weiß es aber tatsächlich nicht, weshalb das offiziell nicht verfolgt wird. Theoretisch strafbar ist es.
Würde ich mal der örtlichen Polizei schicken.
Edit: an die, die es nicht rallen und hier downvoten:
Online-Anzeige weil es die richtige Stelle ist. Von dort aus geht die Anzeige schneller und einfacher an die richtige Stelle in der Polizei. "Die" Polizei besteht nicht nur aus Streifenpolizisten. Diese Art der online-Kriminalität wird vermutlich sowieso vom LKA bearbeitet, der Täter muss erst ermittelt werden und kann dann erst an die Polizei vor Ort weitergegeben werden. OP spart sich Zeit durch eine Online-Anzeige, die Polizei spart sich Zeit. Sowas vor Ort anzuzeigen wäre generell nicht sonderlich schlau weil nicht der schnellste Weg und umständlich für die polizei...
Auf keinen Fall, bitte nicht.
Dorfbulle "Dieter Dietrich" (62) wartet nur noch auf die Pension und kann mit dem ganzen Neulandgedöns nichts anfangen. Dieter Dietrich ist der Meinung, dass da im internetz ja sowieso nix schlimmes passieren kann. Ist ihn völlig egal, er wimmelt dich ab.
Online - Anzeige. Genau für solche Leute gedacht. Die läuft direkt an eine zentrale Stelle für sowas. Tatsächlich ist auch bereits das anfragen von "nudes" von 11 Jährigen strafbar (also obviously). Deshalb: online das machen, dann wird sich da auch drum gekümmert und landet nicht bei Dieter Dietrich im Papierkorb.
Dies. Ich kenne persönlich Beamtinnen beim LKA, die sich sehr für sowas interessieren.
Was ist das für ein Blödsinns-Kommentar?
Mal wieder schön die Polizei schlecht gemacht, ohne zu wissen, wo der jenige wohnt oder wer bei der Polizei auf ihn wartet. Hör auf damit!
Naja, die Polizei tut ja auch einiges für ihren schlechten Ruf, von daher kann man das ruhig so stehen lassen.
Exakt. Das zum einen. Zum zweiten muss hier erstmal ermittelt werden, wer dahinter steckt. Heißt: es müssen Daten abgefragt werden von Snapchat und Gutefrage und sowas. Das ist ne Sache fürs LKA und die Kripo, nicht für die örtliche Polizei. Die kümmert sich eher um Verkehrsunfälle und kleinere Delikte.
Daher war mein Kommentar
1: ja, ein schießen gegen die Polizei, die vor Ort online-Kriminalität oft nicht ernst nimmt und
2: ein Hinweis darauf, wie man es vermutlich erreicht, dass möglichst schnell gehandelt werden kann und die Anzeige möglichst schnell an der richtigen Stelle landet.
Polizei hat Macht, die die normale Bevölkerung nicht hat. Polizei sollte kritisiert werden, wenn diese Macht ausgenutzt wird. Vertreter der Bevölkerung werden hypersensibel und verteidigen die Polizei als wären sie noch 10, mit dem großen Traum mal selbst Polizist zu werden. Jo...
Ja, das hat er ja aber nicht, war ja nur plumpes Polizei gebashe.
Ach, die Polizei kriegt schon einiges an Kritik ab, ist schon gut, dass es auch Leute gibt, die das zumindest nicht einfach so stehenlassen. :)
Die Polizei basht gerne mal wortwörtlich mit Schlagstöcken. Ob das rechtens war, müssen dann hinterher Gerichte klären. Ich glaube die halten ein paar harmlose Witze aus :)
Feierst du dich jetzt gerade ernsthaft selbst, weil du nicht in der Lage bist zu differenzieren zwischen Kritik, Bashing und Stiefellecken? :D
Nee. Du? Feierst du mich?
War übrigens eine rhetorische Frage an der Stelle.
"ist schon gut, dass es auch Leute gibt, die das zumindest nicht einfach so stehenlassen"
Da du hier der einzige bist, der das nicht so stehen lassen wollte... ist das schon hart ein Klopfer auf die eigene Schulter ;)
Nö. Im Original-Kommentar schreibe ich:
Absolut plumpes polizeigebashe. Ist klar.
Abgesehen davon, dass die Polizei regelmäßig durch Rechtsextremismus (Chat-Gruppen), illegale Beschlagnahmungen bei ihren "politischen Gegnern" (Adenauer srp) und Gewaltexzessen wie in Gießen auffallen. Die Polizei bekommt viel zu wenig Kritik ab für das, was sie tut. Aber wir kommen vom Thema ab.
Im Übrigen stimmt das auch schlicht nicht. Die unkonkrete Behauptung, die Dienststellen würde sich eher "um Verkehrsdelikte und kleinere Delikte" kümmern, ist so nicht richtig. Dienststellen haben bestimmte Aufgaben, ja. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde Deine Perspektive schwierig und glaube, Du kennst Dich vielleicht im Rahmen der Organisation der Landespolizeien nicht so aus und ich finde es schade, dass Deine Meinung hier so viel Zulauf bekommt.
Ja. Es liegt natürlich an der Dienststelle. Manche Dienststellen haben sich direkt die Kripo mit dran o.ä.
Ich berichte hier aus persönlichen Erfahrung und Erfahrungen aus meinem Umfeld. In sehr wenigen Fällen, es gibt sie aber, wurde online-Kriminalität von den Dienstellen vor Ort ernst genommen. Ich kenne locker 10 Leute persönlich, die bei mobbing, Beleidigung oder Bedrohungen online zur Polizei sind und diese weggeschickt wurden. Nicht einmal die Anzeige wurde aufgenommen...
Online sieht das ganze anders aus und geht dort verdammt schnell. Auch weiß ich, dass idr. Das Landeskriminalamt sich z.B. um die Identifizierung von Tätern kümmert, wenn diese über ausländische Firmen gehen-in diesem Fall z.B. Snapchat.
Auch weiß ich von einem Polizisten direkt, dass es bei denen zumindest so ist, dass das online-anzeigenportal vorsortiert und gleich in eine Abteilung/task force, wie auch immer du das nennst, weitergeleitet wird und nicht mehr stumpf nach Wohnort geht. Und hier drin liegt einfach ein zeitlicher Vorteil.
Du kannst doch so vernünftig schreiben und du hast in Teilen sogar Recht. Wieso musst du denn oben so einen Unsinn schreiben?
Weil zwischen einer Teil-humoristischen, inhaltlich aufs Wesentlichen heruntergekürzten Antwort und einer genauen Definition Welten liegen.
