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Im Frankfurter Petunienweg parken Autos trotz Verbot. Ein Anwohner fordert Konsequenzen. Doch die Stadt priorisiert andere Problemzonen.
Im Petunienweg am Frankfurter Berg wohnt ein Anwohner schon seit mehr als 20 Jahren. Er ärgert sich, dass dort Autos parken. Denn der Petunienweg ist ein verkehrsberuhigter Bereich.
Und in einem verkehrsberuhigten Bereich darf kein Auto parken. Man darf mal kurz halten, um etwas ein- oder auszuladen, aber eben nicht länger stehen bleiben. So soll das sein in einer Spielstraße, wie der verkehrsberuhigte Bereich landläufig heißt. Weil es aber nicht so ist, macht der Anwohner Fotos und Videos.
Hier noch mal die Regel, die das Verkehrszeichen 325 mit sich bringt, für alle zum Mitlesen: „Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.“
Anwohner am Frankfurter Berg wendet sich an Stadt – ohne Erfolg

Die Fotos und Videos schickt er an die Stadt Frankfurt, also das zuständige Straßenverkehrsamt und ihre städtische Verkehrspolizei. Die soll nun kommen und Knöllchen verteilen, meint er, vielleicht auch abschleppen lassen, zumindest das Parken unterbinden.
„Ich habe keine Lust mehr, der Stadt auf die Füße zu treten, ich habe keine Lust mehr, für die Stadt den gelegentlichen Hilfspolizisten zu spielen, ich habe keine Lust mehr, überall auf taube Ohren zu stoßen“, schreibt er, und man merkt: Da hat sich was angestaut. „Ich überlege ernsthaft, aus Frankfurt wegzuziehen.“
Nun ist Frankfurt eine schöne Stadt, und der Petunienweg ist eine schöne Spielstraße, da sollte man sich das Wegziehen genau überlegen. Der Petunienweg ist auch sehr breit.
Genau 5,75 Meter, teilt das Straßenverkehrsamt auf Anfrage mit. Breit genug also, damit Menschen zu Fuß durchkommen, dazu Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit Koffern und sogar spielende Kinder mit dem Fußball. Selbst, wenn dort ein Auto steht.
Stadt Frankfurt äußert sich nach Kritik
Warum kommt die Stadt nun nicht täglich, um den Straßenrand von Autos freizuhalten? Ingmar Bolle, der stellvertretende Leiter des Straßenverkehrsamts, hat eine Antwort. Es gelte das Opportunitätsprinzip, sagt er. Das heißt übersetzt, eine Behörde kann selbst entscheiden, wo Autos wirklich schlimm falsch parken, so dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen akut gefährdet sind, und wo Autos nicht ganz so schlimm falsch parken, wo also noch genug Platz ist.
Das klingt nun erst mal komisch: keine gleichen Strafen für alle? Nein.
Das Straßenverkehrsamt dürfe eine solche Gewichtung eigenständig vornehmen, führt Bolle aus. Der Petunienweg sei nun einmal „ganz sicher keine Örtlichkeit, wo die städtische Verkehrspolizei täglich ob der besonderen Schwere von Tat und Gefahr vorbeifährt – da sind andere Örtlichkeiten und Beschwerdelagen deutlich wichtiger“.
Denn auch andernorts wird in Frankfurt nicht korrekt geparkt. Man denke nur an die Marienberger Straße in Sossenheim, wo die Verkehrspolizei nun das Gehwegparken ahndet, das seit Jahrzehnten geduldet war, wie in anderen Stadtteilen auch. Frankfurt verlangt für zulässiges Gehwegparken eine Rest-Gehwegbreite von 2,20 Meter, mindestens aber 1,50 Meter, damit Menschen noch am Auto vorbeikommen.
Weihnachtsbotschaft: gelassener Umgang
So viel Platz gibt es im Petunienweg am Frankfurter Berg allemal. Und vielleicht ist die Botschaft in der Weihnachtszeit, dass sich alle mal die Hand reichen sollten und gelassen miteinander umgehen: die Autofahrer:innen, die genug Platz lassen, und die Menschen zu Fuß, die zwar nicht die ganze Spielstraße für sich alleine haben, dafür aber doch zumindest einen ordentlichen Teil davon.