Zitat: „Das heißt übersetzt, eine Behörde kann selbst entscheiden, wo Autos wirklich schlimm falsch parken, so dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen akut gefährdet sind, und wo Autos nicht ganz so schlimm falsch parken, wo also noch genug Platz ist.“

  • Das heißt übersetzt, eine Behörde kann selbst entscheiden, wo Autos wirklich schlimm falsch parken, [...], und wo Autos nicht ganz so schlimm falsch parken, [...].

    Nein, kann sie nicht. Das pflichtgemäße Ermessen ist auszuüben, nicht "selbst zu entscheiden".

    Das hat das BVerwG im Fall zum Bremer Gehwegparken auch noch mal bestätigt. Die Kommune *muss* tätig werden, darf aber aufgrund der knappen Personalresourcen priorisieren. Die Priorisierung ist aber auch kein Freifahrtschein, denn die Behörde muss dann eben auch an ihrem Resourcenengpass arbeiten.

    Ganz ehrlich, wenn der Menschenkontakt nicht wäre, würde ich das ein paar Jahre machen falls ich mal burn-out in meinem Bürojob hätte (der ein Vielfaches von dem Gehalt da zahlt).

    Durch die Stadt laufen und Regelverstöße dokumentieren freut jedes Autistenhirn. Aber wie gesagt, der (meist unangenehme) Menschenkontakt ist dann leider wieder ein No-Go.

    De facto ist diese Entscheidung des Gerichts aber wertlos, weil die Stadt Bremen weiterhin das Falschparken großflächig "duldet".

  • Nun habt doch mal wieder etwas Verständnis für die armen heiligen Autofahrer.

    Eben, ist doch Weihnachten und so.

  • Bei so lächerlich geringen strafen ist denen das (leider) völlig egal.

    falschparken ist doch meist schon billiger als sich ein ticket zu ziehen.

  • Also ich erlebe das Straßenverkehrsamt und die Stadtpolizei in Frankfurt als bemüht und tätig. Das Online-Formular ist nach Eingewöhnung immer noch besser als nichts tun - weg.li wird nicht verfolgt. Aber die Anzeigen über das Portal werden verfolgt.

    Wenn der Herr jetzt also anfangen würde, die Vögel anzuzeigen, anstatt Videos zu machen, dann würde sich die Parksituation wahrscheinlich bald ändern.

  • Car Brain at it’s finest. Und zusätzlich traurig, dass der stellvertretende Leiter (!) der zuständigen Behörde nicht eines der zentralsten und wichtigsten Instrumente zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben, das pflichtgemäße Ermessen, korrekt zu verstehen scheint. Oder nicht verstehen will, weiß nicht was ich schlimmer fände.

  • Als ob man ihm noch dankbar sein sollte 😂