Ich habe, anstatt ausführlich zu beschreiben, wo meine Meinung herkommt, diese in einer trocken-humoristischen Anekdote zusammengefasst und die m.M.n. beste Lösung ergänzt.
Nee, ich stör mich halt an dem Dorfbullen zum Beispiel. Das ist nicht wertschätzend und die Polizei macht so viel Arbeit gut, über die niemand spricht, weil man halt nur über das berichtet, was schlecht läuft. Keine Ahnung, vielleicht verstehst Du’s, vielleicht nicht. Hatte halt einfach den Impuls es nicht vollkommen unkommentiert stehen zu lassen, das hab ich nicht als humoristisch empfunden und das ist es tatsächlich auch nicht.
Genau und das alles hast Du nicht gesagt, sondern Du hast Deine Meinung über die Polizei kundgetan, die nicht sonderlich reflektiert ist und da muss ich einfach widersprechen
Falsch. Der Grundkommentar ist unverändert noch da. Da steht 1:1 genau das drin:
Und entschuldige: die Polizei, in Deutschland gehört gebasht. Das ist ein Verein, der auf friedliche Demonstranten eintritt, Beschlagnahmungen ohne Rechtsgrundlage durchführt, Menschen in psychischen Ausnahmesituationen erschießt. Die Polizei hat massive Probleme mit Rechtsextremismus,...
Nein. Nicht alle Polizisten sind so. Ja. Fast alle Polizisten decken die Polizisten, die so sind. Aber wir kommen vom Thema ab....
Nee, das kann man nicht so stehen lassen, wenn Du mich fragst. Ich finde das nämlich gegenüber denjenigen nicht in Ordnung, die bei der Polizei sind und anständige, richtige Arbeit machen.
Hat ja keiner
Und die hat er ja auch gar nicht kritisiert... wenn man seinen Kommentar gelesen/verstanden hätte...
Fair point. Tatsächlich. Aber: das ist m.M.n echt die Minderheit. Es gibt so viele skandale um die Polizei und so wenig Verurteilungen und anzeigen. Jeder Polizist, der seine Kollegen nach vergehen NICHT angezeigt, sondern wegschaut ist Teil des Problems. Selbst wenn er selbst vernünftig handelt und nur weg schaut ist er nicht viel besser als seine Kollegen. Daher: egal wie, es passiert zu oft, die Polizei ist das Problem. Einzelne Polizisten, die wirklich in vernünftigen Dienststellen sitzen und ihren Job gut machen, meine ich damit ja offensichtlich nicht.
Wo macht er bitte dir Polizei schlecht? Er weißt nur darauf hin, dass man sich an die richtigen Stellen wenden soll innerhalb der Polizei.
Wenn und dass interne Kommunikation teilweise nicht funktionieren ist ein Thema, das er anschneidet, aber das ist nun mal eine berechtigte Kritik und kein "schlecht machen", wie du es nennst.
Nee, eben nicht, er lässt sich erst mal über ältere Polizisten aus und macht sich über die lustig, schon der Begriff "Bulle" ist seinerseits eine Beleidigung, also ein Fall für die online-Anzeige. Ja, konkrete Angriffsrichtung der Beleidigung alles schön und gut, aber ist halt on the edge. Kann man zwar noch gerade so machen, ist aber halt einfach keine coole Kritik, die wichtig ist, sondern billige aufheizende Polemik. :)
Okay, entschuldige. Es richtet sich hier nicht gegen Polizisten, die ihren Job gut machen. Es war der Versuch möglichst humoristisch mit einem Thema umzugehen, welches für viele bittere Realität ist-das einige Polizisten vergehen im Internet nicht ernst nehmen. Ich hab das etwas ausgeschmückt und mit einem fiktiven Charakter versetzt um vielleicht den ein oder anderen kurz zum schmunzeln zu bringen. Ich denke auch, dass die Mehrheit der Leser meine Intention durchaus verstanden haben.
Ich persönlich habe absolut keine vorbehalte Gegenüber einem einzelnen Polizisten. Circa 70-80% meiner Polizeibegegnungen waren tatsächlich positiv. Dem Gegenüber stehen aber eine Handvoll Begegnungen, die ich lieber nicht wiederholen würde oder die nicht für mich unangenehm waren, die ich aber persönlich erlebt habe und für unter aller Sau halte.
Und Altersdiskriminierung wollte ich damit wirklich nicht begehen. Die 62 waren wegen dem warten auf die Pension, schwarze Schafe gibt's in jedem Alter. Leider habe ich dieses "warten auf Pension" selbst schon erlebt, sozusagen.
Du projizierst da aber schon eine Menge rein, was in der Form gar nicht dort steht und "Bulle" als Beleidigung zu bezeichnen, ist auch anders wild :D
Er macht sich über inkompetente Polizisten lustig... und daran ist jetzt genau was problematisch? Gehörst du lieber zu den Leuten, die alle Probleme relativieren? Scheint nämlich so.
Nee, ich projiziere da keine Menge rein, eigentlich gar nichts, tbh. Was die Bezeichnung des Bullen als Beleidigung angeht, war die Rechtsprechung früher recht einschränkend, das war ganz klar eine Beleidigung. Eine Beleidigung ist die Kundgabe der eigenen Missachtung, das ist eigentlich recht simpel. Neuerdings ist die Rechtsprechung im Wandel, sie geht dazu über, nicht mehr auf die Bezeichnung als solche abzustellen, sondern eben, wie ich -wenn Du richtig gelesen hättest- schon sagte, auf die Angriffsrichtung. Wenn Du also zu einem Polizisten gehst und ihn als Bullen bezeichnest, dann ist das grundsätzlich eine notwehrfähige Handlung, sofern sie noch stattfindet. Dafür kannst Du also Bekanntschaft mit dem MES machen. Woher ich das alles weiß? Aus dem Jurastudium an der Universität, auch wenn's schon paar Tage her ist. ;)
Die Sachen, die von dir kommen und im ursprünglichen Kommentar nicht stehen sind also vom Himmel gefallen?
Wie problematisch diese Art der Rechtsprechung ist, ist natürlich eine ganz andere Frage...
Sollte vielleicht auch Teil des Eignungstest bei der Polizei sein, wie empfindlich man ist und wie leicht man Dinge persönlich nimmt, die gar nichts mit der eigenen Person zu tun haben.
Aber eingestellt wird heute sowieso sehr großzügig. Da braucht man sich über viele Dinge auch nicht zu wundern.
Schlussendlich sollte man an die Polizei doch höchste Ansprüche haben, ich denke da stimmst du mir zu. Um das weiterhin zu gewährleisten ist stetige Kritik sogar notwendig. Wegloben hilft da nicht.
Ja, was steht denn im ursprünglichen Kommentar nicht? Er will ja schon darauf hinaus, dass Dieter Dietrich alt ist und auf die Pension wartet. Wo habe ich da etwas reinprojiziert? Das steht wortwörtlich in dem ursprünglichen Kommentar, ergo lässt er sich über ältere Polizisten aus, oder nicht? Zu dem Thema "Bulle" hab ich ja gerade schon was gesagt.
Ist stimme Dir zu, Polizeiarbeit muss kritisch beäugt werden und einen Scherz muss man auch vertragen können, ich hab das auch mit dem Autor des Kommentars im Grunde schon geklärt.
Schon wieder liest du Dinge hinein, die dort nicht stehen...
Es geht um lokale Polizei, die für solche Fälle nicht ausgestattet ist und daran fehlendes Interesse hat (PS: Gründe können da sowieso vielfältig sein, schön dass du dich nur auf einen versteifen willst) oder nicht die Möglichkeit es effizient weiterzuleiten.
Er lässt sich nicht über ältere, sondern über inkompetente und uninteressierte Polizisten aus. Das auf das Alter zu reduzieren, ist deine persönliche Entscheidung.
Ja, und hast damit das von mir geschriebene ganz gut bestätigt...
Haben sie auch verdient
Ja sollte man aber bringen wird es eher wenig. Die die was zu entscheiden haben sind involviert.
"frau"
WTF 😳
[deleted]
Lol. Grad durch Zufall gesehen. Du hast glaub unter dem falschen kommentiert :D
[deleted]
Ja. Ich hab was im Kopf, dass das LKA in diesem Falle zuständig sein könnte, da es eventuell zur sicheren Klärung der Identität Zugriff auf Daten von Snapchat braucht. Und ich glaube wenn's dann international wird ist das Lka zuständig. Aber so genau bin ich da auch nicht drin. Ich weiß nur von einem Polizisten, dass die online-anzeigen anscheinend echt gut vorsortiert werden und dadurch verdammt viel (unnötige) Arbeit und Zeit spart.
[deleted]
Wie gesagt, da bin ich dann raus. Ich hab da was im Kopf, ich weiß es gibt Arbeitsgruppen für sowas und dass online-anzeigen schnell ankommen. Ob das am Ende die Kripo oder das LKA bearbeitet ist mir jucke. Hauptsache das passiert und zwar schnell 😋
Ist zwar nur Semantik, aber davon abgesehen ist man zwischen 11 und 16 keine Frau, sondern ein Mädchen.
Ich würde als Polizei per Fake Account melden und dann die Handschellen Klicken lassen.
Weiß nicht wie sehr ihr euch an eure Zeit mit 17 erinnert aber als stinknormaler 17 jähriger würde man 0 Interesse an nudes von U15 eher U16jährigen haben?? Damals waren alle jünger doch noch Kinder (was sie hier auch sind aber mir gehts um die Perspektive eines „normalen“ 17 jährigen)
Ich mit 17: "Ich mag Flugzeuge".
Und ja, ich entschuldige mich, dass ich mit 17 keine Züge gemocht habe....
Und jetzt mit 35 kennst du dich verdächtig gut mit dem Sexualstrafrecht Minderjähriger aus...
:D.
Ich bin von den 35 zum Glück weit weg. Aber aufgrund der halben Anonymität hier im Internet gehe ich gerne darauf ein:
Es begab sich vor einigen Jahren zwischen 2021 und 2024, in dieser Zeit war der §184b/c ganz anders formuliert. Die mindeststrafen waren maximal angezogen, politisch motiviert (und auch verständlich, aber handwerklich sehr schlecht umgesetzt).
Ich war damals in einer WhatsApp-gruppe meiner Firma. Dort war auch ein "Witzbold" unterwegs, nennen wir ihn Günter. Günter hat unter anderem zwei GIF-dateien in diese Gruppe geschickt, wirklich sehen tut man nichts, aber es war halt Laut Gerichtsinterpretation ein 7-jähriger der ein Tier fickt.
Long story short: irgendjemand hat das mitbekommen oder Günter hat mehr Dreck am Stecken gehabt (das weiß ich nicht, ich habe zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr dort gearbeitet) und die Polizei ermittelte die Empfänger dieser Datei. Das reichte aus für Durchsuchungsbeschlüsse, ich war einer davon.
Bei mir wurden tatsächlich eine niedrige einstellige Anzahl an solchen GIF-dateien auf dem Handy gefunden, alles aus WhatsApp (ich Depp hab natürlich mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet, weil ich Felsenfest davon überzeugt war unschuldig zu sein, auch auf Anraten meines Anwalts).
Dementsprechend war ich nicht unschuldig. Ich besaß zu dem Zeitpunkt Kinderpornografische Darstellung. Ich wurde verurteilt mit der absoluten mindeststrafe, da auch von der Polizei und dem Gericht festgestellt wurde, dass ich: nie danach gesucht habe, nie so Material angefordert habe, nie auf das Material in irgendeiner Form reagiert habe und sich auch sonst keinerlei Spuren von irgendetwas in die Richtung haben finden lassen. Natürlich komplett kooperiert, da ich überzeugt war, dass ich unschuldig bin. Außer die zwei Dateien von Günter sowie 1-2 andere, ähnliche Dateien aus Chats, das wurde gefunden und mir zu last gelegt.
Daher kommt mein relativ hohes Interesse aus diesem Bereich. Nach wie vor hab ich ein großes Ungerechtigkeitsgefühl gegenüber dieser Verurteilung, heutzutage bekommen Pädophile mit 300 oder mehr Bildern wieder eine geringere Strafe als ich damals. Denn bis heute Stelle ich mir die ehrliche Frage, in wie fern ich moralisch schuldig bin. Wer löscht regelmäßig alle unnötigen Bilder/Dateien aus dem Handy, die er mal irgendwann bekommen hat? Ich habe mir diese GIFs nicht wirklich angeschaut, ich habe drüber hinweggescrollt. Bin ich in der moralischen Pflicht Chatverläufe regelmäßig zu checken? Keine Ahnung. Bin ich moralisch schuldig?
Denn ja, rechtlich war ich absolut schuldig, keine Frage. Ich hätte darauf achten müssen, dass sich solche Dateien nicht speichern bei mir. Ich hätte damals WhatsApp nicht auf Auto -download setzen sollen. Ich hätte das vermutlich selbst anzeigen sollen (wobei ich ich auch nur ein GIF überhaupt wiedererkannt habe, kp ob ich die anderen überhaupt gesehen habe)... Am Ende ist man immer schlauer, ich habe gelernt, mein Handy ist komplett leer geräumt seit dem und ich Pass auf wie ein Schießhund.
Aber ich war zu der Zeit nicht der einzige, das ist der einzige "Trost". Hunderte wurden schwer verurteilt. Von Eltern die n ungünstiges Bild an die Familie Geschickt haben bis hin zu Lehrern, die einfach nur bei der Polizei eine Anzeige machen wollten weil Nacktbilder ein/e Schüler/in in der Klassengruppe gepostet wurden und die Lehrerin da mit drin war. Aber Bild auf Handy=Besitz. Egal wieso, weshalb oder warum. Das war völlig irrelevant. Heutzutage, da bin ich mir sicher, hätte man das Verfahren nach der Sichtung eingestellt wegen geringfügigkeit. Ging damals nicht.
Um dich zu beruhigen. Seit ich volljährig bin habe ich nicht ein einziges mal sexuellen Kontakt, weder online noch offline, zu einem minderjährigen gehabt. Ich habe keine Neigungen in die Richtung. Ich nehme nämlich an, dass du darauf anspielen wolltest.
Das macht mich wütend. Also gut dass es nicht mehr zwingend so ist, aber wtf. Ich glaub ich hab davon damals sogar am Rande was mitbekommen (bzgl Lehrern/Eltern die plötzlich dann auch angezeigt wurden, obwohl Blödsinn). D.h. du bist dann jetzt auch verurteilter Sexualstraftäter und durftest z.b. nicht in Kitas arbeiten? Nicht dass du das wollen würdest, aber so theoretisch? Erweitertes Führungszeugnis blabliblupp?
Exakt. Damals, 2021 wurde das Gesetz aufgrund diverser Vorfälle massiv verschärft. Versteh mich nicht falsch, an sich war das ein absolut notwendiger Schritt. Siehe Fälle wie Edathy die komplett Straffrei geblieben sind obwohl ich ihnen moralische Schuld unterstellen würde.
Jedoch war das handwerklich sehr schlecht gemacht. Denn es gab keine wirklich mildernden Umstände mehr. Heißt: du hast eine Kinderpornographische Darstellung auf dem Handy= 1 Jahr Freiheitsstrafe. Selbst wenn du diese Datei zugesendet bekommen hast und damit zur Polizei gegangen bist um eine Anzeige aufzugeben=1 Jahr Freiheitsstrafe. Völlig hirnverbrannt.
Das Gesetz wurde 2024 auf den Akten Stand zurück gebracht, lediglich die Maximalstrafe blieb dann bei 10 Jahren (anstatt 5 glaube ich).
Ich persönlich wurde für jede Datei, die ich besessen habe zu 1 Jahr verurteilt. Aus den 3-5 Bildern wurde dann eine gesamtfreiheitsstrafe von leicht über einem Jahr festgelegt (ich weiß natürlich wie viel es waren, möchte nicht zu sehr ins Detail gehen wegen identifizierbarkeit 😅). Daher wurde ich eines Verbrechens verurteilt (mindeststrafe 1 Jahr, Verurteilung über 1 Jahr) und bin jetzt verurteilter Sexualstraftäter bis das wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. So lange darf ich nicht mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Zum Glück schränkt mich das im Alltag momentan 0,0 ein. (Noch) Keine eigenen Kinder und die Arbeit hat nichts damit zu tun. Ich bin in meinem Umfeld damit auch sehr ehrlich umgegangen, daher kann es keiner "Rausfinden" und irgendeinen bullshit verbreiten. Das Stigma, welches mit so einer Verurteilung daher kommt ist natürlich nochmal ein ganz anderes Thema. Und es hat in der Zeit echt viele "unschuldige", also nicht-pädophile ohne böse Absichten getroffen. Schuldig laut Gesetz waren alle, ohne Frage.
Das ist eine Verurteilung, diese ist im Führungszeugnis natürlich drin. Ebenso bringt so eine Verurteilung natürlich auch eine Bewährungszeit mit sich, in dieser kann man für jede Kleinigkeit in den Knast wandern.
Wahrlich eine Erfahrung auf die ich verzichten hätte können. Eine Erfahrung, die ich nach wie vor für unnötig halte. Auch wenn ich mich rechtlich falsch verhalten habe, es hätte auch wirklich ein Strafbefehl gereicht.
Aber props an den Polizisten, der als Zeuge ausgesagt hat und von sich aus bei jeder Frage seinen Satz beendet hat mit "das ist sehr untypisch, normalerweise haben Straftäter viel mehr Bilder/Suchanfragen/was auch immer". An sich war das auch ein schlechter Witz die Verhandlung. Das war ne Sache von ein paar Minuten gefühlt (ka. 30 min max). Fakten auf den Tisch. Angeklagter hat keine Absicht, Angeklagter hat nichts gesucht, Angeklagter zeigt kein typisches Verhalten, Angeklagter räumt Besitz ein, Angeklagter hat kooperiert. Staatsanwaltschaft fordert Bewährung. Anwalt fordert Bewährung+1 Jahr kombiniertes Strafmaß. Am Ende wirds ein Jahr und ein paar Monate. Hätte man sich auch wirklich sparen können, juristisch war der Fall so glasklar, dem zeugen, dem Richter sowie der Staatsanwaltschaft konnte man ansehen, dass die das für völlig behindert gehalten haben. Aber natürlich hatte ich noch das Glück dann einen Schöffen an seinem ersten Tag zu erwischen, der seine Lage so übertrieben hat, dass der Richter dem Schöffen vor allen einen Maulkorb verpasst hat.
Insgesamt einfach ein Fiebertraum. Denkt einfach dran: zwischen 2021 und 2024 gab's da einige Verurteilungen die wirklich heftig waren. Nicht jeder, der wegen KiPo verurteilt wurde ist auch Pädophil oder würde sich nur im Traum an Kindern vergehen. Manchmal war man einfach zur Falschen Zeit am falschen Ort (oder der falschen Firma). Zum Glück ist es so, dass man in Deutschland auch sexualstraftaten aus dem Führungszeugnis austragen kann nach gewisser Zeit. Bei mir heißt das: wenn ich mal Kinder bekomme bin ich zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich wieder "clean" und darf mich dann auch wieder uneingeschränkt dahingehend engagieren, wenn ich dass dann wollen würde.
Wobei ich das eigentlich falsch finde, dass sowas komplett getilgt wird. Also, gut dir dich, versteh mich falsch.
Aber wenn ich mich als tatsächlicher Pädokromineller mal 7 oder 10 (wie lang wars noch gleich?) Jahre nicht erwischen lasse, sollte ich trotzdem noch nicht mit Kindern arbeiten dürfen.
Also not gonna lie, mir gefällt das in meiner aktuellen Situation echt gut. Ich verstehe aber genau was du meinst. Ich vermute, dass hier kein Handlungsbedarf vorliegt, da kein pädokrimineller 10 Jahre unterm Radar bleibt wenn er keine Therapie macht. Wenn er Therapie macht und damit umgehen kann, gibt es wieder keinen Grund ihn davon komplett auszuschließen. Und wenn wir mal von Bildern absehen und wirklich bei Kindesvergewaltigung landen, dann sind das auch glaub ich 20 Jahre.
Generell soll unser System ja auf Rehabilitation ausgelegt sein. Das unterstütze ich generell.
Bei Pädophilie/pädokriminellen ist das ganze ein fucking rabbithole. Vorweg: hättest du mich vor 10 Jahren gefragt, wäre meine Antwort klar gewesen: Pädophil=Schwanz abschneiden, Thema erledigt. Heute betrachte ich die Sache weitaus differenzierter.
1: Gesellschaft. Wir als Gesellschaft müssen verstehen, dass Pädophilie eine angeborene Neigung ist und betroffene nichts dafür können. Allerdings ist das Stigma riesig, betroffene werden momentan überall aktiv für ihre Neigung verurteilt, also gesellschaftlich, ohne dass diese überhaupt etwas verwerfliches getan hätten.
2: Pädophile≠Pädokrimineller Ich bin ein Pädokrimineller obwohl ich nicht Pädophil bin. Und nicht jeder Pädophile wird kriminell. (Okay, ich bin ein Sonderfall, der so in dieser Auswirkung nur 2,5 Jahre möglich war. Würde ich mal Glück nennen)
3: egal wer sich an Kindern vergeht, es ist eine Straftat, oft ein Verbrechen und das ist absolut richtig so. Die Strafen hierfür müssen hart sein und die Strafverfolgung gnadenlos.
4: Pädophilie lässt sich Therapieren. Also die Neigung wird nie weg gehen. Es ist wie mit schwulen die man früher in umerziehungslager gesteckt hat (und teilweise auch heute noch). Aber Betroffene können lernen damit umzugehen. Stigmatisieren wir betroffene aber ein Leben lang geben wir ihnen nie die Chance auf Resozialisierung.
5: die meisten Straftaten in diesem Bereich passieren im privaten Umfeld. Also wenn wir Kindesvergewaltigungen betrachten sind es oft nahe verwandte oder bekannte, selten wirklich fremde.
Dieses Gesamtbild (wirklich sehr kurz heruntergebrochen) führt dazu, dass ich da keine wirklich gute Lösung kenne.
Wer Pädophil ist, wird es ein Leben lang sein. Wenn wir aber ein Leben lang stigmatisieren verfehlen wir das Ziel der Resozialisierung. Momentan sind wir als Gesellschaft mit dran schuld, dass sich Menschen mit diesen Neigungen nicht frühzeitig Hilfe suchen, da wir sie bereits vorher in eine Ecke getrieben haben, gesellschaftlich betrachtet.
Daraus ziehe ich folgende Schlüsse: die Gesetze und strafen sind richtig. Hilfsangebote muss es Niederschwellig geben. Eine Vorverurteilung müssen wir als Gesellschaft einstellen. Und ich denke, wer sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, sollte die Löschungsfristen ebenso bekommen sie jeder andere-mit einer Ausnahme. Einem lebenslangen Eintrag im Bundeszentralregister, nicht öffentlich einsehbar, nicht im Führungszeugnis auffindbar aber mit lebenslangem Berufsverbot. So wäre Arbeit im Verein des eigenen Kindes noch möglich, die Gefahr für Übergriffe sehr überschaubar. Aber dann muss man wieder Differenzen: was ist mit 17- jährigen die nudes ihrer 17-jahrigen Freundin haben? Das ist keine Pädophilie, aber es ist pädokriminell... Sollte der dann auch ein lebenslanges Berufsverbot bekommen?
Keine Ahnung. Es ist ein scheiß Thema. Ich weiß nicht, wie man es richtig Lösen kann. Jedes vergehen an einem Kind ist abartig. Eigentlich kann das nicht "zu hart" bestraft werden. Auf der anderen Seite steht halt aber, dass wir eine Resozialisierung wollen und Täter haben, die irgendwie auch Opfer ihrer selbst sind und sich vor sich selbst ekeln.
Tbh: ich bin froh, dass ich die Probleme nicht habe. Ich hab genug andere Probleme, die Verurteilung war scheiße aber nach damaligem Recht absolut gerechtfertigt und ich verabschiede mich mit den Gedankenanstößen ins Bett. Keine Ahnung was richtig ist am Ende. Aber ich glaube die aktuelle Lösung ist gar nicht so falsch. Mehr Therapieangebote und weniger Vorverurteilung und wir haben am Ende vielleicht weniger Übergriffe. Denn das ist klar und deutlich das oberste Ziel.
Also ich glaube schon, dass ich relativ problemlos pädophilen Content über 10 Jahre hinweg konsumieren könnte, ohne erwischt zu werden. Vergewaltiger werden teilweise länger nicht erwischt. Und bei CP hat man's im Grunde selbst in der Hand. Gerade wenn man bereits erwischt wurde, lernt man ja auch, wie man erwischt wurde und was man nächstes Mal anders machen kann. Man wird wahrscheinlich nicht so schnell wieder unvorsichtig. Oder man beschränkt sich halt auf Fantasien.
Natürlich können Pädophile nichts für ihre Neigung. Mir geht es auch nicht um Verurteilung. Ich geh in den Punkt sogar noch viel weiter, das "Schuld"-Konzept finde ich allgemein fraglich. Aber es geht halt um den Schutz Dritter.
Und auch bei erfolgter Therapie, sehe ich hier Handlungsbedarf. Einen Trockenen Alkoholiker würde man ja auch nicht empfehlen in einer Kneipe zu arbeiten, wo er die ganze Zeit in Versuchung geführt wird. Soll er machen dürfen, weil er im Zweifel dann nur sich selbst schadet. Aber das ist bei Pädophilen ja anders. Frust etc stauen ja auch über längere Zeit an. Also nur weil es z.B. vielleicht das halbe Jahr Probezeit geklappt hat, muss es nicht so bleiben.
Berufsverbote müssten nach individueller Prüfung getroffen werden. Wie es ja z.b. bei Sicherheitsverwahrung auch gemacht wird.
Natürlich ist ein 17 Jähriger der Bilder seiner gleichaltrigen oder von mir aus auch 3 Jahre jüngeren Freundin teilt, nicht pädophil. Die Diagnose kann ja auch erst ab einem Gewissen Alter gestellt werden. Ich würde das auch im Recht reflektieren wollen. Also im Wortlaut nicht "Wer....", sondern "ein Erwachsener, der...."
Kommt drauf an. Unter 14 immer, danach wird es zur Grauzone:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/
In dem Text fehlt, dass man unter 14 Jahren nicht strafmündig ist.
Tldr: ja. Das ist strafbar.
Long:
Unter 14 Jahren ist jede sexuelle Handlung illegal. Die Anzeige zielt auch auf 11,12,13 jährige ab.
Schauen wir dafür in §176a Absatz 1 Satz 3 StGB.
Kinder= Menschen unter 14 Jahren. Der Versuch ist Strafbar. Alleine das veröffentlichen dieses Beitrages ohne irgendwas zu verwirklichen ist bereits strafbar.
Ist der Schreiber dieser Anzeige jetzt natürlich selbst u14 kann er hierfür strafrechtlich nicht belangt werden. Es kommt im maximum zu einen "du, du, du!" Durch die Polizei und fertig.
Generell:
Sobald das Bild des minderjährigen (unter 18), selbst mit Einverständnis des minderjährigen, auch nur kurz lokal auf dem Endgerät des Empfängers gespeichert wird= Besitz von Kinder/Jugendpornografischen Inhalten (§184b/c StGB).
Selbst das "beziehen" solcher Inhalte, also KiPo oder JuPo ist strafbar, ebenfalls §184b/c StGB.
Heißt: das, was du da hochgeladen hast, ist verboten. Also nicht dein Beitrag. Der ist okay. Aber die Aufforderung ihm nudes zu schicken ist Strafbar.
Zeig es bitte an. Online-Anzeigen gehen schnell, Snapchat speichert Daten und arbeitet mit der Polizei zusammen. Danke!
Zum allgemeinen:
Ab 14 darf jeder mit jedem sex haben, der über 14 ist. Ja. Auch mit Günter (65). Theoretisch. Praktisch gibt es sehr viele Hindernisse und in 99,9% der Fälle würde die Konstellation 14+65 auf ein ausnutzen der unreife hinauslaufen.
Ab 16 wird es unproblematischer. Hier sind Jugendliche tatsächlich relativ frei in ihrer Partnerwahl. Aber auch hier sind minderjährige noch stark geschützt durch das Gesetz, Günter (65) würde höchstwahrscheinlich früher oder später auf die Fresse fliegen damit. Bilder austauschen ist auch da nicht, wie wir oben festgestellt haben.
Bleibt: ab 18 darf jeder machen was er will, Günter (65) sollte sich also lieber an 18+ halten.
Edit: typo
Dass 14+65 in 99,9% der Fälle dann trotzdem strafbar wäre ist falsch, denn es gibt kein „ausnutzen der Unreife“ wie du es schreibst, sondern per Gesetz nur „das ausnutzen einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung“. Juristisch zeigen hier die Erfahrungen aus bisherigen Urteilen dass von einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung nur dann ausgegangen werden kann, wenn das Kind eine geistige Behinderung hat oder ein Gutachter dem Kind eine schwere Entwicklungsverzögerung diagnostiziert, was in weniger als 5% der Fälle tatsächlich passiert.
Vielen Dank für die Ergänzung. Die Formulierung "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" war mir entfallen, diese habe ich damit tatsächlich gemeint. Der Text war als nicht-Jurist tatsächlich aus'm Kopf geschrieben, daher das umgangssprachliche.
Das, was du schreibst erschreckt mich allerdings. Hast du dafür irgendwie Quellen?
Also tbh-ich war davon ausgegangen, dass die Rechtssprechung so aussieht wie geschildert, so wurde mir das vermittelt (keine Ahnung. So in Schulprogrammen zum Beispiel). Ich habe keinen objektiven Grund an deinen Ausführungen zu zweifeln. Allerdings subjektiv wünsche ich mir irgendwie, dass das nicht so ist 😅
Auf die Schnelle habe ich zwar keinen Link da, aber die Prozentzahlen lassen sich auch gut herleiten, wenn man bedenkt, dass das Schutzalter ja nicht „umsonst“ bei 14 liegt. Es liegt deshalb bei 14, weil der Gesetzgeber ab da dem größten Teil derer dann auch eine sexuelle Selbstbestimmung unterstellt. Hätten (um beispielhaft deine Zahl zu nutzen) 99,9% in dem Alter keine sexuelle Selbstbestimmung, dann läge das Schutzalter logischerweise auch nicht bei 14 sondern weit höher. Ein paar kurze Recherchen ergaben, dass der Anteil der jugendlichen, welche eine Entwicklungsstörung haben, nur im niedrigen Prozentbereich liegt. Allein die kommen ja für eine fehlende sexuelle Selbstbestimmung in Frage, da der Gesetzgeber ja zurecht davon ausgeht, dass ein normal entwickeltes Kind mit 14 auch eine vollständige sexuelle Selbstbestimmung hat, weshalb eben auch das Schutzalter auf 14 festgelegt wurde.
Danke, die Begründung macht Sinn. Ich weiß ehrlich nicht, was ich davon halten soll, dass 65+14 tatsächlich so einfach möglich sind in DE...
Naja, es ist ja nicht „nur“ DE. Das gilt ja praktisch in der gesamten EU. In manchen wenigen Ländern sogar ab 12 schon. Die Wikipedia hat in dem Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter da auch eine gute Übersicht dazu.
Wenn ich schreibe, dass ich nicht weiß, ich ich das für gut befinde, meine ich das tatsächlich auch so. Ich weiß es wirklich nicht. Wenn du's verbietest wird's interessanter. Wenn dus erlaubst macht es das Pädophilen einfacher. Ich weiß es nicht. Es wird einen Grund gegeben, warum es so ist wie es ist. Und ja, dass das in vielen Ländern so ist, weiß ich 😅
Naja, dass es dann „Pädos einfacher“ ist, würde ich nicht so sagen. Ich erinnere mich daran, mal von einer Kriminalstatistik gelesen zu haben, dass der absolut größte Teil der Pädos (irgendwas über 80 oder 90%) sich auf Kinder unter 6 Jahren fokussiert. Ob das Schutzalter dann nun bei 12; 14; oder 16 liegt, ändert dann ja juristisch für die nichts.
Wie gesagt, so tief bin ich in dem Thema nicht drin. Das ist eine Frage die ich mir stelle. Wenn deine informationen zutreffend sind ist eine Anpassung vermutlich nicht notwendig. Und dass unter 6 Jahren absolut außer Frage steht ist klar. Wenn die Zahlen stimmen, dann ist es in diesem Fall möglicherweise tatsächlich ein gleichaltriger.
Könnte sein, dass es ein gleichaltriger ist; trotzdem hoffe ich, dass der Ersteller dieses Threads das trotzdem bei der Polizei angezeigt hat.
Also soweit ich weiß ist es illegal wenn ein über 18 jähriger mit einem minderjährigen Sex hat
Nein, das stimmt nicht.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle
Vereinfacht gesagt: ab 14 darf man sex mit jedem über 14 haben.
Zwischen 14 und 18 gibts n paar Sonderregeln zu beachten. Hauptsächlich aber Prostitution und sowas.
Unter 14 ist immer verboten, kann aber unter sehr engen Rahmenbedingungen Straffrei bleiben.
Heißt: wenn dich ein 14-jähriger Mensch am Bahnhof sieht und fragt ob Sex mit ihr/ihm haben möchtest wäre daran erstmal Strafrechtlich nichts illegal und du dürftest das Angebot annehmen. Wie gesagt: rein rechtlich.
Das ist ziemlich offensichtlich der Versuch, jemandem auf einfache Art und Weise zu schädigen. Unabhängig davon: eine Anzeige (online) ist absolut sinnvoll, aber man müsste hier mal hinterfragen, ob jemand wirklich so saudämlich sein kann, mit nachverfolgbaren Daten einen Straftatbestand kundzumachen...
Auf jeden Fall hört da jedes Grundverständnis und jeder Spaß auf - nicht umsonst ist sowas mittlerweile klar als Straftat definiert
Zwischen 14-17 ist das so eine grauzone, ist der vermeintliche täter da mental auf dem selben level und es gibt kein zwang dann kann ggf abgesehen werden bei vermeintlichen opfern unter 14, ist das nicht der fall dann ja. Es sei denn die person ist selbst unter 14 und nicht maßgeblich reifer
Nein.
Zwischen 14 und 16 darf der über 21 jährige die Sexuelle "unreife" nur nicht ausnutzen.
Sexuelle Darstellungen (also auch nudes) fallen immer unter §184b/c StGB. Aka strafbar.
Bilder von Kindern anzufordern, wie hier, ist strafbar nach §176a StGB.
Wenn beide unter 14 sind, sind sexuelle Handlungen beiden verboten. Aber sie sind halt beide nicht strafmündig. Über 14 und unter 14 ist immer sexueller Missbrauch von Kindern. Selbst wenn A gestern 14 geworden ist und B morgen 14 wird. In solch einem Fall kann lediglich von einer Strafe abgesehen werden. Strafbar bleibt's trotzdem.
Edit: typo.
Bezog mich auf StGB § 176 (2) mit meinem kommentar
StGB §176a (2) in kombi mit StGB §176a (1) 3. meint glaub ich was anderes, da geht es göaub ich eher um verabredung zur vorführung pornografischer inhalte vor kindern…
Schonmal schwierig, nicht jedes nacktbild ist pornographisch und sexuell aufreizend, eltern machrn sich da nicht §184a schuldig wenn irgendwo noch bilder der nackten kinder ausm strandurlaub der 90er im familienalbum rumkleben, sehr wohl aber wenn sie das kleinkind entsprechend posieren.
Davon ab wurden §184b/c entschärft, da es für den lehrberuf eine grauzone bedarf um opferschutz umzusetzen, das mindeststrafmaß wurde soweit runtergesetzt dass staatsanwälte verfahren gegen lehrer fallen lassen können, wenn sie zb beweise anpnym an die polizei weitergeben um so auseinandersetzungen der opfer mit ihren eltern zu vermeiden.
Und letztlich wäre der Bezug kinderpornografischer medien(ob nudes darunter fallen oder nicht hängt wohl davon ab ob die nacktbilder pornografischer natur sind oder nicht) zb nach §184b (1) 4. nur dann strafbar wenn er den zweck von §184 (1) 1., 2., oder 3. dient.
Inwieweit die von dir genannten paragraphen auf das hier dargestellte erfragen zutreffen könntest du gern auch mit genauerer Zitation belegen. Imho gibt es da lücken die auch altersgerecht geschlossen gehören…
Das jugendliche sich untereinander nudes zuschicken ist jedenfalls nicht perse strafbar und die paragraphrn die du snführst betreffen irgendwie nicht das erfragen sondern mehr das vorführen und erstellen, falls es dort nicht andere paragraphen gibt hat das gesetz hier wohl eine kritische lücke
Imho könnte man die schließen in dem man endlich die lächerliche differenzierung zwischen sexuellen handlungen mit und ohne berührung aufgibt, dann wäre das anfragen allein schon nach StGB 176 (1) 1. strafbar da es durchaus als sexuelle handlung verstanden werden könnte, die unterscheidung ist auch bei §184 i eher wenig zielführend…
Vorführungen zu kinderpornografischen Inhalten sind nochmal wo anders geregelt (da müsste ich jetzt auch nachschauen. Der 176a bezieht sich m.M.n. genau darauf:
https://www.die-anwalts-kanzlei.de/sexualstrafrecht/vorwurf-176a-stgb-sexueller-missbrauch-von-kindern-ohne-koerperkontakt/
Also ich halte alleine das Gesuch an 11-13 jährige für strafbar nach dem Paragraph.
Das is hier aber kein privater chat sondern ein öffentlicher foreneintrag…
Hier der wortlaut von 176a:
176a(1) 3. ist hier ja fraglich weil kein bestimmtes kind angesprochen wird, das passiert dann ja erst im snapchat…und wenn der „täter“ selbst keine 13 ist, oder im geist keine 13 ist und körperlich keine 17, kann da ja durchaus nicht mit unwissen sondern mit unverständlichkeit argumentiert ein zweifel etabliert werden, worauf ich eben mit meinem initialen hinweis auf 176 (2)aufmerksam machen wollte.
Zu meiner schulzeit fand ich es absurd, das man mit 14 pornos drehen durfte solang die eltern zustimmen, die pornos dann aber selbst und andere nicht schauen durften… macht halt null sinn das erlaubt zu lassen, seitdem hat sich einiges geändert, weniger absurd wurd es aber nicht, wenn strg f ne bessere torrent killer quote hat als die zuständige soko, und dazu noch namenslisten liefern kann die exponentiell länger als die der polizei sind während ne lehrerin die einer schülerin die vernehmung durch polizei mit einverständnis der eltern ersparen wollte um ihren job bangen muss weil sie der polizei beweise fürs mobbing mit revengeporn liefert…
Man kann das halt nicht sagen bevors angezeigt ermittelt vom staatsanwalt einem richter zur bewertung vorgetragen wurd, und ja da is auch 176(2) dann relevant, weil eben nicht jedes nude pornografisch ist und der aufgeklärte geschützte austausch zwischen jugendlichen zum sicheren erforschen ihrer sexualität ja eben nuchtnur gewollt sondern auch bestes schutzmittel vor dunkelziffern bei sexuellen übergriffen ist.
Ja. Korrekt. Der Chat war ja auch ein Beispiel, in dem das zu tragen kommen kann.
Hier gibt es die Aufforderung an Minderjährige mitsamt einem Kontakt an den man nudes schicken soll.
Heißt: es wird auf Kinder (11-13 Jahre) eingewirkt mit dem Ziel nudes zu erhalten. Das ist meiner Meinung nach 176a StGB.
Aber hey. Ibka. Das macht hoffentlich demnächst die Staatsanwaltschaft, die wird das dann wissen 😅
Da ist ja eher das groomen per chat gemeint, bei ner einfachen frage in einem öffentlichen forum wird ja nicht auf ein spezifisches kind mit nachdruck gewirkt, man richtet sich ja ohne jeden manipulationsversuch an die breite öffentlichkeit.
Anzeigenswert auf jeden fall keine frage, aber ob das von erfolg gekrönt ist grad wenns so ein halbstarkes wicht war was die agb von gute frage ignoriert doch eher auszuschließen.
Und 176a hat immernoch 3 absätze mit teilweise 3 punkten, meinst du „entsprechende reden“ aus (1) 3.? Dagegen stünde halt „ein kind“ was spezifisch genau die persönliche individuelle ansprache impliziert und eben nicht die öffentliche ansprache einer nicht spezifischen gruppe…
Imho wieder eine lücke und imho eine lücke mit der für eine chatkontrolle argumentiert werden kann mit der sehr schnell sehr ekelige überwachung betrieben werden kann von bad actors.
Das ganze hat ja auch einen größeren kontext der mit elterlicher fürsorgepflicht zu tuen hat.
Mmn ist das alles auch ziemlich einfach auf die sonderregelungen für den onlineverlag zurück zu führen die damals mit der „unmachbarkeit“ vom n moderation durchgesetzt wurden und heute durch“privatdatenbedenken“ verteidigt werden.
Für onlineverlagsplattformen ist die bereitstellung von kinderpornografie nicht illegal bis der content von usern gemeldet wird und der anbieter nicht zeitangrmessen reagiert, aber um entsprechenden content nach netz dg zu melden muss man ihn gesehen haben und damit ist man schon in besitz davon da helfen änderungen bei der einordnung von gestreamten content als vervielfachung selbst bei strikt temporärer „zwischenspeicherung“ dann auch nicht…
Absolut absurd, cp auf yt ist nicht illegal bis unbezahlte user den mit zeitstempel melden und damit beweisen dass sie sich strafbar gemacht haben, die plattform die derlei fragen wie da oben veröffentlucht ist fein raus sobald die gemeldete frage gelöscht wird und damit keinerlei gerichtsfester beweis mehr besteht….
Der absolute pflickenteppich der legislative einfach
Also das übersteigt meine (nicht vorhandene) Fachkompetenz dann schon.
Ein Punkt, da kann ich ganz klar zustimmen: anzeigewürdig ist das. Selbst wenn das nicht zu einem Verfahren kommt, gibt's damit evtl. Die Chance auf ne Gefährderansprache durch die Polizei, einen Schuss vor den bug und wenn sich herausstellen sollte, dass es sich tatsächlich um einen älteren handelt, dann ist das vielleicht schon Ausschlag genug, damit der sich Hilfe sucht/angeboten bekommt und nicht zum wirklichen Täter wird.
Wahrscheinlich Rufmord.
Guter Einwand
"Frau"
also ich dachte eine frau wäre erst ab dem alter 18-25 ?
Mit 11 ist man keine Frau.
Selbst wenn er das hexadezimale Zahlensystem meinen würde, wäre 11 noch zu jung.
"Frau" zwischen 11 und 16 ist crazy
Unter 14 ist illegal
Ist Kinderprno. Wer auch immer das empfängt macht sich wegen Besitz Ped0krimineller inhalte Strafbar. Und vermutlich die Senderin ebenfalls, wegen Verbreitung. Rein Theoretisch.
Ja, ist es. Ab 14 darf man, vorher nicht.
Nein, auch ab 14 darf man keine Nudes versenden.
Einvernehmliche sexuelle Handlungen (worunter mit ziemlicher Sicherheit auch der Austausch pornographischer Schriften (aka Nudes) gehört) unter Gleichaltrigen sind - soweit ich weiß - erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland ab 14, wobei es – zu Recht – in jüngerer Zeit verschärft wurde, sobald auch nur der Hauch einer Abhängigkeit oder Gegenleistung im Spiel ist.
Just die Verbreitung und Konsum von Pornographie fällt allerdings nicht darunter, was es früher (vor der Verschärfung) möglich machte, dass ein sechzehnjäher den Porno, an dem er mitwirkte, nicht sehen durfte.
Wobei mir nicht bekannt ist, dass 16 jährige, die sich gegenseitig nudes schicken, dafür mal verknackt worden sind.
ist ja auch nicht illegal.
Nein, das stimmt nicht https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht/
Nicht ganz richtig... Tabelle etwas weiter unten ist teilweise seltsam überspezifisch aber meines Wissens korrekte Darstellung der aktuellen Rechtslage. https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle Wer über die Rechtslage diskutieren möchte, möge das aber bitte nicht mit mir tun, ich liefere nur die Information.
https://i.redd.it/ytrlgphprx9g1.gif
ER POSTET FAKTEN DIE WIR NICHT MÖGEN ER IST EINE HEXE
[deleted]
Tatsächlich wäre das zugänglich machen von Kinder bzw. Jugendpornografischen Inhalten im Sinne des §184 b/c.
Da man mit 16 strafmündig ist, ist das Versenden eigener nudes eine Straftat.
Aber: theorie und Praxis. Bei minderjährigen, die eigene nudes verschicken, wird sowas generell nicht verfolgt. Ich vermute offiziell Einstellungsgründe wie geringfügigkeit. Ich weiß es aber tatsächlich nicht, weshalb das offiziell nicht verfolgt wird. Theoretisch strafbar ist es.